Urlaub an Weihnachten – was du beachten musst!

Urlaub an Weihnachten: Die Festtage stehen vor der Tür und damit einher geht der Wunsch vieler Arbeitnehmer:innen auf einige Tage Urlaub, um entspannte Tage mit der Familie zu verbringen. Da viele Kolleg:innen an diesen Tagen gerne frei hätten, gibt es häufig Diskussionen im Team, wer an Weihnachten Urlaub nehmen darf. Aber wie sehen die offiziellen Regeln dazu aus?

Heiligabend und Silvester – ein halber oder ganzer Urlaubstag?

Gut zu wissen: Heiligabend und der Silvestertag (24. und 31. Dezember) sind ganz normale Arbeitstage – das besagt das Bundesurlaubsgesetz (BurIG). Arbeitnehmer sind grundsätzlich zum Arbeiten verpflichtet. Das heißt aber nicht, dass Betriebe für diese Tage nicht Sonderregelungen erlassen können.

Ein Urlaubstag oder nur ein halber – das hängt davon ab, was im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung des jeweiligen Arbeitsgeberunternehmen festgelegt worden ist. Manche Unternehmen sind großzügig und erlauben ihren Mitarbeiter:innen, an Heiligabend und Silvester nur einen halben Tag zu arbeiten. Wenn diese den ganzen Tag frei haben wollen, müssen sie dann auch nur einen halben Urlaubstag nehmen, um den ganzen Tag frei zu bekommen. Einen Rechtsanspruch haben sie darauf allerdings nicht.

Einige Unternehmen „schenken“ ihren Mitarbeitenden sogar Heiligabend und Silvester. Daraus kann sogar eine Art Gewohnheitsrecht entstehen. Denn wenn in einem Betrieb schon mindestens seit drei Jahren an Heiligabend frei war, können die Angestellten davon ausgehen, dass dies auch weiterhin auch so ist. Es sei denn, es wird darauf hingewiesen, dass die Regelung nur für das aktuelle Jahr gilt.

Was gilt an den beiden Weihnachtsfeiertagen und Neujahr?

Der erste und zweite Weihnachtstag sowie Neujahr gelten als gesetzliche, bundesweite Feiertage. An diesen Tagen haben Arbeitnehmer:innen in der Regel frei. Eine Ausnahme bilden Berufe, die unter § 10 im Arbeitszeitgesetz fallen. Dazu zählen unter anderem Berufe in folgenden Arbeitsfeldern:

  • Not- und Rettungsdienste, medizinische Versorgung und Pflege, öffentliche Sicherheit
  • Gastronomie
  • Unterhaltung wie Musik-, Theater- oder Filmaufführungen
  • Rundfunk und Tagespresse
  • Öffentlicher Verkehr
  • Versorgungsbetriebe
  • Landwirtschaft

In diesen Bereichen kann gegebenenfalls auch an den Weihnachtstagen sowie an Neujahr gearbeitet werden. Auch Handwerker-Notdienste haben hier in der Regel geöffnet.

Muss Urlaub an Weihnachten gewährt werden?

Grundsätzlich gilt, dass Arbeitnehmer:innen Anspruch darauf haben, in den von ihnen gewünschten Zeiträumen Urlaub zu nehmen.
Es sei denn, das Unternehmen gibt betriebliche Gründe an, warum das nicht möglich ist. Der Arbeitgeber muss erklären, warum der Urlaub nicht gewährt werden kann. Dies gilt insbesondere für Arbeitsplätze, die das ganze Jahr über durchgehend besetzt sein müssen. Häufig führt dies zu Diskussionen, wer denn nun an Weihnachten Urlaub nehmen darf. Die Entscheidung hierüber liegt beim Arbeitgeber, da er ein sogenanntes Direktionsrecht hat. Er legt fest, wessen Urlaubsanfrage bewilligt wird und wer arbeiten muss. Am besten sprecht ihr euch im Team untereinander einfach früh genug ab, um möglichen Streitigkeiten aus dem Weg zu gehen.

Die Zeit „zwischen den Jahren“

Zwischen den Tagen müssen Arbeitnehmer grundsätzlich einen ganz normalen Urlaubstag nehmen. Das Urlaubsgesetz sieht keine halben Urlaubstage vor.

Manchmal entscheiden sich Unternehmen auch Betriebsferien über Weihnachten und zwischen den Tagen anordnen. Das ist jedoch an einige Bedingungen geknüpft und nicht unbedingt beliebt bei den Arbeitnehmern, da die freien Tage während der Betriebsferien den Arbeitnehmer:innen ganz normal vom Urlaub abgezogen werden.

Zu den Bedingungen für Betriebsferien zählen:

  • Wesentlicher Teil des Jahresurlaubs muss frei planbar bleiben
  • Betriebsferien müssen früh angekündigt werden
  • Nur durch dringende betriebliche Belange gerechtfertigt

Ihr seht, die Urlaubsregelungen an Weihnachten bergen einige Tücken. Wenn ihr an Weihnachten Urlaub nehmen möchtet und euch auf besinnliche Tage im Kreise eurer Lieben freut, sprecht dies am besten frühzeitig mit euren Kolleg:innen und Arbeitgeber:innen ab.

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