Der Aufhebungsvertrag in der Zeitarbeit stellt ein wichtiges Thema dar, das du kennen solltest. Grundsätzlich ist ein Aufhebungsvertrag eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet. Im Gegensatz zur Kündigung, die oft einseitig erfolgt, repräsentiert der Aufhebungsvertrag ein beidseitiges Einverständnis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Der Aufhebungsvertrag bringt verschiedene Vorteile mit sich, insbesondere die Möglichkeit, das Beschäftigungsverhältnis schnell, vertraulich und wirksam zu beenden. Oft ermöglicht er dem Arbeitnehmer, das Unternehmen schneller zu verlassen, ohne lange Kündigungsfristen einhalten zu müssen. In manchen Fällen kann der Arbeitnehmer auch eine Abfindung verhandeln.

Besonderheiten des Aufhebungsvertrags

Man muss den Aufhebungsvertrag in der Zeitarbeit sorgfältig bewerten, da er spezifische Aspekte aufweist, die sich von anderen Arbeitsverhältnissen unterscheiden. Damit der Aufhebungsvertrag rechtlich gültig ist, muss das Original z.B. von Arbeitgeber und Arbeitnehmer handschriftlich unterschrieben werden. Weitere wichtige Punkte, die zu beachten sind, umfassen:

Kündigungsfristen und Übergangszeiten im Aufhebungsvertrag

In der Zeitarbeit gelten, wie in anderen Arbeitsverhältnissen auch, Kündigungsfristen. Diese müssen im Aufhebungsvertrag berücksichtigt werden, um sicherzustellen, dass alle Parteien ausreichend Zeit haben, sich auf die Veränderungen einzustellen. Es ist wichtig, den genauen Zeitpunkt der Vertragsbeendigung festzulegen, um Missverständnisse zu vermeiden.

Sperrzeiten und Arbeitslosengeld

Ein kritischer Punkt bei Aufhebungsverträgen in der Zeitarbeit betrifft die mögliche Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld. Schließt du den Aufhebungsvertrag ohne triftigen Grund, kann dies zu einer Sperrzeit von bis zu 12 Wochen führen, während der keine Leistungen von der Arbeitsagentur bezogen werden können.

Aufhebungsvertrag: Abfindungen und finanzielle Aspekte beachten

Abfindungen, die der Aufhebungsvertrag regeln sollte, stellen einen weiteren Aspekt dar. Die Höhe der Abfindung genau zu prüfen und gegebenenfalls zu verhandeln, ist unbedingt ratsam. Auch solltest du offene Ansprüche wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Überstunden und Resturlaubstage klären. In der Regel hat ein Aufhebungsvertrag keine Auswirkungen auf den Resturlaub. Er bleibt erhalten und wird ggfs. ausgezahlt.

Arbeitszeugnis und zukünftige Beschäftigung

Das Arbeitszeugnis ist ein wesentlicher Bestandteil des Aufhebungsvertrags. Du solltest ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu anstreben, das deine Leistungen und dein Verhalten positiv darstellt. Dies ist besonders wichtig für die Suche nach einer neuen Beschäftigung.

Die häufigsten Gründe für einen Aufhebungsvertrag in der Zeitarbeit

Aufhebungsverträge sind in der Welt der Zeitarbeit keine Seltenheit und können aus verschiedenen Gründen sowohl von Arbeitgebern als auch von Arbeitnehmern angestrebt werden. Einige der häufigsten Gründe sind:

Betriebsbedingte Gründe

Einer der vorrangigen Gründe für einen Aufhebungsvertrag sind betriebsbedingte Umstände. Wenn ein Unternehmen beispielsweise nicht genügend Gewinne erzielt und Einsparungen vornehmen muss, kann es zu einer Reduzierung des Personals kommen. In solchen Fällen bieten Arbeitgeber häufig Aufhebungsverträge an, um Kündigungen zu vermeiden und gleichzeitig die gesetzlichen Kündigungsfristen und mögliche Vertragsstrafen zu umgehen.

Aufhebungsvertrag bei Wechsel zu einer Festanstellung

Für Arbeitnehmer kann der Wunsch nach einer Festanstellung ein starker Beweggrund sein, einen Aufhebungsvertrag zu suchen. Insbesondere wenn ein lukrativeres Jobangebot in Aussicht steht, kann ein Aufhebungsvertrag eine schnelle und effiziente Möglichkeit bieten, aus dem bestehenden Zeitarbeitsverhältnis auszusteigen und eine neue Position anzutreten.

