Die Frage nach den Gründen für einen Jobwechsel ist ein Klassiker im Vorstellungsgespräch. „Warum sind Sie auf der Suche nach einem neuen Job?“  ist eine Frage, die jeden Personaler interessiert. Dahinter steht der Wunsch, deine Motivation für den Jobwechsel herauszufinden oder aber im Falle einer Kündigung zu erfahren, woran es gemangelt hat.

Du kannst also sicher sein, dass dir diese Frage spätestens im Vorstellungsgespräch gestellt wird.

Gründe für deinen Jobwechsel begründen: Worin liegt deine Motivation?

Egal, welche Gründe du auch immer hast, den Job zu wechseln, es ist immer wichtig, dass du selbst weißt, weshalb Du gehst. Deshalb musst du aber nicht zwingend die wahren Gründe für einen Jobwechsel im Vorstellungsgespräch nennen. Tja, aber wie soll man es denn nun machen? Wir stellen die häufigsten Gründe für einen Wechselwunsch vor und geben dir praktische Tipps, wie du deinen Jobwechsel begründen kannst.

Persönliche Gründe: Umzug zur Familie/Partner oder Entfernung zur Arbeitsstelle

Fangen wir ganz unkompliziert an. Wechselst du die Stadt, weil du mit deinem Partner zusammenleben möchtest oder hat sich über die Zeit hinweg dein langer Weg zur Arbeitsstelle als zu anstrengend herausgestellt, wird jeder Personaler deinen Wechselwunsch verstehen können. In diesem Fall kannst du ohne Bedenken deine Gründe anführen.

Beruflicher Aufstieg

In diesem Fall strebst du durch deinen Jobwechsel eine Beförderung, mehr Verantwortung und / oder ein höheres Gehalt an. Das ist absolut legitim. In diesem Fall solltest du auf die Vorteile und Möglichkeiten im neuen Unternehmen abheben und dich nicht im Beklagen der mangelnden  Aufstiegsmöglichkeiten in der alten Firma verlieren. Sprich daher von den spannenden Perspektiven, die dir dein neuer Arbeitgeber bietet, den größeren Verantwortungsbereichen sowie Entwicklungschancen.

Jobwechsel begründen mit beruflicher Neuorientierung

Manchmal will man einfach ganz neue Wege einschlagen. Egal ob du nur die Branche wechseln oder dich als Quereinsteiger in einem ganz anderen Berufsfeld versuchen willst, hier kommt es bei der Begründung des Jobwechsels vor allem darauf an, Motivation zu zeigen. Punkte bei der Bewerbung mit Engagement, um fehlende Erfahrung auszugleichen. Hier kannst du ehrenamtliche Tätigkeiten nennen oder aber Eigenschaften wie eine schnelle Auffassungsgabe, Hartnäckigkeit oder aber dein Lernwille.

Jobwechsel nach Kündigung

Wenn du selbst gekündigt hast, kannst du ganz einfach deine Motivation und deine Gründe nennen (siehe oben). Wenn du aber gekündigt wurdest, solltest du etwas taktischer vorgehen. Eine gesetzliche Auskunftspflicht über den Kündigungsgrund in der Bewerbung besteht nicht. Ganz egal, ob du betriebsbedingt oder aus anderen Gründen gekündigt wurdest, es gibt immer eine Möglichkeit, damit im Vorstellungsgespräch professionell umzugehen. Wir empfehlen dir, immer bei der Wahrheit zu bleiben und die Ausführungen für den Grund der Kündigung möglichst kurz zu halten. Fokussiere dich darauf zu erklären, was du an dem jeweiligen Jobangebot spannend findest.

Probleme mit dem alten Arbeitgeber oder Kollegen

Um die Gründe für deinen Jobwechsel seriös und professionell darzulegen, solltest du nie, aber wirklich niemals über deinen alten Arbeitgeber abfällig reden. Selbst wenn es zu Streitigkeiten am Arbeitsplatz gekommen sein sollte oder du vollkommen unfair behandelt wurdest: Vermeide diskreditierende Bemerkungen, denn diese sprechen nicht unbedingt für dich.

