Das adevis Team wünscht allen Mitarbeiter:innen, Bewerber:innen und Kunden:innen frohe Weihnachten!

*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern auf dieser Website die männliche Form. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter.




Bewerbungen zu schreiben ist eine Herausforderung, die viel Zeit und Mühe erfordert. Umso frustrierender ist es, wenn man eine Absage erhält oder gar keine Antwort bekommt. Wie kann man mit dieser Situation umgehen, ohne den Mut zu verlieren? Hier sind einige Tipps, die dir helfen können, Absagen auf deine Bewerbung besser zu verkraften.

Nimm dir Zeit, um die Enttäuschung zu verarbeiten

Es ist völlig normal, dass du dich nach einer Absage traurig, wütend oder entmutigt fühlst. Diese Gefühle solltest du nicht unterdrücken, sondern akzeptieren und ausdrücken. Sprich mit Freunden oder Familie über deine Situation, schreib deine Gedanken auf oder gönne dir etwas Schönes. Wichtig ist, dass du dir Zeit nimmst, um die Enttäuschung zu verarbeiten, bevor du dich wieder auf die Suche nach einer neuen Stelle machst.

Es muss nicht an dir und deinen Qualifikationen liegen

Eine Absage bedeutet nicht, dass du für den Job ungeeignet bist oder dass du etwas falsch gemacht hast. Oft gibt es viele Faktoren, die bei der Auswahl der Bewerber eine Rolle spielen, die du nicht beeinflussen kannst. Zum Beispiel kann es sein, dass die Stelle intern besetzt wurde, dass es zu viele qualifizierte Bewerber gab oder dass dein Profil nicht ganz zu den Anforderungen passte. Versuche daher, die Gründe für die Absage zu analysieren und zu verstehen. Wenn möglich, frage nach einem Feedback von dem Unternehmen, das dich abgelehnt hat. So kannst du herausfinden, was du verbessern kannst oder ob du dich vielleicht auf andere Stellen bewerben solltest.

Checke deine Bewerbungsunterlagen

Solltest du mehrfach hintereinander Absagen auf deine Bewerbung bekommen, ist es ratsam die Unterlagen nochmals genau zu prüfen. Denn deine Bewerbungsunterlagen sind deine Visitenkarte, die zeigen soll, warum du für die Stelle geeignet sind. Vielleicht gibt es ja einige Punkte, die du in deinen Bewerbungsunterlagen verbessern kannst? Hier sind einige Tipps:

  • Achte auf die Formalitäten. Deine Bewerbungsunterlagen sollten vollständig, fehlerfrei und übersichtlich sein. Verwende ein passendes Layout und eine angemessene Länge. Vergiss nicht deine Kontaktdaten, ein Anschreiben, einen Lebenslauf und relevante Zeugnisse oder Referenzen beizufügen.
  • Passe Bewerbung immer individuell an die Stelle an. Lies die Stellenbeschreibung genau durch und zeige, wie du die Anforderungen erfüllen kannst. Vermeide allgemeine Floskeln und verwende konkrete Beispiele aus deiner Berufserfahrung oder Ausbildung, um deine Qualifikationen zu belegen.
  • Hebe deine Stärken hervor. Mache deutlich, was dich von anderen Bewerbern abhebt und was du zum Unternehmen beitragen kannst. Betone deine relevanten Fähigkeiten, Erfolge und deine Motivation.
  • Sei dabei selbstbewusst, aber nicht überheblich.Sei ehrlich und authentisch. Lügen oder Übertreibungen in deiner Bewerbung können schnell auffliegen und deinen Ruf schädigen. Bleibe bei den Fakten und sei ehrlich zu dir selbst und dem Arbeitgeber.

