Eine Kündigung ist die einseitige Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer. Sie muss schriftlich und in Papierform erfolgen. Eine mündliche oder elektronische Kündigung ist in der Regel unwirksam.

Es gibt drei Hauptarten der Kündigung:

  • Die ordentliche Kündigung ist an Kündigungsfristen gebunden, die gesetzlich, arbeitsvertraglich oder tariflich festgelegt sind. Der Arbeitnehmer kann jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen, während der Arbeitgeber einen sozial gerechtfertigten Grund haben muss, wenn dem Arbeitnehmer Kündigungsschutz zusteht. Dieser besteht, wenn der Arbeitnehmer seit mehr als sechs Monaten in einem Betrieb mit mindestens 10 Vollzeit-Mitarbeitern beschäftigt ist. Der Grund kann verhaltens-, personen- oder betriebsbedingt sein.
  • Die außerordentliche Kündigung ist eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund. Sie kann nur innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis des Grundes ausgesprochen werden. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für eine Partei unzumutbar ist. Dies kann zum Beispiel bei schweren Pflichtverletzungen, Straftaten oder Arbeitsverweigerung der Fall sein.
  • Die Änderungskündigung ist eine Kündigung verbunden mit dem Angebot, das Arbeitsverhältnis zu geänderten Bedingungen fortzusetzen. Sie kann vom Arbeitgeber ausgesprochen werden, wenn er einzelne Arbeitsbedingungen wie zum Beispiel die Arbeitszeit, den Arbeitsort oder die Vergütung ändern will. Der Arbeitnehmer kann das Angebot annehmen, ablehnen oder unter Vorbehalt annehmen und eine Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit der Änderung erheben.

 

Wie gehe ich mit einer ordentlichen Kündigung  durch den Arbeitgeber um?

Eine ordentliche Kündigung kann für beide Seiten eine schwierige Situation sein. Es ist wichtig, dass du deine Rechte und Pflichten kennst und die professionell verhälst. Hier sind einige Tipps, wie du mit einer ordentlichen Kündigung umgehen kannst:

 

Wie gehe ich mit einer außerordentlichen Kündigung um?

Eine außerordentliche Kündigung ist eine ernste Angelegenheit, die sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer weitreichende Folgen haben kann. Wenn du mit einer außerordentlichen Kündigung konfrontiert bist, solltest du folgende Schritte beachten:

  • Ganz wichtig: Melde dich unverzüglich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos, damit du dir deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu sicherst.
  • Bewahre einen kühlen Kopf und vermeide Eskalationen. Eine außerordentliche Kündigung kann zu emotionalen Reaktionen führen, die jedoch nicht hilfreich sind. Versuche, sachlich und professionell zu bleiben und keine voreiligen Entscheidungen zu treffen. Lass deinen Anwalt oder den Betriebsrat für dich sprechen. Sie sollen eine schriftliche Begründung für die Kündigung sowie die Freistellung von der Arbeit erreichen. Sobald du mehr weißt, kannst du versuchen eine einvernehmliche Lösung anzustreben.
  • Sieh trotz allem die Chance für einen Neuanfang. Eine außerordentliche Kündigung kann auch eine Gelegenheit sein, sich beruflich neu zu orientieren oder weiterzubilden.

Was tun bei einer Änderungskündigung?

Eine Änderungskündigung ist eine Kündigung des bestehenden Arbeitsverhältnisses mit dem Angebot, es zu geänderten Bedingungen fortzusetzen. Sie kann vom Arbeitgeber ausgesprochen werden, wenn er einzelne Arbeitsbedingungen wie zum Beispiel die Arbeitszeit, den Arbeitsort oder die Vergütung ändern will. Der Arbeitnehmer kann das Angebot annehmen, ablehnen oder unter Vorbehalt annehmen und eine Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit der Änderung erheben.