Unser Tipp: Begründe deinen Jobwechsel nicht damit, dass du unbedingt schnell von deinem alten Arbeitgeber weg möchtest. Formuliere lieber alles unter der Prämisse „Hin zum neuen Arbeitgeber und neuen Herausforderungen“. So bekommen Recruiter den Eindruck, dass du ein Ziel verfolgst oder eine Strategie für deine berufliche Zukunft vor Augen hast und eben nicht vor irgendwem fliehst.

Begründung des Jobwechsels nach kurzer Zeit

Wenn dein letzter Jobwechsel erst kurze Zeit zurückliegt und du gemerkt haben solltest, dass du unglücklich im neuen Job bist, werden viele Personaler hellhörig. Hast du dich womöglich übernommen? Gibt es Probleme im Team? Weißt du vielleicht doch nicht, was du möchtest? Sie machen sich dann Sorgen, ob diese Probleme dann im neuen Job bei ihnen auftauchen.

Die gute Nachricht: Diese Sorgen kannst du den Personalern nehmen. Ein absolut nachvollziehbarer Grund für einen kurzfristigen Jobwechsel ist, dass du in deinem Job etwas gesucht hast, was du dann dort nicht finden konntest. Auch hierbei gilt wieder: Mache den alten Arbeitgeber nicht schlecht! Erkläre auf Nachfragen im Vorstellungsgespräch, was du dir vom alten Job erhofft hattest, was dann doch nicht so eingetroffen ist und lege dein Augenmerk darauf, zu erklären, warum du von genau dieser Stelle glaubst, dass deine Erwartungen erfüllt werden und du der perfekte Kandidat dafür bist.

Grundsätzlich gilt: Beachte bei deinen Bewerbungen, deine Argumentation schlüssig aufzubauen und dein Gegenüber von deiner echten Motivation für das Jobangebot zu überzeugen.

Wenn du gerade über einen Jobwechsel nachdenkst, dann findest du hier unsere aktuellen Stellenangebote.

*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern auf dieser Website die männliche Form. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter.




Bevor du mit der Suche nach einem neuen Job loslegst, solltest überlegen, wonach du überhaupt suchst. Welche Kriterien sind dir wichtig? Welche Aufgaben möchtest du übernehmen, fühlst du dich eher in kleineren Firmen wohl oder suchst du ein internationales Umfeld, wie weit darf die neue Stelle von deinem Wohnort entfernt sein etc. Dies sind einige Fragen, die du dir stellen solltest, bevor du dich bewirbst. Überlege dir, was du unbedingt willst bzw. nicht willst und bei welchen Kriterien du kompromissbereit bist. Wenn du bei diesen Fragen Klarheit hast, ist die erste Hürde der Jobsuche schon genommen.

Ab jetzt stehen dir viele Wege offen, deine neue Stelle zu finden. Am besten suchst du auf möglichst vielen Kanälen nach offenen Stellen, denn je breiter du deine Suche anlegst, desto größer sind deine Chancen, das passende Jobangebot zu finden.

Jobsuche über die Agentur für Arbeit

Die Plattform der Agentur für Arbeit ist eine der größten Online-Stellenbörsen in Deutschland.  Wenn du bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet bist, kannst du Stellenvorschläge direkt auf dein Smartphone erhalten. Grundsätzlich kannst du die Stellenbörse mit oder ohne vorherige Registrierung nutzen.

Stellensuche in Stellenportalen und Jobbörsen

In Deutschland existieren weit über 1.000 Jobportale. Dabei enthält keine alle Angebote und nicht jede Jobbörse ist für dich gleichermaßen geeignet. Hier eine Übersicht über die unterschiedlichen Typen von Stellenportalen.

  • allgemeine Stellenportale: Diese enthalten Stellenanzeigen für alle Branchen, Berufe und Regionen. In der Regel gibt es eine Vielzahl von Such- und Filtermöglichkeiten.
  • Jobsuchmaschinen (Meta-Suchmaschinen): Diese bündeln die Stellenangebote vieler Stellenportale und/oder Arbeitgeberseiten in einem zentralen Portal. Das kann Zeit sparen, weil du nicht in mehreren Kanälen suchen musst.
  • Branchen- und zielgruppenspezifische Stellenportale: Für fast jede Branche und für viele Zielgruppen gibt es spezialisierte Stellenportale.
  • regionale Stellenportale: Sie sind spezialisiert auf den Stellenmarkt in einer Stadt oder Region. Oft sind es Tageszeitungen vor Ort, die diese Portale betreiben.