Bleibe positiv und optimistisch

Eine Absage ist kein Grund, an dir selbst oder deinen Fähigkeiten zu zweifeln. Denke daran, dass jede Bewerbung eine Erfahrung ist, aus der du lernen kannst. Außerdem gibt es viele andere Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt, die zu dir passen könnten. Bleib daher positiv und optimistisch und lass dich nicht von einer Absage entmutigen. Schau nach vorne und konzentriere dich auf deine Ziele und Stärken. Nutze dein Netzwerk, um dich über offene Stellen zu informieren oder neue Kontakte zu knüpfen. Und vor allem: Gib nicht auf! Irgendwann wirst du die passende Stelle finden, wenn du dranbleibst und dich weiter bewirbst.

Wir sind sicher, wenn du immer am Ball bleibst, dann wirst du bald deinen Traumjob ergattern. Vielleicht findest du ihn in unserem Stellenmarkt. Schau mal vorbei!

*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern auf dieser Website die männliche Form. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter.
Der Text wurde teilweise mit Hilfe von KI erstellt.




Auch wenn du es im ersten Moment nicht denkst, ist die Weihnachtszeit ist eine hervorragende Zeit, um sich als Bewerber auf Jobsuche zu begeben. In diesem Beitrag erfährst du, warum das so ist und was du bei deiner Bewerbung beachten solltest.

Warum eine Bewerbung in der Weihnachtszeit sinnvoll sein kann

Obwohl viele Unternehmen an den Weihnachtsfeiertagen im wohlverdienten Urlaub sind , kann sich eine Bewerbung in der Weihnachtszeit lohnen. Gegen Jahresende ist es für Arbeitssuchende oftmals nicht einfach, einen passenden Job zu finden. Unternehmen sind mit dem Jahresabschluss beschäftigt, das Budget für das nächste Jahr wird verhandelt. Spätestens zum Jahresende steht aber auch fest, ob neues Personal eingestellt wird. Insofern ist es also ein hervorragender Zeitpunkt, um als Bewerber aktiv zu werden.

Was du bei der Bewerbung in der Weihnachtszeit beachten solltest

Es gibt jedoch einige Dinge, die man bei der Bewerbung kurz vor Jahresende beachten sollte. Vor allem zwischen Weihnachten und Neujahr sind viele Firmen nicht voll besetzt, da ein Großteil der Belegschaft im wohlverdienten Urlaub ist. Auch nach dem Jahreswechsel dauert es meist noch ein paar Tage, bis der Normalbetrieb wieder aufgenommen wird. Daher kann man grundsätzlich davon ausgehen, dass von Anfang Dezember bis Anfang Januar weniger Vorstellungsgespräche stattfinden und folglich auch weniger Personal eingestellt wird. Erst ab Mitte Januar geht es mit dem Recruiting wieder so richtig los.

Was tun, damit die Bewerbung in der Weihnachtszeit optimal läuft?

  • Warte nicht unbedingt bis zum Dezember. Je früher du dich bewirbst, desto besser sind deine Chancen, einen Job zu finden. Viele Unternehmen beginnen bereits im Herbst mit der Suche nach neuen Mitarbeitern für die Weihnachtszeit.
  • Sei flexibel: Wenn du dich in der Weihnachtszeit bewirbst, solltest du bereit sein, auch ungewöhnliche Arbeitszeiten oder -orte in Kauf zu nehmen. Viele Unternehmen suchen Mitarbeiter, die auch an Wochenenden oder Feiertagen arbeiten können.
  • Bleibe aktiv: Fasse gerne bei den Unternehmen nach, wie der Stand deiner Bewerbung ist. So kannst du vielleicht doch noch ein vorgezogenes Feedback bekommen.
  • Konzentriere dich auf vielversprechende Branchen: Gastronomie, Einzelhandel oder die Logistikbranche sind wohl am vielversprechendsten, da sie in der Weihnachtszeit oft einen erhöhten Personalbedarf haben.

Wir wünschen dir bei deiner Suche viel Erfolg! Gerne kannst du auch in unserem Stellenmarkt nach deinem Traumjob suchen.