Worauf du bei einer Änderungskündigung besonders achten musst

  • Prüfe zuerst, ob die Kündigung rechtmäßig ist. Eine Änderungskündigung muss an Kündigungsfristen gebunden sein, die gesetzlich, arbeitsvertraglich oder tariflich festgelegt sind. Der Arbeitgeber muss einen sozial gerechtfertigten Grund für die Änderung haben, wenn der Arbeitnehmer Kündigungsschutz hat. Der Grund kann verhaltens-, personen- oder betriebsbedingt sein.
  • Informiere dich über deine Rechte und Pflichten. Eine Änderungskündigung beendet das Arbeitsverhältnis nicht sofort, sondern erst nach Ablauf der Kündigungsfrist. Du hast Anspruch auf ein Arbeitszeugnis und eventuell auf eine Abfindung, wenn diese vertraglich oder tariflich vereinbart ist. Und du musst dich unverzüglich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden, um deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu sichern.
  • Du hast folgende vier Möglichkeiten, auf eine Änderungskündigung zu reagieren:
    • das Angebot ohne Vorbehalt annehmen. Dann gilt das Arbeitsverhältnis zu den geänderten Bedingungen fort.
    • das Angebot ablehnen und die Kündigung in Kauf nehmen. Dann endet das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Kündigungsfrist.
    • das Angebot ablehnen und eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Dann wird überprüft, ob die Kündigung und die Änderung wirksam sind. Wenn die Klage erfolgreich ist, bleibt das Arbeitsverhältnis zu den alten Bedingungen bestehen. Wenn die Klage erfolglos ist, endet das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Kündigungsfrist.
    • das Angebot unter Vorbehalt gemäß § 2 KSchG annehmen und eine Änderungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Dann wird ebenfalls überprüft, ob die Kündigung und die Änderung wirksam sind. Wenn die Klage erfolgreich ist, bleibt das Arbeitsverhältnis zu den alten Bedingungen bestehen. Wenn die Klage erfolglos ist, gilt das Arbeitsverhältnis zu den geänderten Bedingungen fort.

 

Der beste Weg auf eine Kündigung zu reagieren, ist in jedem Fall, zügig nach einer passenden, neuen Stelle zu suchen. Hier geht´s zu unserem Stellenmarkt.

*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern auf dieser Website die männliche Form. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter.

Der Text wurde teilweise mit Hilfe von KI erstellt.




Call-Center Mitarbeiter in Köln sind die ersten Ansprechpartner für Kunden, die Fragen zu Produkten oder Dienstleistungen oder Probleme mit ihrem Kauf haben. Sie sind das Bindeglied zwischen Unternehmen und Kunden und spielen eine wichtige Rolle bei der Kundenbetreuung. Deshalb werfen wir in diesem Beitrag einen genaueren Blick auf die Aufgaben, Voraussetzungen und Verdienstmöglichkeiten von Call-Center-Mitarbeitern.

Aufgaben eines Call-Center Mitarbeiters in Köln

Die Stellenbeschreibung eines Call-Center Mitarbeiters kann je nach Unternehmen und Branche unterschiedlich sein. Im Allgemeinen gehören jedoch folgende Aufgaben zu ihrem Tätigkeitsbereich:

• Entgegennahme von Kundenanfragen und -beschwerden per Telefon, E-Mail oder Chat
• Beantwortung von Fragen zu Produkten oder Dienstleistungen
• Problemlösung bei technischen Schwierigkeiten oder Reklamationen
• Durchführung von Bestellungen oder Reservierungen
• Dokumentation von Kundenanliegen und Weiterleitung an die entsprechenden Abteilungen

Welche Voraussetzungen müssen ein Call-Center Mitarbeiter in Köln mitbringen?

Nicht jeder ist für den Job geeignet. Es gibt bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um erfolgreich in diesem Beruf zu sein:

  • Kommunikationsfähigkeit: Ein Call-Center-Mitarbeiter muss in der Lage sein, klar und verständlich zu kommunizieren und auf die Bedürfnisse des Kunden einzugehen.
  • Stressresistenz: Der Job kann stressig sein, insbesondere bei hohem Anrufaufkommen oder schwierigen Kunden. Ein gutes Stressmanagement ist daher unerlässlich.
  • Geduld: Kunden können unzufrieden sein oder lange Wartezeiten haben. Deshalb muss ein Call-Center-Mitarbeiter in der Lage sein, geduldig zu bleiben und freundlich zu bleiben.
  • Fachwissen: Je nach Branche ist ein gewisses Fachwissen erforderlich, um Fragen zu Produkten oder Dienstleistungen beantworten zu können.
  • Fremdsprachenkenntnisse: In internationalen Unternehmen können Fremdsprachenkenntnisse erforderlich sein, um Kunden aus anderen Ländern zu unterstützen. Folglich solltest du zumindest gut Englisch sprechen und idealerweise eine zweite Fremdsprache.