Am besten legst du in den ausgewählten Portalen Suchaufträge und ein persönliches Profil an. So bekommst du Stellenangebote zugesandt, die auf deine individuellen Suchkriterien passen.

Soziale Medien, ein neuer Weg für die Jobsuche

Viele Unternehmen und Personaldienstleister nutzen mittlerweile Plattformen wie XING und LinkedIn. Hier kannst du in der Regel kostenfrei dein Profil  mit Foto anlegen. So wirst du für andere, insbesondere Personaler, sichtbar und sie können dich ansprechen. Vorausgesetzt du pflegst dein Profil und hälst es immer aktuell. Stöbere auch gerne in anderen sozialen Medien, denn sie werden verstärkt von Unternehmen genutzt, um auf offene Stellen aufmerksam zu machen. Auch adevis ist dort aktiv. Besucht gerne unsere Kanäle auf Facebook und Instagram. Wir freuen uns, wenn ihr uns folgt. So erfahrt ihr immer als erste, wenn sich bei uns was tut.

Karriereseiten der interessanten Unternehmen

Wenn du bei deiner Jobsuche einen bestimmten Wunsch-Arbeitgeber im Blick haben solltest, schau dir unbedingt deren Homepages an. Meist werden dort auf der Karriereseite alle offenen Stellen veröffentlicht. In den Stellenanzeigen findest du auch Informationen zu Ansprechpartnern, zum Bewerbungsverfahren.

Wenn du wissen möchtest, wie andere Bewerber das entsprechende Unternehmen bewerten, dann schau bei kununu oder den Google-Bewertungen nach.

Bewerbertage, Job- und Karrieremessen

Die perfekte Gelegenheit persönlich mit Personalern aus interessanten Unternehmen in Kontakt zu kommen, sind Job- und Karrieremessen. Hier kannst du ganz unkompliziert Kontakte knüpfen. adevis ist beispielsweise immer auf den Karrieretagen in Köln vertreten. Viele Unternehmen, die auf Personalsuche sind, veranstalten auch Tage der offenen Tür oder Bewerbertage. Schau einfach mal auf deren Homepage nach.

Persönliche Kontakte und Empfehlungen

Viele Stellen werden gar nicht erst öffentlich ausgeschrieben, sondern über Empfehlungen und Kontakte vergeben. Arbeitgeber profitieren davon, dass die Beschäftigten sehr gut einschätzen können, wer aus ihrem Netzwerk gut zur Firma oder in ein bestimmtes Team passt. Auch bei adevis werden Empfehlungen hochgeschätzt. Daher gibt es für eine erfolgreiche Vermittlung auch attraktive Prämien. Wenn du mehr wissen möchtest, melde dich bei uns.

Initiativbewerbung

Viele Unternehmen suchen permanent Fachkräften, auch ohne, dass eine konkrete Stelle bereits ausgeschrieben ist. Mit deiner Initiativbewerbung kannst du dein Interesse an potenziellen Positionen bekunden. Man nennt das auch Blindbewerbung. Meist existieren auf der Karriereseite spezielle Bewerbungsformulare dafür.

Stellenanzeigen in Printmedien

Ja, es gibt sie noch: Die gute alte Stellenanzeige in Printmedien, auch wenn sie immens an Bedeutung verloren hat. Es kann sich also lohnen, die Augen offen zu halten, wenn du in Zeitungen, Fachzeitschriften oder kostenlosen Anzeigenblättern blätterst . In der Regel sind es die Mittwochs- oder Wochenendausgaben, in denen Stellenanzeigen publiziert werden.

 

Wenn du aktuell auf Jobsuche bist, dann schau doch gerne in unserem Stellenmarkt nach.

 

*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern auf dieser Website die männliche Form. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter.




Arbeitszeugnisse können Fluch und Segen sein. Denn ein gutes Zeugnis hilft dir bei der Jobsuche, ein schlechtes kann deine Chancen verringern. Und manchmal weiß man gar nicht, ob das Zeugnis gut oder schlecht ist. Immer wieder hört man von einer Geheimsprache bei Arbeitszeugnissen.