Persönliche Gründe

Neben den betriebsbedingten und beruflichen Veränderungen gibt es auch persönliche Gründe, die zu einem Aufhebungsvertrag führen können. Dazu gehören beispielsweise Umzüge, familiäre Verpflichtungen oder gesundheitliche Probleme, die es dem Arbeitnehmer erschweren oder unmöglich machen, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen.

Fehlende Einsatzmöglichkeiten

Ein weiterer Grund kann sein, dass das Zeitarbeitsunternehmen keinen passenden Einsatzbereich für den Arbeitnehmer findet. In solchen Fällen kann es für beide Seiten eine sinnvolle Lösung sein, um das Arbeitsverhältnis ohne negative Konsequenzen zu beenden.

Fazit

Es ist wichtig zu beachten, dass ein Aufhebungsvertrag weitreichende Folgen haben kann, wie beispielsweise Sperrzeiten beim Bezug von Arbeitslosengeld. Daher sollte eine solche Vereinbarung nie vorschnell getroffen werden, und es ist unter Umständen ratsam, sich vorab beraten zu lassen, um die eigenen Rechte und Interessen zu wahren. Ein Aufhebungsvertrag kann unter den richtigen Umständen eine günstige Option für beide Parteien sein, erfordert jedoch eine sorgfältige Abwägung und Planung.​

 

*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern auf dieser Website die männliche Form. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter.
Das Foto und der Text wurde teilweise mit Hilfe von KI erstellt.




Das Zwischenzeugnis ist ein Arbeitszeugnis, das im Gegensatz zum Endzeugnis während eines laufenden Beschäftigungsverhältnisses oder kurz vor Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ausgestellt wird. Es kann dir zum Beispiel nützlich sein, wenn du dich intern oder extern bewerben möchtest, oder wenn du eine Gehaltserhöhung anstrebst. Aber wie gelangst du an ein Zwischenzeugnis? In diesem Beitrag erfährst du, wann du einen Anspruch hast, wie du es richtig beantragst und was du beachten solltest.

Wann habe ich einen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis?

Auch wenn der Anspruch nicht gesetzlich verankert ist, können Arbeitnehmer diesen trotzdem geltend machen. Dazu muss allerdings ein triftiger Grund oder ein sogenanntes „berechtigtes Interesse“ vorliegen. Dieses liegt zum Beispiel vor, wenn

  • du dich beruflich verändern möchtest
  • dein Vorgesetzter oder dein Aufgabenbereich wechselt
  • dein Arbeitsverhältnis befristet ist oder gekündigt wurde
  • du eine längere Abwesenheit (z.B. Elternzeit, Krankheit) planst oder hattest
  • du eine Weiterbildung absolviert hast

Du musst deinem Arbeitgeber nicht den genauen Grund für dein Interesse an einem Zwischenzeugnis nennen, aber du solltest ihn glaubhaft machen können.

Wie beantrage ich ein Zwischenzeugnis richtig?

Es gibt keinen festgelegten Prozess, aber schon einige Schritte, die du beachten solltest:

  • Schreibe eine schriftliche Anfrage an deinen Arbeitgeber, in der du dein Interesse an einem Zwischenzeugnis begründest und einen Termin für die Ausstellung nennst.
  • Bitte um ein qualifiziertes Zeugnis und gib´ auch den genauen Zeitraum an, für den du es benötigst.
  • Nenne den Grund, warum du ein Zwischenzeugnis anfragst.
  • Reagiere auf die Rückmeldung deines Arbeitgebers. Wenn er es dir zusagt, bedanke dich und warte geduldig auf die Ausstellung. Wenn er es dir verweigert oder verzögert, kannst du ihn freundlich an deine Anfrage erinnern oder gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten.
  • Prüfe das Zwischenzeugnis auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Achte darauf, dass deine Tätigkeiten, deine Leistungen und dein Verhalten angemessen beschrieben werden und es keine versteckten negativen Botschaften enthält. Wenn du mit dem Inhalt des Zwischenzeugnisses nicht zufrieden bist, kannst du eine Korrektur oder eine Ergänzung verlangen.

Was sollte ich bei einem Zwischenzeugnis beachten?

Ein gutes Zwischenzeugnis kann dir viele Vorteile bringen, aber es gibt auch einige Dinge, die du beachten solltest: Ein Zwischenzeugnis:

  • ist kein Ersatz für ein Endzeugnis. Du solltest daher bei einem Arbeitswechsel immer auch ein Endzeugnis verlangen, das deine gesamte Beschäftigungsdauer umfasst
  • sollte immer positiv formuliert sein und keine Hinweise auf eine mögliche Kündigung enthalten. Wenn dein Arbeitgeber dir ein negatives oder neutrales Zwischenzeugnis ausstellt, kann das deine Chancen bei einer Bewerbung beeinträchtigen.
  • sollte immer aktuell sein und den neuesten Stand deiner Leistungen und deines Verhaltens widerspiegeln. Wenn dein Arbeitgeber dir ein veraltetes oder unvollständiges Zwischenzeugnis ausstellt, kannst du eine Aktualisierung oder eine Ergänzung verlangen.