Verdienstmöglichkeiten eines Call-Center Mitarbeiters

Je nach Unternehmen, Branche und Erfahrung schwankt das Gehalt von Call-Center Mitarbeitern und es hängt auch von den jeweiligen Tarifverträgen ab und kann sich darüber hinaus durch Zulagen erhöhen. Im Durchschnitt kann man jedoch mit folgenden Gehältern rechnen:

  • Einsteiger: Das Einstiegsgehalt für Call-Center-Mitarbeiter liegt bei etwa 1.950 bis 2.300 brutto pro Monat.
  • Erfahrene Mitarbeiter: Mit steigender Erfahrung können auch die Gehälter steigen. Erfahrene Call-Center-Mitarbeiter verdienen in der Regel zwischen 2.500-3.500 Euro brutto pro Monat.
  • Teamleiter: Wer in eine Führungsposition aufsteigt, kann mit einem Gehalt von 3.000-4.000 Euro brutto pro Monat rechnen.

Fazit

Call-Center-Mitarbeiter spielen eine wichtige Rolle bei der Kundenbetreuung und sind das Bindeglied zwischen Unternehmen und Kunden. Die Aufgaben können je nach Unternehmen und Branche unterschiedlich sein, aber im Allgemeinen geht es darum, Kundenanfragen und -beschwerden zu bearbeiten, Fragen zu Produkten oder Dienstleistungen zu beantworten und Bestellungen oder Reservierungen durchzuführen. Um erfolgreich in diesem Beruf zu sein, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, wie zum Beispiel Kommunikationsfähigkeit, Stressresistenz und Geduld. Die Verdienstmöglichkeiten sind durchschnittlich und können je nach Unternehmen, Branche und Erfahrung unterschiedlich sein. Insgesamt ist der Job als Call-Center-Mitarbeiter eine gute Möglichkeit für Berufseinsteiger, die gerne mit Menschen arbeiten und eine Herausforderung suchen.
*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern auf dieser Website die männliche Form. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter.

Wie sind die Arbeitszeiten von Call-Center-Mitarbeitern?

Auch hier gilt, dass die Regelungen für Call-Center-Mitarbeitern können je nach Unternehmen und Branche unterschiedlich sein. In der Regel gibt es jedoch verschiedene Schichtmodelle, da Call-Center oft auch außerhalb der regulären Geschäftszeiten geöffnet sind. Es gibt zum Beispiel Früh-, Spät- und Nachtschichten, aber auch Wochenend- und Feiertagsdienste.

 

Braucht man eine Ausbildung, um als Call-Center-Mitarbeiter zu arbeiten?

Eine abgeschlossene Ausbildung ist in der Regel nicht zwingend erforderlich, um als Call-Center-Mitarbeiter zu arbeiten. Einige Unternehmen bevorzugen jedoch Bewerber mit einer kaufmännischen oder technischen Ausbildung. Wichtiger sind jedoch oft die oben genannten Voraussetzungen wie Kommunikationsfähigkeit, Stressresistenz und Fachwissen.

Kann man sich als Call-Center-Mitarbeiter weiterbilden?

Ja, es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich als Call-Center-Mitarbeiter weiterzubilden. Einige Unternehmen bieten interne Schulungen und Trainings an, um das Fachwissen der Mitarbeiter zu erweitern und sie auf den neuesten Stand zu bringen. Auch externe Schulungen und Weiterbildungen sind möglich, zum Beispiel im Bereich Kundenservice, Vertrieb oder Sprachkenntnisse.

Du bist auf der Suche nach einem neuen Job? Dann findest du hier unsere aktuellen Stellenangeboten.




Wie ein Personalvermittlung in Köln dir helfen können, den passenden Job in Köln zu finden.

Was ist eine Personalvermittlung?

Eine Personalvermittlung ist ein Unternehmen, das Arbeitsuchende und Arbeitgeber zusammenbringt. Die Personalvermittlung sucht nach passenden Stellenangeboten für den Arbeitsuchenden und schlägt dem Arbeitgeber geeignete Kandidaten vor. Anders als bei der Zeitarbeit geht es bei der Personalvermittlung darum, Arbeitgeber und Arbeitnehmer langfristig zusammenzubringen. Das bedeutet konkret: Bewirbst du dich auf eine Stelle zur Personalvermittlung, wirst du direkt bei einem Kunden-Unternehmen fest angestellt und schließt mit diesem den Arbeitsvertrag.