*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern auf dieser Website die männliche Form. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter.
Der Text wurde teilweise mit Hilfe von KI erstellt.




Das adevis Team wünscht allen Mitarbeiter:innen, Bewerber:innen und Kund:innen  kuschelig warme, himmlisch ruhige, wahnsinnig erholsame, kalorienbombige, engelschöne und rentierstarke Weihnachten. Genießt die Zeit! Unser Büro bleibt an den Feiertagen geschlossen, vom 27.12.-30.12. öffnen wir unsere Türen von 9-16 Uhr und telefonisch sind wir sowieso immer für euch da.




Urlaub an Weihnachten: Die Festtage stehen vor der Tür und damit einher geht der Wunsch vieler Arbeitnehmer:innen auf einige Tage Urlaub, um entspannte Tage mit der Familie zu verbringen. Da viele Kolleg:innen an diesen Tagen gerne frei hätten, gibt es häufig Diskussionen im Team, wer an Weihnachten Urlaub nehmen darf. Aber wie sehen die offiziellen Regeln dazu aus?

Heiligabend und Silvester – ein halber oder ganzer Urlaubstag?

Gut zu wissen: Heiligabend und der Silvestertag (24. und 31. Dezember) sind ganz normale Arbeitstage – das besagt das Bundesurlaubsgesetz (BurIG). Arbeitnehmer sind grundsätzlich zum Arbeiten verpflichtet. Das heißt aber nicht, dass Betriebe für diese Tage nicht Sonderregelungen erlassen können.

Ein Urlaubstag oder nur ein halber – das hängt davon ab, was im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung des jeweiligen Arbeitsgeberunternehmen festgelegt worden ist. Manche Unternehmen sind großzügig und erlauben ihren Mitarbeiter:innen, an Heiligabend und Silvester nur einen halben Tag zu arbeiten. Wenn diese den ganzen Tag frei haben wollen, müssen sie dann auch nur einen halben Urlaubstag nehmen, um den ganzen Tag frei zu bekommen. Einen Rechtsanspruch haben sie darauf allerdings nicht.

Einige Unternehmen „schenken“ ihren Mitarbeitenden sogar Heiligabend und Silvester. Daraus kann sogar eine Art Gewohnheitsrecht entstehen. Denn wenn in einem Betrieb schon mindestens seit drei Jahren an Heiligabend frei war, können die Angestellten davon ausgehen, dass dies auch weiterhin auch so ist. Es sei denn, es wird darauf hingewiesen, dass die Regelung nur für das aktuelle Jahr gilt.

Was gilt an den beiden Weihnachtsfeiertagen und Neujahr?

Der erste und zweite Weihnachtstag sowie Neujahr gelten als gesetzliche, bundesweite Feiertage. An diesen Tagen haben Arbeitnehmer:innen in der Regel frei. Eine Ausnahme bilden Berufe, die unter § 10 im Arbeitszeitgesetz fallen. Dazu zählen unter anderem Berufe in folgenden Arbeitsfeldern:

  • Not- und Rettungsdienste, medizinische Versorgung und Pflege, öffentliche Sicherheit
  • Gastronomie
  • Unterhaltung wie Musik-, Theater- oder Filmaufführungen
  • Rundfunk und Tagespresse
  • Öffentlicher Verkehr
  • Versorgungsbetriebe
  • Landwirtschaft

In diesen Bereichen kann gegebenenfalls auch an den Weihnachtstagen sowie an Neujahr gearbeitet werden. Auch Handwerker-Notdienste haben hier in der Regel geöffnet.

Muss Urlaub an Weihnachten gewährt werden?

