Eine Kündigung ist die einseitige Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer. Sie muss schriftlich und in Papierform erfolgen. Eine mündliche oder elektronische Kündigung ist in der Regel unwirksam.
Es gibt drei Hauptarten der Kündigung:
- Die ordentliche Kündigung ist an Kündigungsfristen gebunden, die gesetzlich, arbeitsvertraglich oder tariflich festgelegt sind. Der Arbeitnehmer kann jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen, während der Arbeitgeber einen sozial gerechtfertigten Grund haben muss, wenn dem Arbeitnehmer Kündigungsschutz zusteht. Dieser besteht, wenn der Arbeitnehmer seit mehr als sechs Monaten in einem Betrieb mit mindestens 10 Vollzeit-Mitarbeitern beschäftigt ist. Der Grund kann verhaltens-, personen- oder betriebsbedingt sein.
- Die außerordentliche Kündigung ist eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund. Sie kann nur innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis des Grundes ausgesprochen werden. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für eine Partei unzumutbar ist. Dies kann zum Beispiel bei schweren Pflichtverletzungen, Straftaten oder Arbeitsverweigerung der Fall sein.
- Die Änderungskündigung ist eine Kündigung verbunden mit dem Angebot, das Arbeitsverhältnis zu geänderten Bedingungen fortzusetzen. Sie kann vom Arbeitgeber ausgesprochen werden, wenn er einzelne Arbeitsbedingungen wie zum Beispiel die Arbeitszeit, den Arbeitsort oder die Vergütung ändern will. Der Arbeitnehmer kann das Angebot annehmen, ablehnen oder unter Vorbehalt annehmen und eine Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit der Änderung erheben.
Wie gehe ich mit einer ordentlichen Kündigung durch den Arbeitgeber um?
Eine ordentliche Kündigung kann für beide Seiten eine schwierige Situation sein. Es ist wichtig, dass du deine Rechte und Pflichten kennst und die professionell verhälst. Hier sind einige Tipps, wie du mit einer ordentlichen Kündigung umgehen kannst:
- Wenn du vom Arbeitgeber gekündigt wirst, solltest du die Kündigung schriftlich bestätigen und prüfen, ob sie rechtmäßig ist. Dazu solltest du die Kündigungsfrist, den Kündigungsgrund und die Formalien checken. Wenn du Zweifel an der Wirksamkeit der Kündigung hast, kannst du innerhalb von drei Wochen eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen.
- Wenn du selbst kündigen möchtest, musst du ebenfalls die Kündigungsfrist einhalten, die in deinem Arbeits- oder Tarifvertrag oder geregelt ist. In der Regel beträgt sie vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Außerdem die Kündigung in der Schriftform erfolgen und eigenhändig unterschrieben an deinen Arbeitgeber übergeben oder geschickt werden. Ob letzteres mit einem Einschreiben verbunden sein soll – darüber streiten sich die Meinungen. Wichtig ist auf jeden Fall, dass du nach einer schriftlichen Bestätigung der Kündigung fragst.
- Unabhängig davon, wer die Kündigung ausspricht, solltest du versuchen, ein gutes Verhältnis zu deinem Arbeitgeber und deinen Kollegen zu bewahren. Das erleichtert den Übergang in eine neue Beschäftigung und hilft, wenn du Referenzen benötigst. Außerdem solltest du dich rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden, damit du deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld sicherst.
- Hast du eine ordentliche Kündigung erhalten, ist das kein Grund, den Kopf in den Sand zu stecken. Sieh es vielmehr als Chance , dich beruflich neu zu orientieren. Nutze die Zeit, um deine Stärken und Interessen zu reflektieren und dich über mögliche Weiterbildungs- oder Umschulungsangebote zu informieren. Aktualisiere deinen Lebenslauf, bringe deine Bewerbungsunterlagen auf den aktuellen Stand und suche gezielt nach passenden Stellenangeboten. Vielleicht nimmst du auch das Angebot eines Personaldienstleisters an.
Wie gehe ich mit einer außerordentlichen Kündigung um?
Eine außerordentliche Kündigung ist eine ernste Angelegenheit, die sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer weitreichende Folgen haben kann. Wenn du mit einer außerordentlichen Kündigung konfrontiert bist, solltest du folgende Schritte beachten:
- Prüfe auf jeden Fall, ob die Kündigung rechtmäßig ist. Eine außerordentliche Kündigung muss immer einen wichtigen Grund haben, der die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht. Außerdem muss die Kündigung innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis des Grundes erfolgen und schriftlich und in Papierform zugestellt werden. Wenn du Zweifel an der Wirksamkeit der Kündigung hast, kannst du innerhalb von drei Wochen eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen.