Fazit

Ein Zwischenzeugnis ist ein wichtiges Dokument, das dir bei einer beruflichen Veränderung helfen kann. Du hast einen Anspruch darauf, wenn du ein berechtigtes Interesse nachweisen kannst. Um ein Zwischenzeugnis zu bekommen, solltest du eine schriftliche Anfrage an deinen Arbeitgeber stellen, auf seine Rückmeldung reagieren und das Zwischenzeugnis auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen. Ein gutes Zwischenzeugnis sollte immer positiv formuliert sein, keine Hinweise auf eine mögliche Kündigung enthalten und den neuesten Stand deiner Leistungen und deines Verhaltens widerspiegeln.​

 

Du bist auf der Suche nach einem neuen Job? Dann schau mal in unserem Stellenmarkt vorbei!

*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern auf dieser Website die männliche Form. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter.
Der Text wurde teilweise mit Hilfe von KI erstellt.




Der Lebenslauf ist das Herzstück jeder Bewerbung. Er soll den potenziellen Arbeitgeber von den Qualifikationen, Erfahrungen und Fähigkeiten des Bewerbers überzeugen. Doch nicht alles, was man im Lebenslauf schreiben kann, sollte man auch schreiben. Es gibt einige Inhalte, die man besser weglässt, weil sie entweder irrelevant, veraltet oder sogar schädlich sind. Hier sind einige Tipps, was man im Lebenslauf besser nicht erwähnt.

Unwichtige oder zu alte Informationen

Versuche nicht, den Lebenslauf mit möglichst vielen Details aufzublähen. Das wirkt nicht professionell, sondern überladen und langweilig. Konzentriere dich auf die wesentlichen Informationen, die für die angestrebte Stelle relevant sind. Dazu gehören:

• persönlichen Daten (Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
• Ausbildung (Schulabschluss, Studium, Weiterbildungen)
• Berufserfahrung (aktuelle und frühere Arbeitgeber, Positionen, Aufgaben und Erfolge)
• Sprach- und EDV-Kenntnisse
• Besondere Qualifikationen oder Fähigkeiten (z.B. Zertifikate, Ehrenamt, Hobbys)

Verzichte auf unwichtige oder zu alte Informationen, die keinen Bezug zur Stelle haben. Dazu gehören:
• Angaben zu Eltern oder Familienstand
• Schulnoten oder Zeugnisse
• Praktika oder Nebenjobs, die länger als 10 Jahre zurückliegen oder nichts mit der Branche zu tun haben
• Hobbys oder Interessen, die keine Relevanz für die Stelle haben

Falsche oder geschönte Angaben

Lügen haben kurze Beine – das gilt auch für den Lebenslauf. Mache keine falschen oder geschönten Angaben zu deinem Werdegang, deinen Kenntnissen oder deinen Erfolgen. Das kann schnell auffliegen und zu einer Absage oder sogar einer Kündigung führen. Sei ehrlich und authentisch. Das bedeutet:

• Die Angabe von Daten und Zeiträumen muss korrekt sein
• Schätze deine Sprach- und EDV-Kenntnisse realistisch ein
• Erfolge, die du anführst, musst du mit Zahlen oder Beispielen belegen können
• Erkläre Lücken oder Wechsel im Lebenslauf
Auf gar keinen Fall darfst du im Lebenslauf falsche Titel oder Abschlüsse angeben oder Erfolge oder Referenzen erfinden.

Fazit

Der Lebenslauf ist deine Visitenkarte für den potenziellen neuen Arbeitgeber. Er soll deine Qualifikationen, Erfahrungen und Fähigkeiten präsentieren, aber auch deine Persönlichkeit widerspiegeln. Achte darauf, dass du nur relevante, aktuelle und ehrliche Informationen in deinem Lebenslauf angibst. Vermeide unwichtige, veraltete oder falsche Angaben, die deinen Lebenslauf unprofessionell oder unglaubwürdig machen. Mit dem richtigen Lebenslauf erhöhst du deine Chancen auf eine Einladung zum Vorstellungsgespräch.

Wenn auch du auf der Suche nach einer neuen Stelle bist, dann schau doch mal in unserem Stellenmarkt nach.