Alles, was ein gutes Arbeitszeugnis ausmacht, welche Arten von Zeugnissen es gibt, wie du dein Zeugnis lesen und versteckte Formulierungen erkennen kannst, findest du in diesem Beitrag.

Wer hat Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

Jeder Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch auf die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses, wenn er oder sie das Unternehmen verlässt. Dazu zählen auch befristet Beschäftigte, Auszubildende, studentische Hilfskräfte, Praktikanten, (Werk)-Studenten, Aushilfen, Minijobber, freie Mitarbeiter, Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, sofern sie nicht verbeamtet sind und natürlich auch Zeitarbeitnehmer.

Und auch wer nach Ablauf der Probezeit nicht übernommen wird, hat Anspruch auf ein Zeugnis. Wie lange das Arbeitsverhältnis gedauert hat, spielt dabei keine Rolle. Bereits nach wenigen Tagen ist zumindest ein einfaches Zeugnis auszustellen.

Welche Arten von Arbeitszeugnissen gibt es?

Einfaches Zeugnis

Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses hast du Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Ein elektronisches Zeugnis genügt nicht. Das Zeugnis muss mindestens die Art und die Dauer der Tätigkeit benennen.

Ein einfaches Arbeitszeugnis muss folgende Bedingungen erfüllen:

  • auf einem offiziellen Firmenbogen ausgestellt sein
  • mit einer Überschrift versehen sein (z.B. Zeugnis)
  • in einem äußerlich einwandfreien Zustand sein
  • korrekt die persönlichen Angaben widergeben
  • die Dauer des Arbeitsverhältnisses genau benannt sein
  • die berufliche Tätigkeit ausführlich und genau beschreiben
  • deine Berufsstationen im Unternehmen in chronologischer Reihenfolge aufführen
  • durchgeführte berufliche Fortbildungsmaßnahmen nennen
  • aufführen, auf wessen Veranlassung das Arbeitsverhältnis beendet wurde
  • muss Datum und Unterschrift beinhalten, wobei das Ausstellungsdatum des Zeugnisses und Ende des Arbeitsverhältnisses übereinstimmen oder mindestens eng beieinander liegen sollten

 

Das qualifizierte Zeugnis

Wenn du möchtest, dass dein Zeugnis auch Angaben zu deiner Leistung und deinem Verhalten im Arbeitsverhältnis beinhaltet, fragst du ein sogenanntes qualifiziertes Zeugnis an. Es muss zusätzlich zu den genannten Voraussetzungen eines einfachen Zeugnisses (Art und Dauer der Beschäftigung) auch die Leistung und das Verhalten des Arbeitnehmers beschreiben bzw. bewerten. Wichtig: Verlangst du kein solches Zeugnis, so kannst du, wenn du dennoch ein qualifiziertes Zeugnis bekommst, dieses zurückweisen und stattdessen ein einfaches Zeugnis verlangen. Umgekehrt gilt dies aber nicht. Wenn du einmal ein qualifiziertes Zeugnis angefordert hast, dann kannst du im Nachhinein kein einfaches Zeugnis mehr verlangen.

Grundsätzlich hast du aber Anspruch darauf, dass dein  Zeugnis berichtigt wird, wenn etwas inhaltlich falsch ist.

Das Zwischenzeugnis

Ein Zwischenzeugnis können Arbeitnehmer immer dann verlangen, wenn sie ein berechtigtes Interesse daran haben. Dieses liegt vor, wenn sich zum Beispiel das Arbeitsverhältnis ändert, weil umstrukturiert wird oder wenn es betriebliche Veränderungen gibt oder wenn jemand die Abteilung wechselt. Jahre später könnte sich der ehemalige Chef möglicherweise nicht mehr an die Leistung erinnern. Dann ist es gut, bereits ein Zwischenzeugnis in den Händen halten. Ein Zwischenzeugnis kann aber auch dann nützlich werden, wenn bei Verlassen des Unternehmens plötzlich ein schlechtes Zeugnis ausgestellt wird. Mit dem Zwischenzeugnis lässt sich dann leichter beweisen, dass die Leistung zumindest bis zum Wechsel der Abteilung oder bis zur Umstrukturierung wesentlich besser bewertet wurde. Ein Zwischenzeugnis kann als einfaches Zeugnis oder als qualifiziertes Arbeitszeugnis ausgestellt werden