Warum solltest du eine Personalvermittlung in Köln nutzen?

Eine Personalvermittlung kann den Bewerbungsprozess beschleunigen und Zeit sparen. Die Vermittlung hat ein großes Netzwerk an Arbeitgebern und kann somit passende Stellenangebote finden. Auch die Unterstützung bei der Verhandlung des Arbeitsvertrags ist ein Vorteil. Des Weiteren können Personalvermittlungen bei der Erstellung der Bewerbungsunterlagen helfen und Tipps für das Bewerbungsgespräch geben.

Wie finde ich eine passende Personalvermittlung in Köln?

Es gibt viele Personalvermittlungen in Köln, daher ist es wichtig, eine passende auszuwählen. Recherchiere im Internet und schaue dir Bewertungen anderer Arbeitsuchender an. Frage auch in deinem Netzwerk nach Empfehlungen. Achte darauf, dass die Vermittlung Erfahrung in deiner Branche hat und auf deine Fähigkeiten und Wünsche eingeht.

Was sollte ich bei der Zusammenarbeit mit einer Personalvermittlung beachten?

Es ist wichtig, dass du der Personalvermittlung alle relevanten Informationen über deine Fähigkeiten und Wünsche mitteilst. Auch ein offenes Feedback nach einem Bewerbungsgespräch ist wichtig. Achte darauf, dass du dich nicht nur auf eine Vermittlung verlässt und parallel auch selbst nach passenden Stellen suchst.

Fazit:
Eine Personalvermittlung kann dir dabei helfen, schnell deinen Traumjob in Köln zu finden. Achte jedoch darauf, eine passende Vermittlung auszuwählen und aktiv auch selbst nach passenden Stellen zu suchen.

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Urlaub an Weihnachten: Die Festtage stehen vor der Tür und damit einher geht der Wunsch vieler Arbeitnehmer:innen auf einige Tage Urlaub, um entspannte Tage mit der Familie zu verbringen. Da viele Kolleg:innen an diesen Tagen gerne frei hätten, gibt es häufig Diskussionen im Team, wer an Weihnachten Urlaub nehmen darf. Aber wie sehen die offiziellen Regeln dazu aus?

Heiligabend und Silvester – ein halber oder ganzer Urlaubstag?

Gut zu wissen: Heiligabend und der Silvestertag (24. und 31. Dezember) sind ganz normale Arbeitstage – das besagt das Bundesurlaubsgesetz (BurIG). Arbeitnehmer sind grundsätzlich zum Arbeiten verpflichtet. Das heißt aber nicht, dass Betriebe für diese Tage nicht Sonderregelungen erlassen können.

Ein Urlaubstag oder nur ein halber – das hängt davon ab, was im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung des jeweiligen Arbeitsgeberunternehmen festgelegt worden ist. Manche Unternehmen sind großzügig und erlauben ihren Mitarbeiter:innen, an Heiligabend und Silvester nur einen halben Tag zu arbeiten. Wenn diese den ganzen Tag frei haben wollen, müssen sie dann auch nur einen halben Urlaubstag nehmen, um den ganzen Tag frei zu bekommen. Einen Rechtsanspruch haben sie darauf allerdings nicht.

Einige Unternehmen „schenken“ ihren Mitarbeitenden sogar Heiligabend und Silvester. Daraus kann sogar eine Art Gewohnheitsrecht entstehen. Denn wenn in einem Betrieb schon mindestens seit drei Jahren an Heiligabend frei war, können die Angestellten davon ausgehen, dass dies auch weiterhin auch so ist. Es sei denn, es wird darauf hingewiesen, dass die Regelung nur für das aktuelle Jahr gilt.

Was gilt an den beiden Weihnachtsfeiertagen und Neujahr?

