Dein Arbeitsvertrag: Worauf du unbedingt achten solltest!

Deine Bewerbung ist gut gelaufen, das Vorstellungsgespräch hast du erfolgreich absolviert und nun hälst du deinen neuen Arbeitsvertrag in der Hand. Doch wie geht´s jetzt weiter? Einfach schnell unterschreiben oder doch nochmals genau hinsehen. Wir empfehlen dir letzteres, weil es viele Punkte gibt, die ein Arbeitsvertrag unbedingt enthalten sollte, aber auch einiges was aus deiner Sicht besser nicht drinstehen sollte. Da du nicht unbedingt Geld für eine rechtliche Prüfung ausgeben möchtest, haben wir für dich die wichtigsten Punkte, auf die du achten solltest, zusammengestellt.

Arbeitsverträge werden in der Praxis meist schriftlich abgeschlossen und sind ähnlich aufgebaut. Grundsätzlich können Arbeitgeber und Arbeitnehmer über Inhalt und Form frei entscheiden. Auch mündlich geschlossene Arbeitsverträge sind gültig (mit Ausnahme von befristeten Verträgen). Trotzdem ist es empfehlenswert, einen schriftlichen Arbeitsvertrag aufzusetzen. Denn im Zweifel kann der Inhalt und die Regelungen eines mündlichen Vertrages nicht nachgewiesen werden.

Auch wenn beim Arbeitsvertrag weitgehende Gestaltungsfreiheit herrscht, wird diese jedoch von vorrangigen Gesetzen und Tarifverträgen eingeschränkt. Gilt für dein Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag, sind die Mindeststandards beispielsweise bei Vergütung, Kündigungsfristen, Urlaub und Arbeitszeiten geregelt. Der Tarifvertrag wird zwischen dem jeweiligen Arbeitgeberverband und der Gewerkschaft vereinbart.

Was sollte auf jeden Fall in deinem Arbeitsvertrag geregelt sein?

Diese Punkte sollten in deinem Arbeitsvertrag keinesfalls fehlen:

  • Vertragsparteien
  • Stellenbezeichnung und Tätigkeitsbeschreibung
  • Beginn, ggf. Probezeit, Befristung des Arbeitsverhältnisses
  • Arbeitszeit und Überstunden
  • Arbeitsort
  • Vergütung
  • Sonderzahlungen, ggf. mit Freiwilligkeits- oder Widerrufsvorbehalt
  • Urlaub, Verhinderung und Krankheit
  • Kündigungsfristen
  • Konkurrenzklausel / nachvertragliches Wettbewerbsverbot
  • Vertragsstrafe, z.B. Summe, die der Arbeitnehmer zahlen muss, wenn er nicht zur Arbeit antritt
  • Schlussbestimmungen / Sonstige Vereinbarungen, z.B.: Änderungen des Arbeitsvertrages sind schriftlich festzuhalten
  • Salvatorische Klausel: Sollte eine Regel unwirksam sein, bleibt der Vertrag sonst gültig
  • Unterschriften beider Parteien

Zudem können noch Regelungen zu Weisungsrechten des Arbeitgebers (inhaltlich und örtlich), zu Nebentätigkeiten, Geheimhaltungspflichten und Fristen in den Arbeitsvertrag aufgenommen werden.

Natürlich können wir in diesem Artikel nicht alle Stolpersteine und Feinheiten beleuchten. Generell empfiehlt sich aber immer:

  • auf einen schriftlichen Vertrag zu pochen
  • genau zu prüfen, ob der Arbeitsvertrag alle Dinge enthält, die im Vorstellungsgespräch besprochen wurden, z.B. Urlaub, Gehalt (auch eine evtl. Erhöhung nach der Probezeit etc.)
  • die Positionsbezeichnung und Tätigkeitsbeschreibung, den Ort und Weisungsrechte genau zu formulieren.
  • auf die Zeitangaben bei Probezeit, Befristung, Arbeitszeit, Überstunden, Kündigungs- und Ausschlussfristen zu achten