Kündigung: Was tun, wenn es passiert?

Eine Kündigung ist die einseitige Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer. Sie muss schriftlich und in Papierform erfolgen. Eine mündliche oder elektronische Kündigung ist in der Regel unwirksam.

Es gibt drei Hauptarten der Kündigung:

  • Die ordentliche Kündigung ist an Kündigungsfristen gebunden, die gesetzlich, arbeitsvertraglich oder tariflich festgelegt sind. Der Arbeitnehmer kann jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen, während der Arbeitgeber einen sozial gerechtfertigten Grund haben muss, wenn dem Arbeitnehmer Kündigungsschutz zusteht. Dieser besteht, wenn der Arbeitnehmer seit mehr als sechs Monaten in einem Betrieb mit mindestens 10 Vollzeit-Mitarbeitern beschäftigt ist. Der Grund kann verhaltens-, personen- oder betriebsbedingt sein.
  • Die außerordentliche Kündigung ist eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund. Sie kann nur innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis des Grundes ausgesprochen werden. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für eine Partei unzumutbar ist. Dies kann zum Beispiel bei schweren Pflichtverletzungen, Straftaten oder Arbeitsverweigerung der Fall sein.
  • Die Änderungskündigung ist eine Kündigung verbunden mit dem Angebot, das Arbeitsverhältnis zu geänderten Bedingungen fortzusetzen. Sie kann vom Arbeitgeber ausgesprochen werden, wenn er einzelne Arbeitsbedingungen wie zum Beispiel die Arbeitszeit, den Arbeitsort oder die Vergütung ändern will. Der Arbeitnehmer kann das Angebot annehmen, ablehnen oder unter Vorbehalt annehmen und eine Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit der Änderung erheben.

 

Wie gehe ich mit einer ordentlichen Kündigung  durch den Arbeitgeber um?

Eine ordentliche Kündigung kann für beide Seiten eine schwierige Situation sein. Es ist wichtig, dass du deine Rechte und Pflichten kennst und die professionell verhälst. Hier sind einige Tipps, wie du mit einer ordentlichen Kündigung umgehen kannst:

 

Wie gehe ich mit einer außerordentlichen Kündigung um?

Eine außerordentliche Kündigung ist eine ernste Angelegenheit, die sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer weitreichende Folgen haben kann. Wenn du mit einer außerordentlichen Kündigung konfrontiert bist, solltest du folgende Schritte beachten:

  • Ganz wichtig: Melde dich unverzüglich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos, damit du dir deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu sicherst.
  • Bewahre einen kühlen Kopf und vermeide Eskalationen. Eine außerordentliche Kündigung kann zu emotionalen Reaktionen führen, die jedoch nicht hilfreich sind. Versuche, sachlich und professionell zu bleiben und keine voreiligen Entscheidungen zu treffen. Lass deinen Anwalt oder den Betriebsrat für dich sprechen. Sie sollen eine schriftliche Begründung für die Kündigung sowie die Freistellung von der Arbeit erreichen. Sobald du mehr weißt, kannst du versuchen eine einvernehmliche Lösung anzustreben.
  • Sieh trotz allem die Chance für einen Neuanfang. Eine außerordentliche Kündigung kann auch eine Gelegenheit sein, sich beruflich neu zu orientieren oder weiterzubilden.

Was tun bei einer Änderungskündigung?

Eine Änderungskündigung ist eine Kündigung des bestehenden Arbeitsverhältnisses mit dem Angebot, es zu geänderten Bedingungen fortzusetzen. Sie kann vom Arbeitgeber ausgesprochen werden, wenn er einzelne Arbeitsbedingungen wie zum Beispiel die Arbeitszeit, den Arbeitsort oder die Vergütung ändern will. Der Arbeitnehmer kann das Angebot annehmen, ablehnen oder unter Vorbehalt annehmen und eine Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit der Änderung erheben.

Worauf du bei einer Änderungskündigung besonders achten musst

  • Prüfe zuerst, ob die Kündigung rechtmäßig ist. Eine Änderungskündigung muss an Kündigungsfristen gebunden sein, die gesetzlich, arbeitsvertraglich oder tariflich festgelegt sind. Der Arbeitgeber muss einen sozial gerechtfertigten Grund für die Änderung haben, wenn der Arbeitnehmer Kündigungsschutz hat. Der Grund kann verhaltens-, personen- oder betriebsbedingt sein.
  • Informiere dich über deine Rechte und Pflichten. Eine Änderungskündigung beendet das Arbeitsverhältnis nicht sofort, sondern erst nach Ablauf der Kündigungsfrist. Du hast Anspruch auf ein Arbeitszeugnis und eventuell auf eine Abfindung, wenn diese vertraglich oder tariflich vereinbart ist. Und du musst dich unverzüglich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden, um deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu sichern.
  • Du hast folgende vier Möglichkeiten, auf eine Änderungskündigung zu reagieren:
    • das Angebot ohne Vorbehalt annehmen. Dann gilt das Arbeitsverhältnis zu den geänderten Bedingungen fort.
    • das Angebot ablehnen und die Kündigung in Kauf nehmen. Dann endet das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Kündigungsfrist.
    • das Angebot ablehnen und eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Dann wird überprüft, ob die Kündigung und die Änderung wirksam sind. Wenn die Klage erfolgreich ist, bleibt das Arbeitsverhältnis zu den alten Bedingungen bestehen. Wenn die Klage erfolglos ist, endet das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Kündigungsfrist.
    • das Angebot unter Vorbehalt gemäß § 2 KSchG annehmen und eine Änderungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Dann wird ebenfalls überprüft, ob die Kündigung und die Änderung wirksam sind. Wenn die Klage erfolgreich ist, bleibt das Arbeitsverhältnis zu den alten Bedingungen bestehen. Wenn die Klage erfolglos ist, gilt das Arbeitsverhältnis zu den geänderten Bedingungen fort.

 

Der beste Weg auf eine Kündigung zu reagieren, ist in jedem Fall, zügig nach einer passenden, neuen Stelle zu suchen. Hier geht´s zu unserem Stellenmarkt.

*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern auf dieser Website die männliche Form. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter.

Der Text wurde teilweise mit Hilfe von KI erstellt.