Der erste und zweite Weihnachtstag sowie Neujahr gelten als gesetzliche, bundesweite Feiertage. An diesen Tagen haben Arbeitnehmer:innen in der Regel frei. Eine Ausnahme bilden Berufe, die unter § 10 im Arbeitszeitgesetz fallen. Dazu zählen unter anderem Berufe in folgenden Arbeitsfeldern:

  • Not- und Rettungsdienste, medizinische Versorgung und Pflege, öffentliche Sicherheit
  • Gastronomie
  • Unterhaltung wie Musik-, Theater- oder Filmaufführungen
  • Rundfunk und Tagespresse
  • Öffentlicher Verkehr
  • Versorgungsbetriebe
  • Landwirtschaft

In diesen Bereichen kann gegebenenfalls auch an den Weihnachtstagen sowie an Neujahr gearbeitet werden. Auch Handwerker-Notdienste haben hier in der Regel geöffnet.

Muss Urlaub an Weihnachten gewährt werden?

Grundsätzlich gilt, dass Arbeitnehmer:innen Anspruch darauf haben, in den von ihnen gewünschten Zeiträumen Urlaub zu nehmen.
Es sei denn, das Unternehmen gibt betriebliche Gründe an, warum das nicht möglich ist. Der Arbeitgeber muss erklären, warum der Urlaub nicht gewährt werden kann. Dies gilt insbesondere für Arbeitsplätze, die das ganze Jahr über durchgehend besetzt sein müssen. Häufig führt dies zu Diskussionen, wer denn nun an Weihnachten Urlaub nehmen darf. Die Entscheidung hierüber liegt beim Arbeitgeber, da er ein sogenanntes Direktionsrecht hat. Er legt fest, wessen Urlaubsanfrage bewilligt wird und wer arbeiten muss. Am besten sprecht ihr euch im Team untereinander einfach früh genug ab, um möglichen Streitigkeiten aus dem Weg zu gehen.

Die Zeit „zwischen den Jahren“

Zwischen den Tagen müssen Arbeitnehmer grundsätzlich einen ganz normalen Urlaubstag nehmen. Das Urlaubsgesetz sieht keine halben Urlaubstage vor.

Manchmal entscheiden sich Unternehmen auch Betriebsferien über Weihnachten und zwischen den Tagen anordnen. Das ist jedoch an einige Bedingungen geknüpft und nicht unbedingt beliebt bei den Arbeitnehmern, da die freien Tage während der Betriebsferien den Arbeitnehmer:innen ganz normal vom Urlaub abgezogen werden.

Zu den Bedingungen für Betriebsferien zählen:

  • Wesentlicher Teil des Jahresurlaubs muss frei planbar bleiben
  • Betriebsferien müssen früh angekündigt werden
  • Nur durch dringende betriebliche Belange gerechtfertigt

Ihr seht, die Urlaubsregelungen an Weihnachten bergen einige Tücken. Wenn ihr an Weihnachten Urlaub nehmen möchtet und euch auf besinnliche Tage im Kreise eurer Lieben freut, sprecht dies am besten frühzeitig mit euren Kolleg:innen und Arbeitgeber:innen ab.

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Die wichtigsten Fragen und Antworten zu Urlaub an Weihnachten

Was bedeutet Gewohnheitsrecht an Heiligabend und Silvester?

Wenn ein Arbeitgeber über mindestens drei Jahre hinweg regelmäßig frei gibt, kann daraus ein Anspruch entstehen – außer der Arbeitgeber hat die Freistellung ausdrücklich als freiwillig und einmalig gekennzeichnet.

Sind die Weihnachtsfeiertage gesetzliche Feiertage?

Ja. Der 1. Weihnachtstag (25.12.), der 2. Weihnachtstag (26.12.) und Neujahr (01.01.) sind bundesweite gesetzliche Feiertage.

Wer muss an Weihnachten trotzdem arbeiten?

Beschäftigte in bestimmten Bereichen, z. B. Pflege, Rettungsdienste, Gastronomie, öffentlicher Verkehr, Medien, Energieversorgung oder Notdienste, können auch an Feiertagen eingesetzt werden (§ 10 ArbZG).

Muss der Arbeitgeber Urlaub an Weihnachten genehmigen?

Grundsätzlich ja, sofern keine dringenden betrieblichen Gründe dagegensprechen. Der Arbeitgeber muss eine Ablehnung begründen.

Wer entscheidet, wer an Weihnachten Urlaub bekommt?