*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern auf dieser Website die männliche Form. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter.
Der Text wurde teilweise mit Hilfe von KI erstellt.




Arbeitszeugnisse können Fluch und Segen sein. Denn ein gutes Zeugnis hilft dir bei der Jobsuche, ein schlechtes kann deine Chancen verringern. Und manchmal weiß man gar nicht, ob das Zeugnis gut oder schlecht ist. Immer wieder hört man von einer Geheimsprache bei Arbeitszeugnissen.

Alles, was ein gutes Arbeitszeugnis ausmacht, welche Arten von Zeugnissen es gibt, wie du dein Zeugnis lesen und versteckte Formulierungen erkennen kannst, findest du in diesem Beitrag.

Wer hat Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

Jeder Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch auf die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses, wenn er oder sie das Unternehmen verlässt. Dazu zählen auch befristet Beschäftigte, Auszubildende, studentische Hilfskräfte, Praktikanten, (Werk)-Studenten, Aushilfen, Minijobber, freie Mitarbeiter, Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, sofern sie nicht verbeamtet sind und natürlich auch Zeitarbeitnehmer.

Und auch wer nach Ablauf der Probezeit nicht übernommen wird, hat Anspruch auf ein Zeugnis. Wie lange das Arbeitsverhältnis gedauert hat, spielt dabei keine Rolle. Bereits nach wenigen Tagen ist zumindest ein einfaches Zeugnis auszustellen.

Welche Arten von Arbeitszeugnissen gibt es?

Einfaches Zeugnis

Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses hast du Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Ein elektronisches Zeugnis genügt nicht. Das Zeugnis muss mindestens die Art und die Dauer der Tätigkeit benennen.

Ein einfaches Arbeitszeugnis muss folgende Bedingungen erfüllen:

  • auf einem offiziellen Firmenbogen ausgestellt sein
  • mit einer Überschrift versehen sein (z.B. Zeugnis)
  • in einem äußerlich einwandfreien Zustand sein
  • korrekt die persönlichen Angaben widergeben
  • die Dauer des Arbeitsverhältnisses genau benannt sein
  • die berufliche Tätigkeit ausführlich und genau beschreiben
  • deine Berufsstationen im Unternehmen in chronologischer Reihenfolge aufführen
  • durchgeführte berufliche Fortbildungsmaßnahmen nennen
  • aufführen, auf wessen Veranlassung das Arbeitsverhältnis beendet wurde
  • muss Datum und Unterschrift beinhalten, wobei das Ausstellungsdatum des Zeugnisses und Ende des Arbeitsverhältnisses übereinstimmen oder mindestens eng beieinander liegen sollten

 

Das qualifizierte Zeugnis

Wenn du möchtest, dass dein Zeugnis auch Angaben zu deiner Leistung und deinem Verhalten im Arbeitsverhältnis beinhaltet, fragst du ein sogenanntes qualifiziertes Zeugnis an. Es muss zusätzlich zu den genannten Voraussetzungen eines einfachen Zeugnisses (Art und Dauer der Beschäftigung) auch die Leistung und das Verhalten des Arbeitnehmers beschreiben bzw. bewerten. Wichtig: Verlangst du kein solches Zeugnis, so kannst du, wenn du dennoch ein qualifiziertes Zeugnis bekommst, dieses zurückweisen und stattdessen ein einfaches Zeugnis verlangen. Umgekehrt gilt dies aber nicht. Wenn du einmal ein qualifiziertes Zeugnis angefordert hast, dann kannst du im Nachhinein kein einfaches Zeugnis mehr verlangen.

Grundsätzlich hast du aber Anspruch darauf, dass dein  Zeugnis berichtigt wird, wenn etwas inhaltlich falsch ist.

Das Zwischenzeugnis

Ein Zwischenzeugnis können Arbeitnehmer immer dann verlangen, wenn sie ein berechtigtes Interesse daran haben. Dieses liegt vor, wenn sich zum Beispiel das Arbeitsverhältnis ändert, weil umstrukturiert wird oder wenn es betriebliche Veränderungen gibt oder wenn jemand die Abteilung wechselt. Jahre später könnte sich der ehemalige Chef möglicherweise nicht mehr an die Leistung erinnern. Dann ist es gut, bereits ein Zwischenzeugnis in den Händen halten. Ein Zwischenzeugnis kann aber auch dann nützlich werden, wenn bei Verlassen des Unternehmens plötzlich ein schlechtes Zeugnis ausgestellt wird. Mit dem Zwischenzeugnis lässt sich dann leichter beweisen, dass die Leistung zumindest bis zum Wechsel der Abteilung oder bis zur Umstrukturierung wesentlich besser bewertet wurde. Ein Zwischenzeugnis kann als einfaches Zeugnis oder als qualifiziertes Arbeitszeugnis ausgestellt werden

