Bis zu 30 Tage Urlaub – Mehr Zeit für Erholung und Dein Privatleben

Erholung ist wichtig. Denn nur, wer regelmäßig neue Energie tanken kann, arbeitet motivierter und hat mehr Zeit für Familie, Freunde und persönliche Interessen. Deshalb gehört ein fairer Urlaubsanspruch für uns zu einer guten Zusammenarbeit dazu.

Bei adevis kannst Du – abhängig von Deiner Betriebszugehörigkeit – von bis zu 30 Tagen Urlaub profitieren. Gleichzeitig legen wir großen Wert auf eine frühzeitige und möglichst flexible Urlaubsplanung. Gemeinsam planen wir Deinen Urlaub frühzeitig und berücksichtigen Deine Wünsche, soweit es betrieblich möglich ist. So kannst Du Beruf und Privatleben besser miteinander vereinbaren. Egal, ob in gewerblich-technischen Berufen oder im kaufmännischen Bereich.

Warum Erholung so wichtig ist

Urlaub ist mehr als nur freie Zeit, denn er hilft Dir, neue Kraft zu tanken und mit frischer Energie in den Arbeitsalltag zu starten. Ob Zeit mit der Familie, eine Reise oder einfach ein paar ruhige Tage – Erholung gehört zu einem gesunden Arbeitsleben.

Bis zu 30 Tage Urlaub

Mit zunehmender Betriebszugehörigkeit steigt Dein Urlaubsanspruch auf bis zu 30 Tage im Jahr. Die genaue Anzahl richtet sich nach den geltenden rechtlichen und tariflichen Regelungen und Deiner Betriebszugehörigkeit.

Urlaub gemeinsam planen

Wir sprechen Deinen Urlaub frühzeitig mit Dir ab und versuchen, Deine Wünsche bestmöglich zu berücksichtigen. Sofern es die betrieblichen Abläufe zulassen, finden wir gemeinsam eine passende Lösung.

Deine Vorteile auf einen Blick

  • Bis zu 30 Tage Urlaub
  • Mehr Zeit für Erholung und Familie
  • Frühzeitige Urlaubsplanung
  • Persönliche Ansprechpartner
  • Faire und transparente Abstimmung

Was bedeutet „bis zu 30 Tage“ für Deinen Urlaubsanspruch?

Die Angabe bedeutet nicht, dass jede neue Beschäftigung automatisch mit 30 Urlaubstagen beginnt. Entscheidend sind Deine Betriebszugehörigkeit, die für Dich geltenden Vereinbarungen und die Verteilung Deiner Arbeitstage. Deinen konkreten Jahresanspruch erläutern wir Dir persönlich.

Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage bei einer Sechstagewoche. Das entspricht 20 Arbeitstagen bei einer Fünftagewoche. Tarifliche oder vertragliche Regelungen können darüber hinausgehen. Die gesetzliche Grundlage findest Du in § 3 Bundesurlaubsgesetz.

Urlaubsplanung in der Zeitarbeit: So gehst Du vor

  1. Wünsche früh nennen: Besprich Deinen gewünschten Zeitraum mit Deiner Ansprechperson bei adevis.
  2. Anspruch und Einsatz abstimmen: Kläre die verfügbaren Urlaubstage und die Abstimmung mit dem Kundenunternehmen.
  3. Bestätigung abwarten: Plane verbindliche Buchungen erst, wenn Dein Urlaub genehmigt ist.

Deine Urlaubswünsche sind bei der Planung zu berücksichtigen. Dringende betriebliche Gründe oder vorrangige Urlaubswünsche anderer Beschäftigter können der gewünschten Lage entgegenstehen. Mehr dazu steht in § 7 Bundesurlaubsgesetz. Sprich uns an, wenn Dir ein Zeitraum besonders wichtig ist.

Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld sind nicht dasselbe

Urlaubsentgelt ist die Bezahlung während Deines Erholungsurlaubs. Urlaubsgeld bezeichnet dagegen eine zusätzliche Zahlung, deren Voraussetzungen sich aus den jeweils geltenden Regelungen ergeben. Mehr zu möglichen Sonderzahlungen erfährst Du unter Faire Vergütung über Mindestlohn.

Bei Fragen zu Deiner Planung helfen Dir unsere persönlichen Ansprechpartner. Alle weiteren Leistungen findest Du unter Deine Vorteile.

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Wie viele Urlaubstage habe ich bei adevis?

Dein Urlaubsanspruch richtet sich nach Deiner Betriebszugehörigkeit und den geltenden tariflichen Regelungen. Du kannst von bis zu 30 Tagen Urlaub profitieren.

Kann ich Urlaubswünsche äußern?

Ja. Wir planen Deinen Urlaub frühzeitig und berücksichtigen Deine Wünsche, soweit dies betrieblich möglich ist.

Wer hilft mir bei Fragen zum Urlaub?

Dein persönlicher Ansprechpartner unterstützt Dich gerne bei allen Fragen rund um Deinen Urlaub.