Der Arbeitgeber. Er hat das Direktionsrecht, muss aber soziale Gesichtspunkte berücksichtigen (z. B. Kinder, bisherige Urlaubsverteilung).

Was gilt für die Zeit zwischen den Jahren?

Diese Tage sind reguläre Arbeitstage. Wer frei haben möchte, muss regulären Urlaub nehmen.

Sind Betriebsferien über Weihnachten erlaubt?

Ja, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen: rechtzeitige Ankündigung, dringende betriebliche Gründe und ein ausreichend großer Teil des Jahresurlaubs muss frei planbar bleiben.




Der Begriff Onboarding kommt aus dem Englischen (kurz für „taking on board“) und bedeutet wörtlich das „An-Bord-Nehmen“ neuer Mitarbeiter:innen. Es geht also konkret um Maßnahmen, die es dir als neue Mitarbeiter:in erleichtern sollen, dich in deinem neuen Arbeitsumfeld zurecht zu finden. Gerade deshalb solltest du in den Vorstellungsgesprächen gezielt nach den geplanten Onboarding-Maßnahmen fragen.

Warum solltest du Wert auf ein gutes Onboarding legen?

Eine gute Einarbeitung führt dazu, dass du als neue Mitarbeiter:in weniger Fehler machst und leistungsfähiger arbeiten kannst und motiviert an deine Aufgaben gehen kannst. Achte auch darauf, wie deine soziale Integration von statten gehen soll: Denn wenn du schnell mit den neuen Kolleg:innen und der Unternehmenskultur vertraut bist und dich wohl fühlst, kannst du selbstsicherer agieren.

Wie lange dauert ein Onboarding?

Das Onboarding beginnt idealerweise direkt nach deiner Unterschrift des Arbeitsvertrags und endet in der Regel mit dem Ende deiner Probezeit, also nach ca. sechs Monaten. Allerdings hängt die Dauer des Onboardings maßgeblich mit der Komplexität der Stelle zusammen – es sind also auch kürzere oder längere Zeiträume möglich.

Klassischerweise verläuft Onbording in drei Phasen:

  1. Vorbereitung: Nachdem du deinen Arbeitsvertrag unterschrieben hast, erhälst du meist detaillierte Informationen zum Unternehmen, zum Beispiel ein Unternehmenshandbuch, Broschüren, Weiterbildungs- und Fortbildungskataloge etc. So kannst du die Zeit bis zum Stellenantritt dafür nutzen, dich zu informieren und gut vorbereitet in den ersten Arbeitstag zu starten. Hilfreich ist dafür natürlich, wenn du schon im Vorfeld konkrete Ansprechpartner für aufkommende Fragen bekommst.
  2. Orientierung: Die Orientierungsphase beginnt mit deinem ersten Arbeitstag, idealerweise mit einer Einsatzbegleitung. So ist es z.B. bei adevis im gewerblich-technischen Bereich üblich, dich am ersten Tag zu deinem Einsatz zu begleiten. Du lernst deinen Arbeitsplatz und deine neuen Kolleg:innen kennen. Meist erfolgt ein Rundgang durchs Unternehmen und es werden noch die letzten formalen Dinge geklärt.
  3. Integration: Wenn du nach der ersten Zeit die wichtigsten Arbeitsabläufe und Strukturen kennst und mit Arbeitskolleg:innen und Unternehmenskultur vertraut bist, geht es in dieser Phase vor allem darum, die bestehende Bindung noch zu vertiefen, zum Beispiel durch gemeinsame Workshops mit anderen Mitarbeiter:innen oder Teambuilding-Maßnahmen.

Kurz zusammengefasst:

Damit du dich schnell in deiner neuen Arbeitsumgebung einleben kannst, ist ein gutes Onboarding durch deine neue Arbeitgeber:in wichtig. Davon profitiert auch das Unternehmen. Denn wenn du dich von Anfang an im Unternehmen wohl fühlst, ist die Wahrscheinlichkeit einer langfristigen, positiven Bindung deutlich höher. Dabei sollte es nicht nur um die fachliche Einarbeitung gehen, sondern auch die Integration in die Belegschaft und Unternehmenskultur. Onboarding beginnt schon mit der Unterzeichnung des Arbeitsvertrags und endet erst dann, wenn du dich vollständig in das Unternehmen eingelebt hast.

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