Grundsätzlich gilt, dass Arbeitnehmer:innen Anspruch darauf haben, in den von ihnen gewünschten Zeiträumen Urlaub zu nehmen.
Es sei denn, das Unternehmen gibt betriebliche Gründe an, warum das nicht möglich ist. Der Arbeitgeber muss erklären, warum der Urlaub nicht gewährt werden kann. Dies gilt insbesondere für Arbeitsplätze, die das ganze Jahr über durchgehend besetzt sein müssen. Häufig führt dies zu Diskussionen, wer denn nun an Weihnachten Urlaub nehmen darf. Die Entscheidung hierüber liegt beim Arbeitgeber, da er ein sogenanntes Direktionsrecht hat. Er legt fest, wessen Urlaubsanfrage bewilligt wird und wer arbeiten muss. Am besten sprecht ihr euch im Team untereinander einfach früh genug ab, um möglichen Streitigkeiten aus dem Weg zu gehen.

Die Zeit „zwischen den Jahren“

Zwischen den Tagen müssen Arbeitnehmer grundsätzlich einen ganz normalen Urlaubstag nehmen. Das Urlaubsgesetz sieht keine halben Urlaubstage vor.

Manchmal entscheiden sich Unternehmen auch Betriebsferien über Weihnachten und zwischen den Tagen anordnen. Das ist jedoch an einige Bedingungen geknüpft und nicht unbedingt beliebt bei den Arbeitnehmern, da die freien Tage während der Betriebsferien den Arbeitnehmer:innen ganz normal vom Urlaub abgezogen werden.

Zu den Bedingungen für Betriebsferien zählen:

  • Wesentlicher Teil des Jahresurlaubs muss frei planbar bleiben
  • Betriebsferien müssen früh angekündigt werden
  • Nur durch dringende betriebliche Belange gerechtfertigt

Ihr seht, die Urlaubsregelungen an Weihnachten bergen einige Tücken. Wenn ihr an Weihnachten Urlaub nehmen möchtet und euch auf besinnliche Tage im Kreise eurer Lieben freut, sprecht dies am besten frühzeitig mit euren Kolleg:innen und Arbeitgeber:innen ab.

Wenn ihr gerade auf der Suche nach einer beruflichen Veränderung seid, dann schaut doch mal in unserem Stellenmarkt vorbei!

*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern auf dieser Website die männliche Form. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zu Urlaub an Weihnachten

Was bedeutet Gewohnheitsrecht an Heiligabend und Silvester?

Wenn ein Arbeitgeber über mindestens drei Jahre hinweg regelmäßig frei gibt, kann daraus ein Anspruch entstehen – außer der Arbeitgeber hat die Freistellung ausdrücklich als freiwillig und einmalig gekennzeichnet.

Sind die Weihnachtsfeiertage gesetzliche Feiertage?

Ja. Der 1. Weihnachtstag (25.12.), der 2. Weihnachtstag (26.12.) und Neujahr (01.01.) sind bundesweite gesetzliche Feiertage.

Wer muss an Weihnachten trotzdem arbeiten?

Beschäftigte in bestimmten Bereichen, z. B. Pflege, Rettungsdienste, Gastronomie, öffentlicher Verkehr, Medien, Energieversorgung oder Notdienste, können auch an Feiertagen eingesetzt werden (§ 10 ArbZG).

Muss der Arbeitgeber Urlaub an Weihnachten genehmigen?

Grundsätzlich ja, sofern keine dringenden betrieblichen Gründe dagegensprechen. Der Arbeitgeber muss eine Ablehnung begründen.

Wer entscheidet, wer an Weihnachten Urlaub bekommt?

Der Arbeitgeber. Er hat das Direktionsrecht, muss aber soziale Gesichtspunkte berücksichtigen (z. B. Kinder, bisherige Urlaubsverteilung).

Was gilt für die Zeit zwischen den Jahren?

Diese Tage sind reguläre Arbeitstage. Wer frei haben möchte, muss regulären Urlaub nehmen.

Sind Betriebsferien über Weihnachten erlaubt?

Ja, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen: rechtzeitige Ankündigung, dringende betriebliche Gründe und ein ausreichend großer Teil des Jahresurlaubs muss frei planbar bleiben.