Neuer Mindestlohn seit 1.1.2024

Der Mindestlohn in der Zeitarbeit ist der tariflich festgelegte Stundenlohn, den Zeitarbeitsfirmen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zahlen müssen. Dieser Betrag wird regelmäßig angepasst, um den Lohn an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten und die wirtschaftliche Entwicklung zu garantieren. Seit dem 1.1.2024 beträgt der Mindestlohn in der Zeitarbeitsbranche für die Entgeltgruppe EG1 13,50 €/Stunde und liegt damit 1,09 € über dem gesetzlichen Mindestlohn.

*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern auf dieser Website die männliche Form. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter.