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Dein Gehalt bei adevis
Faire Vergütung über Mindestlohn
Bei adevis soll sich gute Arbeit auch auf Deiner Abrechnung zeigen. Deshalb erhältst Du eine faire Vergütung über dem gesetzlichen Mindestlohn. Wie hoch Dein Stundenlohn konkret ist, hängt unter anderem von Deiner Tätigkeit, Qualifikation, Berufserfahrung, Eingruppierung und dem jeweiligen Einsatz ab.
Je nach Arbeitsplatz können tarifliche Entgelte, Schicht- oder Branchenzuschläge sowie Urlaubs- und Weihnachtsgeld hinzukommen. Vor Deinem Start erläutern wir Dir verständlich, wie sich Deine Vergütung zusammensetzt.
13,90 € / Std.
Gesetzlicher Mindestlohn
seit 1. Januar 2026
15,33 € / Std.
Lohnuntergrenze der Zeitarbeit
seit 1. September 2026
Stand: September 2026. Alle Beträge sind Bruttowerte. Quellen: BMAS: gesetzlicher Mindestlohn und GVP: Lohnuntergrenze der Zeitarbeit ab September 2026. Die Lohnuntergrenze der Zeitarbeit liegt damit aktuell über dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn. Maßgeblich sind immer Dein Arbeitsvertrag, die anwendbaren tariflichen Regelungen und Dein konkreter Einsatz.
Wie wird Dein Stundenlohn in der Zeitarbeit berechnet?
In der Zeitarbeit ist die Bezahlung nicht für jede Position gleich. Die konkrete Eingruppierung richtet sich vor allem nach den Anforderungen der Tätigkeit, die Du tatsächlich ausübst. Zusätzliche Qualifikationen und Berufserfahrung können ebenfalls eine Rolle spielen.
Diese Faktoren beeinflussen Deine Vergütung
- Tätigkeit und Verantwortung: Welche Aufgaben übernimmst Du und wie anspruchsvoll ist die Position?
- Qualifikation: Bringst Du eine Ausbildung, einen Studienabschluss, Zusatzqualifikationen oder besondere Kenntnisse mit?
- Berufserfahrung: Wie lange arbeitest Du bereits in Deinem Fachgebiet?
- Arbeitszeiten: Je nach Einsatz können Zuschläge für Nacht-, Sonn- oder Feiertagsarbeit relevant sein.
- Einsatzbranche: In bestimmten Industriezweigen können tarifliche Branchenzuschläge greifen.
- Einsatzdauer: Bei längeren Einsätzen können Erfahrungszuschläge, Branchenzuschlagsstufen oder Equal-Pay-Regelungen wichtig werden.
Transparent von Anfang an
Vor Deinem Einsatz besprechen wir mit Dir:
- Deinen Stundenlohn
- Deine Eingruppierung
- mögliche Zulagen
- relevante Zuschläge
- weitere tarifliche Leistungen
Wenn Du später Fragen zu Deiner Abrechnung hast, bleibt Deine feste Ansprechperson für Dich erreichbar.
Tariflohn, Zulagen und Branchenzuschläge
Seit Januar 2026 gibt es in der Zeitarbeit ein einheitliches Tarifwerk zwischen der DGB-Tarifgemeinschaft und dem Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP). Die Entgelttabelle umfasst mehrere Entgeltgruppen. Seit dem 1. September 2026 reicht das tarifliche Grundentgelt – abhängig von der Eingruppierung – von 15,33 € / Std. bis 29,42 € / Std..
Der Tariflohn kann durch weitere Vergütungsbestandteile ergänzt werden. Dazu gehören je nach Einsatz und Voraussetzungen beispielsweise Schichtzulagen, Zuschläge für besondere Arbeitszeiten, einsatzbezogene Zulagen oder Branchenzuschläge. Branchenzuschlagstarifverträge bestehen unter anderem für verschiedene Bereiche der Metall-, Elektro-, Chemie-, Kunststoff-, Holz-, Papier- und Druckindustrie.
