Krank werden kann jeden treffen. Auch in der Probezeit. Trotzdem haben viele Angst: „Darf ich überhaupt krank sein?“ oder „Werde ich jetzt gekündigt?“ Diese Sorgen sind verständlich. Aber oft unbegründet. Denn auch in der Probezeit hast du Rechte. Und gerade in der Zeitarbeit gibt es klare Regeln und Unterstützung.
In diesem Beitrag erfährst du einfach und verständlich, was wirklich gilt, worauf du achten solltest und wie du dich richtig verhältst, wenn du in der Probezeit krank wirst.
Darf man in der Probezeit krank sein?
Ja. Ganz klar: Du darfst auch in der Probezeit krank sein. Eine Krankheit ist kein Fehlverhalten. Sie ist kein Kündigungsgrund an sich. Das gilt für alle Arbeitnehmer:innen – egal ob Festanstellung oder Zeitarbeit. Wichtig ist nur: – Du meldest dich sofort krank – Du hältst dich an die Regeln im Arbeitsvertrag. Dann bist du rechtlich auf der sicheren Seite.
Krankmeldung in der Probezeit – das musst du beachten
Sofort Bescheid geben
Sobald du merkst, dass du krank bist, musst du deinen Arbeitgeber informieren. Am besten vor Arbeitsbeginn. In der Zeitarbeit heißt das: – Personaldienstleister informieren – Zusätzlich oft auch den Einsatzbetrieb. Tipp: Ein kurzer Anruf oder eine Nachricht reicht meist aus.
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU)
Ob du sofort eine Krankschreibung brauchst, steht im Arbeitsvertrag. Oft gilt: – Ab dem ersten Krankheitstag in der Probezeit – Spätestens ab dem dritten Tag. Wichtig: Halte dich genau an diese Vorgaben. Dann gibt es keine Probleme.
Bekomme ich Lohn, wenn ich in der Probezeit krank bin?
Ja – aber erst nach 4 Wochen Beschäftigung.
Die wichtigsten Regeln im Überblick
- In den ersten 4 Wochen: Krankengeld von der Krankenkasse
- Ab der 5. Woche: Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber (bis zu 6 Wochen)
Das gilt auch in der Zeitarbeit. Du bist ganz normal angestellt und sozialversichert.
Kann man wegen Krankheit in der Probezeit gekündigt werden?
Kurz gesagt: Ja, aber nicht einfach so. Denn in der Probezeit gilt:
– Kündigung ist ohne Begründung möglich
– Kündigungsfrist meist 2 Wochen.
Aber: Eine Kündigung nur wegen Krankheit ist nicht erlaubt, wenn:
– du korrekt krankgemeldet bist
– kein Missbrauch vorliegt
Problematisch wird es nur, wenn:
– du ständig sehr kurz krank bist
– Krankmeldungen immer direkt vor freien Tagen kommen
– Zweifel an der Ehrlichkeit entstehen
Krank in der Probezeit in der Zeitarbeit – was ist anders?
Eigentlich nichts Negatives – im Gegenteil.
In der Zeitarbeit hast du:
– einen festen Arbeitgeber (den Personaldienstleister)
– klare Abläufe bei Krankheit
– feste Ansprechpartner:innen
Wenn du krank wirst:
– Dein Personaldienstleister klärt alles mit dem Einsatzbetrieb
– Du musst dich nicht rechtfertigen
– Oft wird gemeinsam nach Lösungen gesucht
Viele erleben Zeitarbeit gerade hier als fair und unterstützend.
So verhältst du dich richtig, wenn du krank wirst
Diese Punkte helfen dir: – Melde dich frühzeitig
– Reiche die AU pünktlich ein
– Bleibe ehrlich und transparent
– Halte Kontakt zu deinem Ansprechpartner
– Komm erst zurück, wenn du wirklich gesund bist
Das zeigt Zuverlässigkeit – auch wenn du krank warst.
Häufige Sorgen – und die Wahrheit
- „Ich falle direkt negativ auf“ – Nein. Krankheit ist menschlich.
- „Ich verliere sofort den Job“ – Nein. Nur korrektes Verhalten zählt.
- „In der Zeitarbeit ist das gefährlicher“ – Nein. Deine Rechte sind gleich – oft sogar besser betreut.
Fazit – Krank in der Probezeit ist kein Drama
Krank werden kann jede:n treffen. Auch in der Probezeit. Wenn du dich korrekt verhältst, bist du rechtlich abgesichert. Gerade in der Zeitarbeit hast du feste Strukturen und Unterstützung.
Deine Gesundheit geht vor. Ein guter Arbeitgeber weiß das.
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1. Kann man in der Probezeit krank sein ohne gekündigt zu werden?
Ja, du darfst in der Probezeit krank sein, ohne automatisch gekündigt zu werden. Krankheit ist kein Kündigungsgrund. Wichtig ist, dass du dich korrekt krankmeldest und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreichst. Eine Kündigung ist in der Probezeit zwar möglich, darf aber nicht allein wegen deiner Krankheit erfolgen.
2. Bekomme ich Gehalt, wenn ich in der Probezeit krank bin?
In den ersten 4 Wochen bekommst du kein Gehalt vom Arbeitgeber. Stattdessen zahlt die Krankenkasse Krankengeld. Ab der 5. Woche hast du Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber – für bis zu 6 Wochen. Diese Regel gilt auch in der Zeitarbeit.
3. Wie melde ich mich in der Probezeit richtig krank?
Du musst dich sofort vor Arbeitsbeginn krankmelden – am besten telefonisch. In der Zeitarbeit informierst du sowohl deinen Personaldienstleister als auch den Einsatzbetrieb. Eine Krankschreibung (AU) musst du je nach Vertrag meist ab dem ersten oder dritten Tag vorlegen.
4. Kann ich während der Krankschreibung in der Probezeit gekündigt werden?
Ja, eine Kündigung ist auch während der Krankschreibung möglich, da in der Probezeit kein voller Kündigungsschutz gilt. Allerdings darf die Kündigung nicht wegen deiner Krankheit erfolgen, sondern muss rechtlich zulässig sein. Die Kündigungsfrist beträgt meist 2 Wochen.
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Das Foto und der Text wurden teilweise mit Hilfe von KI erstellt.