 

Das Ausbildungszeugnis

Es wird bei Beendigung einer Ausbildung, Umschulung oder beruflichen Fortbildung ausgestellt. Das Ausbildungszeugnis kann ein einfaches oder qualifiziertes sein, muss aber in jedem Fall von deinem Ausbilder unterschrieben sein. Dies gilt auch bei vorzeitigem Abbruch oder Nichtbestehen der Abschlussprüfung.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Auszubildende sogar ein Zwischenzeugnis verlangen, beispielsweise wenn die Ausbildung abgebrochen wurde, ein Wechsel des Ausbildungsberufs oder des Ausbildungsbetriebs geplant ist oder der Auszubildende nach Ende der Ausbildung nicht übernommen wird und sich schon frühzeitig neu bewerben muss.

Arbeitszeugnis: Welche Note habe ich?

Die Steigerungen in der Bewertung geben Aufschluss, auch wenn sie sprachlich merkwürdig oder gar falsch klingen. Als Faustformel für die Zufriedenheitsskala gilt: dreifache Steigerungen bedeuten sehr gute Leistungen, zweifache Leistungen entsprechen guten Leistungen, Auslassungen sind negativ.

Beispiele:

Sehr gut: Hat die übertragenen Aufgaben „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ erfüllt. (3 Steigerungen: „stets“ und „vollste“ als weitere Steigerung von „volle“). Weitere Formulierungsbeispiele für eine sehr gute Note: „hat unsere Erwartungen immer und in allerbester Weise erfüllt“; sein/ihr „Verhalten zu Vorgesetzten/Kunden/Arbeitskollegen war stets und in jeder Hinsicht vorbildlich“; „wir waren mit den Leistungen stets außerordentlich zufrieden“; „sie hat unsere Erwartungen immer und in allerbester Weise erfüllt“.

Gut: „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“ (2 Steigerungen). Oder auch: „zu unserer vollsten Zufriedenheit“ (2 Steigerungen, da „vollste“ als weitere Steigerung von „volle“ gilt)

Befriedigend: „zu unserer vollen Zufriedenheit“ (1 Steigerung). Oder auch: „stets zu unserer Zufriedenheit“ (1 Steigerung)

Ausreichend: „zu unserer Zufriedenheit“ (keine Steigerung)

Mangelhaft: „größtenteils erfüllt“ – Die Einschränkung „größtenteils“ weist auf die mangelhafte Leistung hin („größtenteils“ gilt als Einschränkung)

Ungenügend: „konnte den übertragenen Aufgaben nicht gerecht werden – Diese Formulierung ist eine klare Bekundung von Unzulänglichkeiten und bescheinigt „ungenügende Leistungen“.

Welche Schlussformel sollte im Arbeitszeugnis stehen? Warum ist sie wichtig?

Abschlussformulierungen runden das Arbeitszeugnis ab; es gibt aber keinen Rechtsanspruch darauf. In einem guten Zeugnis dankt der ehemalige Arbeitgeber für die geleistete Arbeit, bedauert das Ausscheiden und wünscht für die Zukunft alles Gute.

Wie schlecht darf ein Arbeitszeugnis sein?

Gesetzlich steht dir nur ein einfaches Arbeitszeugnis zu, damit du einen Nachweis für deine Beschäftigung hast. Wie bereits gesagt, kannst du auch ein qualifiziertes Arbeitszeugnis anfordern.

Für die Formulierungen gilt, dass sie wohlwollend und wahrheitsgemäß sein müssen. Das heißt aber nicht, dass dem dir in jedem Fall ein sehr gutes oder gar automatisch ein gutes Arbeitszeugnis zusteht. Mit wohlwollend ist eher ein mindestens „befriedigend“ gemeint.

Welche Zeugnisse solltest du deiner Bewerbung beilegen?

Auf jeden Fall das zuletzt erworbene Arbeitszeugnis! Darüber hinaus solltest du deiner Bewerbung auch alle Arbeitszeugnisse beifügen, die jünger als zehn Jahre sind. Wenn du dich aus einer Anstellung heraus bewerben möchtest, ist es ratsam ein Zwischenzeugnis vorliegen zu haben.

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Wenn auch du auf der Suche nach einer neuen Stelle bist, findest du hier alle unsere Stellenangebote.




Über Geld spricht man nicht gerne und schon gar nicht über mehr Geld im Job. Gehaltsverhandlungen gehören mit zu den unangenehmsten Dingen im Berufsleben. Fast jeder möchte sich darum drücken. Aber wenn du dein Gehalt im Vorstellungsgespräch für eine neue Stelle verhandeln musst oder eine Gehaltserhöhung in deinem aktuellen Job anfragen möchtest, musst du deinen inneren Schweinehund überwinden und aktiv werden. Mit unseren 9 Tipps sollte dein Gehaltsgespräch erfreulich verlaufen und überhaupt nicht unangenehm werden.

Was ist deine Arbeit wert?

Zunächst einmal gilt es herauszufinden, wie hoch dein Gehalt realistischerweise sein könnte. Vielleicht kennst du Freunde und Bekannte in ähnlichen Positionen oder du recherchierst im Internet. Große Jobbörsen, Banken oder Zeitungen führen regelmäßig Gehaltsreports durch und berichten darüber. Auch in Social Media Plattformen wie LinkedIn und Xing kannst du Anhaltspunkte finden.

Stehe zu deinem Wunschgehalt

Sobald du ein realistisches Soll-Gehalt ermittelt hast, überlege dir, mit welcher Forderung du deinen deinem potenziellen oder aktuellen Arbeitgeber ansprichst. Dabei empfiehlt es sich, das Gespräch mit einem leicht höheren Gehaltswunsch zu beginnen. Falls nötig, kannst du dich später auf einen niedrigeren Betrag einlassen, der immer noch deinen Vorstellungen entspricht.

Sei gut vorbereitet für die Gehaltsverhandlung

Bevor du dein Gehalt verhandeln oder eine Gehaltserhöhung fordern kannst, solltest du konkrete Argumente dafür sammeln, warum du mehr Geld oder eine Gehaltserhöhung verdienst. Nur so kannst du dich gegen spontane Abwehrversuche deiner Vorgesetzten zur Wehr setzen. Überlege, welche beruflichen Leistungen und neuerworbenen Qualifikationen belegen, dass du für eine neue, höhere Position in Frage kommst oder die deine aktuelle Position aufwerten. Vielleicht hat sich deine Rolle in den letzten 12 Monaten ja verändert und du hast neue Aufgaben übernommen, denn z.B. eine erfolgreiche Schwangerschafts- oder Krankheitsvertretung können dein Standing verbessern. Versuche, konkrete Beispiele zu finden, was du an Kennzahlenverbesserungen oder Innovationen beigetragen hast.

Bleibe am Ball

Trete selbstbewusst bei einer Gehaltsverhandlung im Vorstellungsgespräch auf. Du musst an das glauben, was du möchtest. Aber Achtung: Wirke nicht arrogant, sondern argumentiere professionell und agiere respektvoll. Versuche positiv zu bleiben und denke auch immer an die Teamziele.

Ganz wichtig: Wie gehe ich das Gespräch an?

Vorstellungsgespräche und Gehaltsverhandlungen können am Telefon, via Teams, persönlich oder sogar per E-Mail stattfinden. Versuche unbedingt dein Gehalt in einem von Angesicht zu Angesicht oder am Telefon zu besprechen, da du hier einen persönlichen Eindruck vermitteln kannst. Ist dies nicht möglich und dir bleibt nur der schriftliche Weg, sind Stil und Ton deiner E-Mail enorm wichtig. Empathie, Begeisterung für den Job und das Angebot zum Gespräch sind das Gebot der Stunde.
Möchtest du in deiner derzeitigen Position eine Gehaltserhöhung ansprechen, ist es auf jeden Fall ratsam, das persönliche Gespräch mit deinen Vorgesetzten zu suchen.
Konkurrenz belebt das Geschäft
Falls du dich um mehrere Stellen beworben und ein anderes interessantes Angebot erhalten hast, solltest du das bei den Personalern offen ansprechen. Wenn andere Unternehmen an dir interessiert sind, hast du eine stärkere Verhandlungsposition und könntest ein besseres Angebot erhalten. Lass deine Ansprechpartner wissen, dass ihr Unternehmen deine erste Wahl ist, und erkläre, bei welchem Gehalt du dich für sie entscheiden würdest. Bitte signalisiere andere Offerten aber nur, wenn du wirklich Alternativen hast. Pokern bringt nichts. Falls dein Wunscharbeitgeber nicht auf deine Forderungen eingeht, stehst du leer da.

Gehalt ist nicht alles

Auch wenn das Gehalt für manche der wichtigste Faktor ist – es ist nur einer von vielen Aspekten. Weitere Vorteile sind Homeoffice, Gleitzeit, Boni, betriebliche Altersvorsorge, mehr Urlaubstage, Abos für den öffentlichen Nahverkehr oder Rabatte im Fitnessstudio. Abhängig von deinen Lebensumständen könnten diese Vorteile ein geringeres Gehalt aufwiegen – es lohnt sich also, genau nachzufragen, was du bekommst.

Was könnte gegen dich sprechen?

Gehaltsverhandlungen können unangenehm sein. Bereite dich deshalb auf schwierige Fragen vor, zum Beispiel, ob du dich derzeit um andere Stellen bewirbst und welches Unternehmen du bevorzugst. Beschreibe deine derzeitige Situation, aber achte darauf, nicht zu viele private Dinge zu erzählen.

Manchmal ist es Zeit zu gehen

Wenn du all unsere Tipps für Gehaltsverhandlungen befolgt hast und dein Arbeitgeber nicht einlenkt, kann ein Jobwechsel manchmal die beste Entscheidung sein. Auch im Bewerbungsverfahren solltest du dich eher nicht mit einem zu geringen Gehalt zufriedengeben, wenn es dir deine aktuelle Situation erlaubt. Teile in diesem Fall dem Unternehmen höflich mit, dass du dich aus dem Bewerbungsverfahren zurückziehst. Die Situation ist zwar enttäuschend, dafür bist du in puncto Gehaltsverhandlung aber geübter und kannst dein Wissen für die nächste Bewerbung nutzen.

Etwas anders sieht es bei einer gewünschten Gehaltserhöhung in deinem jetzigen Unternehmen aus. Falls du nicht bereits nach anderen Jobs gesucht hast, solltest du vielleicht lieber noch im Unternehmen bleiben und dich gleichzeitig auf besser bezahlte Stellen bewerben. Das gibt dir mehr Sicherheit bei der Jobsuche. Die gute Nachricht: Wenn du dich auf deine Gehaltsverhandlung gut vorbereitest und das Gespräch positiv verläuft, kann das dein Selbstvertrauen stärken und dein Budget aufbessern. Behalte außerdem immer das gesamte Paket im Blick und wäge ab, ob es zu deinem Lebensstil passt.
*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern auf dieser Website die männliche Form. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter.




Bruttolohn vs. Nettolohn: Du bist Berufseinsteiger und verhandelst dein erstes Gehalt oder du bist auf der Suche nach einem neuen Job, in dem du ein höheres Gehalt verhandeln möchtest. Das, was dich wirklich interessiert, ist, wie viel Geld nachher auf deinem Konto landet. Da aber bei Gehaltsverhandlungen immer von Bruttolöhnen die Rede ist, musst du ein wenig rechnen, damit du deinen Nettolohn kennst.

Brutto und Netto – hier liegt der Unterschied

Die Begriffe „Brutto“ und „Netto“ stammen aus dem Lateinischen und bedeuten etwa „unbearbeitet“ und „sauber“. Ob ein Betrag nun unbearbeitet oder sauber ist, hängt davon ab, ob die Steuern und Sozialabgaben bereits abgezogen wurden oder nicht. Der Bruttolohn ist der gesamte Verdienst, den du für deine Arbeit bekommst. Vom diesem müssen allerdings noch Steuern und Sozialabgaben bezahlt werden. Nach den Abzügen bleibt der Nettolohn übrig, d.h. der Betrag, der am Ende des Monats tatsächlich auf dein Konto überwiesen wird. Was genau abgezogen wird, kannst du auf deiner Lohnabrechnung sehen.
Wie hoch der Unterschied zwischen Brutto- und Nettolohn genau ist, kann man nicht pauschal sagen, da er von unterschiedlichen Faktoren abhängt. Hierzu zählen etwa die Höhe deines Einkommens und deine Steuerklasse.

