Seit Beginn dieses Jahres gibt es erstmals auch für Mitarbeiter in der Zeitarbeit, die Möglichkeit eine Inflationsausgleichsprämie zu erhalten. Sie ist ein steuer- und sozialversicherungsfreier Bonus, der Arbeitnehmern eine finanzielle Entlastung für die steigenden Lebenshaltungskosten bieten soll.

Wer hat Anspruch auf die Inflationsprämie?

Da die Prämie in einigen Tarifverträgen verankert ist, wird sie Vollzeitbeschäftigten im Jahr 2024 gewährt, wenn sie in Unternehmen arbeiten, die unter die genannten Branchenzuschlagstarifverträge fallen:

  • Chemische Industrie (TV BZ Chemie),
  • Papiererzeugende Industrie (TV BZ PE – gewerblich),
  • Kautschukindustrie (TV BZ Kautschuk),
  • Kali- und Steinsalzbergbau (TV BZ KS),
  • Kunststoffverarbeitende Industrie (TV BZ Kunststoff)
  • Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME)

Die Prämie beträgt insgesamt maximal 2.300 Euro. Die Auszahlung erfolgt gestaffelt mit den jeweiligen Monatsabrechnungen:

  • 300 Euro im Januar 2024
  • 200 Euro jeweils in den Monaten Februar bis November 2024

Voraussetzungen für den Anspruch

Damit Zeitarbeitskräfte Anspruch auf die Inflationsausgleichsprämie haben, müssen sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  • Eine Betriebszugehörigkeit von mindestens fünf Monaten bei der Zeitarbeitsfirma.
  • Eine Einsatzzeit von mindestens einem Monat in Unternehmen, die unter die oben genannten Branchenzuschlagstarifverträge fallen.

adevis zahlt bereits Prämien für Mitarbeiter in Kundenunternehmen der Metall- und Elektroindustrie und der Kunststoffverarbeitenden Industrie.

Wenn auch ihr wissen möchtet, ob ihr Anspruch auf Zahlung der Inflationsausgleichsprämie habt, sprecht uns einfach an.

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*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern auf dieser Website die männliche Form. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter.