Der BAP hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass die derzeitigen Regelungen zum Bezug von Kurzarbeitergeld für die Zeitarbeit, die zum 31. März auslaufen sollten, verlängert werden. BAP-Präsident Sebastian Lazay hatte sich dazu an Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier gewandt.
Die Bundesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung den Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung beschlossen, in dem eine Verlängerung der derzeitigen Regelungen für die Zeitarbeit bis zum 30. Juni 2021 enthalten ist. Der Kabinettsentwurf muss nun noch verkündet werden, um am 1. April in Kraft zu treten.
Die Regelung sieht vor, dass die befristete Öffnung des Kurzarbeitergeldes für die Zeitarbeit bis zum 31. Dezember 2021 auch für Zeitarbeitsunternehmen gelten, die bis zum 30. Juni 2021 Kurzarbeit einführen.