Ob und in welcher Höhe ein Zuschlag für Dich gilt, lässt sich deshalb nur anhand Deiner konkreten Stelle und des Kundenunternehmens beantworten. Wir erklären Dir die Zusammensetzung Deines Gehalts, bevor Du Dich entscheidest.
Urlaubs- und Weihnachtsgeld
Je nach tariflichen und persönlichen Voraussetzungen können zusätzlich Urlaubs- und Weihnachtsgeld gezahlt werden. Die konkreten Bedingungen richten sich insbesondere nach dem anwendbaren Tarifvertrag und der Dauer Deiner Betriebszugehörigkeit.
Was bedeutet Equal Pay?
Der Gleichstellungsgrundsatz des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sieht grundsätzlich vor, dass Zeitarbeitnehmer:innen die wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts eines vergleichbaren Stammbeschäftigten erhalten.
Tarifverträge können für die ersten neun Monate eines Einsatzes davon abweichende Regelungen vorsehen. Eine längere Abweichung ist nur unter gesetzlichen Voraussetzungen möglich – beispielsweise durch eine stufenweise Heranführung an ein gleichwertiges Arbeitsentgelt. Vorherige Einsätze beim selben Kunden können dabei angerechnet werden.
Da die Berechnung vom Einzelfall abhängt, beantworten wir Deine Fragen zu Equal Pay und möglichen Branchenzuschlägen persönlich.
Faire Bezahlung in Deinem Berufsfeld
Entdecke offene Stellen in Köln und Umgebung. In jedem Stellenangebot findest Du die wichtigsten Informationen zur Position; die konkrete Vergütung besprechen wir transparent mit Dir.
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Häufige Fragen zur Vergütung bei adevis
Wie hoch ist der Mindestlohn in der Zeitarbeit 2026?
Seit dem 1. September 2026 beträgt die allgemeinverbindliche Lohnuntergrenze in der Zeitarbeit 15,33 € / Std.. Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 13,90 € / Std..
Wie hoch ist mein Stundenlohn bei adevis?
Dein konkreter Stundenlohn richtet sich nach Deiner Tätigkeit, Qualifikation, Berufserfahrung, Eingruppierung und dem jeweiligen Einsatz. Wir besprechen Deine Vergütung und mögliche Zuschläge transparent mit Dir, bevor Du startest.
Wann erhalte ich Branchenzuschläge?
Branchenzuschläge können gelten, wenn Du in einem Kundenunternehmen einer Branche mit entsprechendem Branchenzuschlagstarifvertrag eingesetzt wirst. Höhe und Stufen hängen von der Einsatzbranche und der Einsatzdauer ab. Wir prüfen das für Deine konkrete Stelle.
Was ist der Unterschied zwischen Brutto- und Nettolohn?
Der Bruttolohn ist Dein Verdienst vor Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Der Nettolohn ist der Betrag, der anschließend ausgezahlt wird. Seine Höhe hängt unter anderem von Deiner Steuerklasse und Deinen persönlichen Verhältnissen ab.
An wen wende ich mich bei Fragen zur Abrechnung?
Bei adevis hast Du feste Ansprechpartner:innen. Wenn Du Fragen zu Deinem Stundenlohn, Zuschlägen oder Deiner Abrechnung hast, kannst Du Dich direkt an Deine persönliche Ansprechperson wenden.
Du möchtest wissen, was Du verdienen kannst?
Dann wirf einen Blick in unsere Stellenangebote oder bewirb Dich initiativ. Im persönlichen Gespräch klären wir, welche Position, Eingruppierung und Vergütung zu Deiner Erfahrung passen.
Weiterführende Informationen: Bundesministerium für Arbeit und Soziales: gesetzlicher Mindestlohn, GVP: aktuelle Entgelttabellen der Zeitarbeit und § 8 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Angaben ohne Gewähr; entscheidend sind die jeweils geltenden gesetzlichen, tariflichen und vertraglichen Regelungen.