So berechnest du dein Bruttogehalt

Die Berechnung hängt davon ab, ob du zum Beispiel ein Jahresgehalt oder einen Stundenlohn erhältst. Diese Informationen findest du z.B. in deinem Arbeitsvertrag. Angestellte erhalten in der Regel einen festen Betrag, der meist auf 12 Monate verteilt ist. Solltest du einen Stundenlohn erhalten, hängt dein Bruttogehalt von der Anzahl deiner tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden ab. Hinzu kommen noch sogenannte Leistungsanreize. Diese können lang- oder kurzfristig sein. Ein kurzfristiger Anreiz kann beispielsweise ein Bonus sein, der nach Erreichen bestimmter Ziele noch im selben Jahr ausgezahlt wird. Außerdem gibt es in manchen Unternehmen auch Weihnachtsgeld oder ein sogenanntes 13. Monatsgehalt. Langfristige Anreize können Bonuszahlungen umfassen, die in Form von Aktien, Unternehmensanteilen, Leasing-Verträgen oder einer betrieblichen Altersvorsorge gezahlt werden. Dabei ist zu beachten, dass diese Bonuszahlungen steuerpflichtig sind.

Was wird vom Bruttogehalt abgezogen?

Die Abzüge von deinem Bruttogehalt können ganz unterschiedlich ausfallen – das hängt zum Beispiel davon ab, ob du in der Kirche bist, welche Krankenversicherung du hast und wie hoch dein Gehalt ist. Wir listen in diesem Artikel die gängigsten Abzüge auf, die auf der Gehaltsabrechnung aufgeführt sind:
• Lohnsteuer: Sie ist gesetzlich geregelt und wird von deinem Arbeitgeber direkt abgeführt. Er zieht deine Lohnsteuer von deinem Bruttogehalt ab. Ihre Höhe hängt von deiner Lohnsteuerklasse sowie der Höhe deines Gehalts ab.
• Krankenversicherung: Deine Krankenversicherungsbeiträge zählen zu den Sozialabgaben und werden in der Regel direkt vom Gehalt abgezogen. Die Höhe des Betrags ist abhängig von deiner Krankenversicherung und der Höhe deines Gehalts.
• Rentenversicherung: Hierbei handelt es sich um den Betrag, der in die gesetzliche Rentenversicherung, also deine Altersvorsorge, fließt – in der Regel entspricht dieser Betrag einem prozentualen Anteil deines Bruttogehalts.
• Arbeitslosenversicherung: In einem Angestelltenverhältnis bist du automatisch für den Fall der Arbeitslosigkeit versichert. Damit kannst du sicher sein, dass du in diesem Falle weiterhin unterstützt wirst. Voraussetzung ist, dass du eine bestimmte Zeit lang ohne Unterbrechung gearbeitet hast.
• Pflegeversicherung: Falls du im Alter pflegebedürftig wirst, hast du so Anspruch auf gesetzliche Zuzahlungen.
• Unfallversicherung
• ggf. Kirchensteuer: Kirchensteuer zahlst du nur, wenn du einer Konfession angehörst. Der Prozentsatz ist ebenfalls gesetzlich geregelt.

Bedenke auch, dass du am Ende jeden Jahres eine Steuererklärung abgeben musst. Dann können noch weitere Steuern, zum Beispiel für Nebenverdienste oder Gewinne aus Wertpapieranlagen anfallen.

So berechnest du das Nettogehalt aus dem Bruttogehalt

Du weißt nun, was brutto und netto ist. Doch wie kannst du dein Nettogehalt berechnen? Die wichtigsten Informationen findest du auf deiner Gehaltsabrechnung. Der Bruttolohn ist in der Regel der Betrag, der ganz oben steht. Das Nettogehalt ist der Betrag ganz unten auf deiner Gehaltsabrechnung und sollte dem Betrag entsprechen, der auf dein Bankkonto überwiesen wird. Willst du dein Nettogehalt berechnen, bevor du deine erste Gehaltsabrechnung erhältst – zum Beispiel bei einem Jobangebot – kannst du dafür auch einen Online-Rechner nutzen. Hier der Link zum Online-Rechner der Stiftung Warentest. Dort trägst du alle Informationen wie Lohnsteuerklasse, Konfession usw. ein und das er spuckt dir dein zu erwartendes Nettogehalt aus.

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