- Informiere dich über deine Rechte und Pflichten, am besten bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht und / oder – wenn vorhanden – beim Betriebsrat. Eine außerordentliche Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis in der Regel sofort, es sei denn, es wurde eine soziale Auslauffrist vereinbart. Das bedeutet, dass du keinen Anspruch auf eine Abfindung oder ein Arbeitszeugnis hast. Es sei denn, es wurde etwas anderes vertraglich geregelt. In der Regel musst du Arbeitsmittel, Dienstwagen etc. sofort zurückgeben.
- Ganz wichtig: Melde dich unverzüglich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos, damit du dir deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu sicherst.
- Bewahre einen kühlen Kopf und vermeide Eskalationen. Eine außerordentliche Kündigung kann zu emotionalen Reaktionen führen, die jedoch nicht hilfreich sind. Versuche, sachlich und professionell zu bleiben und keine voreiligen Entscheidungen zu treffen. Lass deinen Anwalt oder den Betriebsrat für dich sprechen. Sie sollen eine schriftliche Begründung für die Kündigung sowie die Freistellung von der Arbeit erreichen. Sobald du mehr weißt, kannst du versuchen eine einvernehmliche Lösung anzustreben.
- Sieh trotz allem die Chance für einen Neuanfang. Eine außerordentliche Kündigung kann auch eine Gelegenheit sein, sich beruflich neu zu orientieren oder weiterzubilden.
Was tun bei einer Änderungskündigung?
Eine Änderungskündigung ist eine Kündigung des bestehenden Arbeitsverhältnisses mit dem Angebot, es zu geänderten Bedingungen fortzusetzen. Sie kann vom Arbeitgeber ausgesprochen werden, wenn er einzelne Arbeitsbedingungen wie zum Beispiel die Arbeitszeit, den Arbeitsort oder die Vergütung ändern will. Der Arbeitnehmer kann das Angebot annehmen, ablehnen oder unter Vorbehalt annehmen und eine Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit der Änderung erheben.
Worauf du bei einer Änderungskündigung besonders achten musst
- Prüfe zuerst, ob die Kündigung rechtmäßig ist. Eine Änderungskündigung muss an Kündigungsfristen gebunden sein, die gesetzlich, arbeitsvertraglich oder tariflich festgelegt sind. Der Arbeitgeber muss einen sozial gerechtfertigten Grund für die Änderung haben, wenn der Arbeitnehmer Kündigungsschutz hat. Der Grund kann verhaltens-, personen- oder betriebsbedingt sein.
- Informiere dich über deine Rechte und Pflichten. Eine Änderungskündigung beendet das Arbeitsverhältnis nicht sofort, sondern erst nach Ablauf der Kündigungsfrist. Du hast Anspruch auf ein Arbeitszeugnis und eventuell auf eine Abfindung, wenn diese vertraglich oder tariflich vereinbart ist. Und du musst dich unverzüglich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden, um deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu sichern.
- Du hast folgende vier Möglichkeiten, auf eine Änderungskündigung zu reagieren:
- das Angebot ohne Vorbehalt annehmen. Dann gilt das Arbeitsverhältnis zu den geänderten Bedingungen fort.
- das Angebot ablehnen und die Kündigung in Kauf nehmen. Dann endet das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Kündigungsfrist.
- das Angebot ablehnen und eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Dann wird überprüft, ob die Kündigung und die Änderung wirksam sind. Wenn die Klage erfolgreich ist, bleibt das Arbeitsverhältnis zu den alten Bedingungen bestehen. Wenn die Klage erfolglos ist, endet das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Kündigungsfrist.
- das Angebot unter Vorbehalt gemäß § 2 KSchG annehmen und eine Änderungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Dann wird ebenfalls überprüft, ob die Kündigung und die Änderung wirksam sind. Wenn die Klage erfolgreich ist, bleibt das Arbeitsverhältnis zu den alten Bedingungen bestehen. Wenn die Klage erfolglos ist, gilt das Arbeitsverhältnis zu den geänderten Bedingungen fort.
Der beste Weg auf eine Kündigung zu reagieren, ist in jedem Fall, zügig nach einer passenden, neuen Stelle zu suchen. Hier geht´s zu unserem Stellenmarkt.
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Der Text wurde teilweise mit Hilfe von KI erstellt.