Gleiche Bezahlung in der Zeitarbeit: Wann habe ich Anspruch auf Equal Pay?

Zeitarbeit bietet Flexibilität für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Doch die Frage nach der gleichen Bezahlung stellt sich oft. Wann hat ein Zeitarbeiter Anspruch auf den gleichen Lohn wie ein Festangestellter?

Das Prinzip der Gleichbezahlung in der Zeitarbeit

Nach dem Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ muss ein Zeitarbeiter denselben Lohn erhalten wie ein Festangestellter, der dieselbe Tätigkeit ausübt. Allerdings gibt es Ausnahmen: Nicht alle Zeitarbeiter haben ab dem ersten Tag Anspruch auf Equal Pay.

Welche Bestandteile sind inbegriffen?

Die Gleichbezahlung umfasst:

  • Das Grundgehalt
  • Zulagen und Prämien (z. B. für Erfahrung, Leistung, Gefahren…)
  • Sachleistungen (Essensgutscheine, Fahrtkostenzuschüsse…)

Branchentarifzuschläge und Equal Pay nach 9 Monaten

Viele Zeitarbeitsverhältnisse unterliegen Branchentarifverträgen. Diese regeln sogenannte Branchentarifzuschläge, die den Lohn schrittweise anpassen. In der Regel steigen diese Zuschläge mit zunehmender Einsatzdauer und können die Differenz zum Lohn eines Festangestellten verringern.

Nach 9 Monaten ununterbrochenem Einsatz in demselben Betrieb greift das gesetzliche Equal-Pay-Prinzip. Spätestens dann hat der Zeitarbeiter Anspruch auf den gleichen Lohn wie ein vergleichbarer Festangestellter. Eine Ausnahme gilt nur, wenn ein Branchentarifvertrag längere Fristen oder andere Regelungen vorsieht.

Wie kann ich sicher sein, fair bezahlt zu werden?

Zeitarbeitnehmer müssen sich keine Sorgen machen, benachteiligt zu werden. Die gesetzlichen Regelungen sorgen dafür, dass faire Löhne gezahlt werden. Es ist dennoch ratsam, die eigene Vergütung im Blick zu behalten. Unterstützung bieten:

  • Die Zeitarbeitsfirma, die verpflichtet ist, transparente Auskünfte zu geben
  • Tarifverträge, die klare Gehaltsstrukturen vorsehen
  • Betriebsräte oder Gewerkschaften, die bei Fragen beratend zur Seite stehen

Was tun, wenn ich Zweifel habe?

Falls Unsicherheiten auftreten, gibt es viele Anlaufstellen, die helfen können. Meist lassen sich Fragen zur Bezahlung schnell klären. Folgende Schritte sind möglich:

  • Ein klärendes Gespräch mit der Zeitarbeitsfirma
  • Beratung durch den Betriebsrat oder eine Gewerkschaft
  • Informationen bei offiziellen Stellen wie der Arbeitsaufsicht einholen

In den meisten Fällen lassen sich Unklarheiten durch einfache Rückfragen lösen. Zeitarbeiter sind gesetzlich geschützt und haben das Recht auf eine faire Entlohnung.

Fazit

Equal Pay ist nicht immer sofort gegeben, doch nach 9 Monaten besteht in den meisten Fällen ein gesetzlicher Anspruch. Branchentarifzuschläge können in der Zwischenzeit eine Angleichung ermöglichen. Zeitarbeitnehmer sind nicht allein – zahlreiche Stellen bieten Unterstützung, um eine faire Bezahlung sicherzustellen.

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*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern auf dieser Website die männliche Form. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter.
Das Foto und der Text wurden teilweise mit Hilfe von KI erstellt.