 

Das Ausbildungszeugnis

Es wird bei Beendigung einer Ausbildung, Umschulung oder beruflichen Fortbildung ausgestellt. Das Ausbildungszeugnis kann ein einfaches oder qualifiziertes sein, muss aber in jedem Fall von deinem Ausbilder unterschrieben sein. Dies gilt auch bei vorzeitigem Abbruch oder Nichtbestehen der Abschlussprüfung.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Auszubildende sogar ein Zwischenzeugnis verlangen, beispielsweise wenn die Ausbildung abgebrochen wurde, ein Wechsel des Ausbildungsberufs oder des Ausbildungsbetriebs geplant ist oder der Auszubildende nach Ende der Ausbildung nicht übernommen wird und sich schon frühzeitig neu bewerben muss.

Arbeitszeugnis: Welche Note habe ich?

Die Steigerungen in der Bewertung geben Aufschluss, auch wenn sie sprachlich merkwürdig oder gar falsch klingen. Als Faustformel für die Zufriedenheitsskala gilt: dreifache Steigerungen bedeuten sehr gute Leistungen, zweifache Leistungen entsprechen guten Leistungen, Auslassungen sind negativ.

Beispiele:

Sehr gut: Hat die übertragenen Aufgaben „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ erfüllt. (3 Steigerungen: „stets“ und „vollste“ als weitere Steigerung von „volle“). Weitere Formulierungsbeispiele für eine sehr gute Note: „hat unsere Erwartungen immer und in allerbester Weise erfüllt“; sein/ihr „Verhalten zu Vorgesetzten/Kunden/Arbeitskollegen war stets und in jeder Hinsicht vorbildlich“; „wir waren mit den Leistungen stets außerordentlich zufrieden“; „sie hat unsere Erwartungen immer und in allerbester Weise erfüllt“.

Gut: „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“ (2 Steigerungen). Oder auch: „zu unserer vollsten Zufriedenheit“ (2 Steigerungen, da „vollste“ als weitere Steigerung von „volle“ gilt)

Befriedigend: „zu unserer vollen Zufriedenheit“ (1 Steigerung). Oder auch: „stets zu unserer Zufriedenheit“ (1 Steigerung)

Ausreichend: „zu unserer Zufriedenheit“ (keine Steigerung)

Mangelhaft: „größtenteils erfüllt“ – Die Einschränkung „größtenteils“ weist auf die mangelhafte Leistung hin („größtenteils“ gilt als Einschränkung)

Ungenügend: „konnte den übertragenen Aufgaben nicht gerecht werden – Diese Formulierung ist eine klare Bekundung von Unzulänglichkeiten und bescheinigt „ungenügende Leistungen“.

Welche Schlussformel sollte im Arbeitszeugnis stehen? Warum ist sie wichtig?

Abschlussformulierungen runden das Arbeitszeugnis ab; es gibt aber keinen Rechtsanspruch darauf. In einem guten Zeugnis dankt der ehemalige Arbeitgeber für die geleistete Arbeit, bedauert das Ausscheiden und wünscht für die Zukunft alles Gute.

Wie schlecht darf ein Arbeitszeugnis sein?

Gesetzlich steht dir nur ein einfaches Arbeitszeugnis zu, damit du einen Nachweis für deine Beschäftigung hast. Wie bereits gesagt, kannst du auch ein qualifiziertes Arbeitszeugnis anfordern.

Für die Formulierungen gilt, dass sie wohlwollend und wahrheitsgemäß sein müssen. Das heißt aber nicht, dass dem dir in jedem Fall ein sehr gutes oder gar automatisch ein gutes Arbeitszeugnis zusteht. Mit wohlwollend ist eher ein mindestens „befriedigend“ gemeint.

Welche Zeugnisse solltest du deiner Bewerbung beilegen?

Auf jeden Fall das zuletzt erworbene Arbeitszeugnis! Darüber hinaus solltest du deiner Bewerbung auch alle Arbeitszeugnisse beifügen, die jünger als zehn Jahre sind. Wenn du dich aus einer Anstellung heraus bewerben möchtest, ist es ratsam ein Zwischenzeugnis vorliegen zu haben.

*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern auf dieser Website die männliche Form. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter.

Wenn auch du auf der Suche nach einer neuen Stelle bist, findest du hier alle unsere Stellenangebote.