Alle Mitarbeiter eines Unternehmens sind im Rahmen ihrer Tätigkeit gegen Unfälle versichert. Für adevis ist beispielsweise die Verwaltungsberufsgenossenschaft VBG zuständig. Wenn ein Mitarbeiter auf dem Firmengelände unterwegs ist oder Arbeitsaufgaben erfüllt und sich dabei verletzt, gilt das als Arbeitsunfall. Passiert ein Unfall auf dem Weg zur Arbeit oder nach Hause, nennt man das einen Wegeunfall. Dieser steht auch in Verbindung mit der Arbeit, deshalb sieht das Gesetz ihn als Arbeitsunfall an.
Geht ein Mitarbeiter aber zum Essen in die Kantine, auf die Toilette oder macht auf dem Weg zur Arbeit bzw. nach Hause einen Umweg und passiert dabei etwas, ist das kein Arbeitsunfall mehr. Denn diese Wege gelten als privat und sind nicht mehr versichert.

Erste Schritte nach einem Arbeitsunfall

Hast du einen Arbeitsunfall, handle sofort: Erste Hilfe ist wichtig, und bei schweren Unfällen rufe den Notdienst. Melde den Unfall dann gleich deinem Einsatzbetrieb und deinem Arbeitgeber, dem Personaldienstleister. Trage alles ins Verbandbuch ein. So sicherst du dir deine Ansprüche und bekommst die nötige Unterstützung. Du hast Rechte, wie medizinische Versorgung und eventuell Rehabilitation. Auch für Schäden steht dir eine Entschädigung zu. Für Zeitarbeitnehmer gelten besondere Regeln bei Arbeitsunfällen, weil sie oft spezielle Herausforderungen haben:

Arbeitsschutz und Unterweisung

Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) legt fest, dass der Einsatzbetrieb verpflichtet ist, Zeitarbeitnehmer über Gefahren für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz aufzuklären. Dies beinhaltet eine gründliche Unterweisung über mögliche Risiken und die Maßnahmen zur Vermeidung dieser Gefahren. Zeitarbeitnehmer sind oft einem höheren Unfallrisiko ausgesetzt, da sie sich regelmäßig auf neue Arbeitsumgebungen einstellen müssen. Daher sind eine umfassende Einarbeitung und regelmäßige Gefährdungsunterweisungen essentiell.

Meldepflicht und Unfallanzeige

Im Falle eines Arbeitsunfalls ist der Personaldienstleister verpflichtet, eine Unfallanzeige bei der zuständigen Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft einzureichen, sofern der Arbeitnehmer mindestens 3 Tage arbeitsunfähig ist oder – schlimmstenfalls – verstorben ist. Deshalb ist es so wichtig, dass du ihn als deinen Arbeitgeber informierst. Er muss bei der Meldung deinen Status als „Zeitarbeitnehmer“ angeben, um die korrekte Abwicklung zu gewährleisten. Unabhängig von der Meldung bei der VBG melden wir bei adevis jeden Arbeitsunfall an unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit, um mit ihr den Unfall zu besprechen und ggf. daraus unfallverhütende Maßnahmen abzuleiten.

Langfristige Folgen und Unterstützung

Arbeitsunfälle können langfristige Folgen für deine Gesundheit und berufliche Zukunft haben. Daher ist es wichtig, sich über die Unterstützungen zu informieren, die im Falle von langfristigen Beeinträchtigungen zur Verfügung stehen. Dies kann Rehabilitationsmaßnahmen, Umschulungen oder andere Formen der beruflichen Wiedereingliederung umfassen.

Schutzmaßnahmen für Zeitarbeitnehmer zur Vermeidung von Arbeitsunfällen

Doch was tun, damit es erst gar nicht so weit kommt? Um das Risiko von Arbeitsunfällen zu minimieren, ist Vorsorge der beste Weg.

Persönliche Schutzausrüstung (PSA) nutzen

Die Verwendung der richtigen Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) ist ein wesentlicher Schritt. Abhängig von der Art der Arbeit gehören Helme, Sicherheitsschuhe, Handschuhe, Gehörschutz oder Augenschutz dazu. Wobei es wichtig ist, dass deine Ausrüstung dir gut passt. Besondere Schutzausrüstung stellt i.d.R. der Entleiher, also dein Einsatzbetrieb.
Darüber hinaus besteht die Pflicht zum Tragen der ausgehändigten PSA. Passiert ein Arbeitsunfall und die PSA wurde nicht getragen, muss der Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung leisten.

Halte dich immer auf dem neuesten Wissensstand

adevis bietet beispielsweise regelmäßig Wiederholungsunterweisungen und bei jedem neuen Einsatz eine kundenspezifische Unterweisung an. Darüber hinaus haben wir auf dem Einsatzbegleitschein die wichtigsten Verhaltensregeln im Zusammenhang mit Arbeitssicherheit aufgeführt. Alle Maßnahmen dienen dazu, dich zu informieren und deine Fähigkeiten im Umgang mit potenziellen Gefahren zu schärfen.

Kommunikation und Meldung von Unsicherheiten

Eine offene Kommunikation über Sicherheitsbedenken ist ein weiterer Aspekt. D. h. konkret, wenn du eine potenzielle Gefahr bemerkst, melde diese sofort deinem Vorgesetzten oder der zuständigen Sicherheitsfachkraft. Frühzeitiges Erkennen und Ansprechen von Risiken kann „Beinaheunfälle“ verhindert.

Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften befolgen

Befolge stets die Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften, die für deinen Arbeitsplatz gelten. Diese Vorschriften sind dazu da, dich und deine Kollegen zu schützen. Verstöße gegen diese Vorschriften können schwerwiegende Folgen haben.

Eigene Grenzen kennen

Kenne deine eigenen Grenzen. Wenn du dich unwohl oder unsicher bei einer bestimmten Aufgabe fühlst, zögere nicht, um Hilfe oder weitere Anweisungen zu bitten. Es ist besser, vorsichtig zu sein, als ein Risiko einzugehen.

Fazit

Als Zeitarbeitnehmer musst du deine Rechte und Pflichten kennen, vor allem bei Arbeitsunfällen. Es ist wichtig, dass du im Notfall richtig handelst und Unfälle vermeidest. Du solltest die Arbeitsschutzgrundlagen verstehen, die richtige Ausrüstung nutzen, Sicherheitsschulungen besuchen, Unsicherheiten kommunizieren und Sicherheitsvorschriften befolgen. So tragen diese Maßnahmen und dein Verhalten zu einem sicheren Arbeitsumfeld bei – mit Erfolg, wie der VBG Report zur Zeitarbeit zeigt: So hat sich die Anzahl der Arbeitsunfälle im Zeitarbeitssektor in den vergangenen 15 Jahren halbiert. Eine gute Zusammenarbeit mit deinem Personaldienstleister und klare Kommunikation sind entscheidend, um am Arbeitsplatz sicher zu sein und im Unfallfall richtig zu reagieren.

 

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Das Foto und der Text wurden teilweise mit Hilfe von KI erstellt.