Was regelt ein Tarifvertrag?

Ein Tarifvertrag ist ein Vertrag zwischen Unternehmen und Gewerkschaften. Er regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen. Dazu gehören u.a.

  • die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit
  • Regelungen zu Lohn und Gehalt
  • Zahlung von Überstunden und Zulagen für Feiertags-, Wochenend- oder Nacharbeit
  • Urlaubsanspruch der Arbeitnehmer:innen
  • Regelungen zu möglicher Kurzarbeit
  • Fortzahlung des Entgelts im Fall von Krankheit
  • Eingruppierung der Beschäftigten in Tarifklasse

Worin besteht der Unterschied zwischen einem Tarifvertrag und einem Arbeitsvertrag?

Ein Tarifvertrag steht rechtlich über einem Arbeitsvertrag. Das heißt: Die Regelungen in einem Tarifvertrag haben Vorrang vor den Regelungen in einem Arbeitsvertrag. Während Tarifverträge grundsätzlich sogenannte Kollektivverträge sind, bei denen sich Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen als Personengesamtheit gegenüberstehen, regelt der Arbeitsvertrag die Arbeitsbedingungen für ein bestimmtes Arbeitsverhältnis. Zum Beispiel:

  • Wie viel Lohn erhält die beschäftigte Person?
  • Wie lang ist ihre Arbeitszeit?
  • Welche Aufgaben hat die beschäftigte Person?
  • Wie viele Urlaubstage erhält sie?
  • Mit welcher Frist kann das Arbeitsverhältnis gekündigt werden?

Viele Bestimmungen im Arbeitsvertrag basieren auf Gesetzen, zum Beispiel dem Bundesurlaubs-gesetz (BUrlG). Oftmals sind aber nur Bedingungen geregelt, die von den Arbeitgeber:innen mindestens erfüllt werden müssen. In einem Tarifvertrag werden meistens bessere Bedingungen für alle Arbeitnehmer:innen festgelegt als in einem Arbeitsvertrag. Somit können in einem Arbeitsvertrag folglich andere Regeln stehen als in einem Tarifvertrag. Es gilt aber immer die bessere Regelung für Arbeitnehmer:innen! Das nennt man Günstigkeitsprinzip. adevis ist Mitglied im Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP). Der BAP ist Tarifpartner der Tarifgemeinschaft Zeitarbeit des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB). Im Jahr 2003 haben der BAP bzw. dessen Rechtsvorgänger und die DGB-Tarifgemeinschaft erstmals ein bundesweit geltendes Tarifwerk für die Zeitarbeit abgeschlossen, das später um Branchenzuschlagstarifverträge (TV BZ) erweitert wurde. Die BAP/DGB-Tarifverträge regeln Mindestbedingungen für Zeitarbeitnehmer in Deutschland.

Was steht in einem Tarifvertrag?

Die Kernpunkte der Tarifverträge sind:

  • Regelung aller wesentlichen Arbeitsbedingungen, wie Arbeitszeit, Vergütung, Urlaub, Jahressonderzahlungen und Zuschläge
  • Neunstufiges Entgeltsystem, das unter bestimmten Voraussetzungen durch Erfahrungs- und Branchenzuschläge ergänzt wird
  • Die Entgeltgruppen basieren ausschließlich auf der ausgeübten Tätigkeit – nicht auf der Qualifikation
  • Verstetigtes Monatsentgelt (d.h. das Entgelt wird jeden Monat in gleicher Höhe gezahlt, unabhängig davon wie viele Arbeitstage der Monat hat.)
  • Individuelle vertragliche Arbeitszeit je nach Vereinbarung
  • Flexibles Arbeitszeitkonto

Als Arbeitnehmer:in überwiegen meist die Vorteile, wenn du dich für ein Unternehmen mit Tarifbindung entscheidest. Du profitierst hier von festen Regelungen zu deinen Arbeitskonditionen und erhältst im Durchschnitt auch ein höheres Gehalt als ohne Tarifvertrag.

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