Mehr Geld in der Zeitarbeit: Tariflöhne steigen seit 1. September 2026

Gute Nachrichten für Beschäftigte in der Zeitarbeit: Seit dem 1. September 2026 gelten höhere Tarifentgelte, sowohl für gewerblich-technische als auch kaufmännische Berufe . Die Löhne steigen in allen Entgeltgruppen um 2,5 Prozent.

In der untersten Entgeltgruppe 1 beträgt der tarifliche Stundenlohn jetzt 15,33 Euro. Damit liegt er weiterhin deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn von aktuell 13,90 Euro.

Wer bei einem tarifgebundenen Personaldienstleister wie adevis beschäftigt ist, profitiert damit automatisch von der vereinbarten Tariferhöhung.

Kurz erklärt: Was ändert sich ab dem 1. September 2026?

Seit dem 1. September 2026 sind die Tarifentgelte in der Zeitarbeit um 2,5 Prozent gestiegen. In Entgeltgruppe 1 erhöht sich der Stundenlohn von 14,96 Euro auf 15,33 Euro. Auch alle weiteren Entgeltgruppen erhalten mehr Geld. Grundlage ist der Tarifabschluss zwischen dem GVP und der Tarifgemeinschaft Leiharbeit des Deutschen Gewerkschaftsbunds.

Tariflohn Zeitarbeit: 15,33 Euro statt 14,96 Euro in EG 1

Bereits zum 1. Januar 2026 waren die Tarifentgelte in der Zeitarbeit gestiegen. Nun ist die zweite vereinbarte Erhöhungsstufe in Kraft.

Für die Entgeltgruppe 1 bedeutet das:

Bis 31. August 2026: 14,96 Euro pro Stunde
Seit 1. September 2026: 15,33 Euro pro Stunde
Ab 1. April 2027: 15,87 Euro pro Stunde

Damit steigt der Stundenlohn jetzt um 37 Cent.

Bei einer Vollzeitbeschäftigung macht sich die Erhöhung natürlich auch beim monatlichen Bruttolohn bemerkbar. Wie viel am Ende genau auf deiner Abrechnung steht, hängt unter anderem von deinen Arbeitsstunden, deiner Entgeltgruppe und möglichen Zuschlägen ab.

Alle Entgeltgruppen steigen um 2,5 Prozent

Die Erhöhung betrifft nicht nur Beschäftigte in Entgeltgruppe 1. Seit September gelten folgende tarifliche Grundstundenlöhne:

Entgeltgruppe 1: 15,33 Euro
Entgeltgruppe 2a: 15,67 Euro
Entgeltgruppe 2b: 16,08 Euro
Entgeltgruppe 3: 17,11 Euro
Entgeltgruppe 4: 18,09 Euro
Entgeltgruppe 5: 20,27 Euro
Entgeltgruppe 6: 22,52 Euro
Entgeltgruppe 7: 26,20 Euro
Entgeltgruppe 8: 28,04 Euro
Entgeltgruppe 9: 29,42 Euro

Je nach Einsatz und persönlichen Voraussetzungen können weitere tarifliche Zuschläge hinzukommen.

Wichtig: Das ist keine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns

Die Begriffe Mindestlohn und Tariflohn werden schnell verwechselt. Deshalb ist der Unterschied wichtig.

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2026 in Deutschland 13,90 Euro pro Stunde.

Der Tariflohn in der Zeitarbeit liegt darüber. Bereits die niedrigste Entgeltgruppe beträgt seit September 15,33 Euro pro Stunde. Das sind 1,43 Euro mehr als der gesetzliche Mindestlohn.

Für Arbeitnehmer in tarifgebundener Zeitarbeit ist deshalb nicht nur der gesetzliche Mindestlohn entscheidend. Maßgeblich ist der höhere Tariflohn.

Warum steigen die Tariflöhne jetzt?

Die Erhöhung kommt nicht überraschend. Sie wurde bereits im September 2025 vereinbart.

Der Gesamtverband der Personaldienstleister, kurz GVP, und die Tarifgemeinschaft Leiharbeit des Deutschen Gewerkschaftsbunds hatten sich damals auf mehrere Erhöhungsstufen geeinigt.

Die erste Stufe trat zum 1. Januar 2026 in Kraft. Die zweite gilt seit dem 1. September 2026.

Und auch die nächste Erhöhung steht bereits fest: Zum 1. April 2027 steigen die Tarifentgelte erneut.

Der aktuelle Tarifvertrag läuft bis zum 30. September 2027.

Was bedeutet die Tariferhöhung für adevis Mitarbeiter?

adevis ist Mitglied im GVP und arbeitet auf Grundlage der geltenden Tarifregelungen.

Für unsere Mitarbeiter bedeutet das: Die neuen tariflichen Entgelte werden entsprechend der jeweiligen Entgeltgruppe berücksichtigt.

Du musst die allgemeine Tariferhöhung also nicht selbst mit deinem Arbeitgeber aushandeln.

Welche Entgeltgruppe für dich gilt und welche zusätzlichen Zulagen oder Zuschläge du erhältst, hängt von deiner Tätigkeit und deinem jeweiligen Einsatz ab.

Wenn du Fragen zu deiner Abrechnung oder deiner Eingruppierung hast, kannst du dich jederzeit an deinen Ansprechpartner bei adevis wenden.

Tariflohn macht Zeitarbeit für Bewerber interessant

Gerade bei der Jobsuche lohnt es sich, nicht nur auf eine Stellenbezeichnung zu schauen. Auch die Bedingungen hinter dem Job sind wichtig.

Ein Tarifvertrag schafft dabei klare Regeln. Dazu gehören zum Beispiel festgelegte Entgeltgruppen, tarifliche Lohnerhöhungen und Regelungen zu weiteren Leistungen.

Die aktuelle Tariferhöhung zeigt außerdem: Auch ohne individuelle Gehaltsverhandlung können Beschäftigte von steigenden Tarifentgelten profitieren.

Du suchst gerade einen neuen Job? Dann schau direkt in unseren kaufmännischen oder gewerblich-technischen Stellenmarkt. Dort findest du aktuelle Stellenangebote in Köln und Umgebung.

Wie geht es 2027 weiter?

Die nächste Tariferhöhung ist bereits vereinbart.

Zum 1. April 2027 steigt der Stundenlohn in Entgeltgruppe 1 von 15,33 Euro auf 15,87 Euro.

Auch die übrigen Entgeltgruppen werden zu diesem Zeitpunkt erneut angehoben.

Damit gibt es für Beschäftigte schon heute mehr Planungssicherheit beim Tariflohn.

Fazit: Seit September gibt es mehr Geld in der Zeitarbeit

Seit dem 1. September 2026 gelten höhere Tariflöhne in der Zeitarbeit. Alle Entgeltgruppen steigen um 2,5 Prozent. Schon in der niedrigsten Entgeltgruppe beträgt der Stundenlohn jetzt 15,33 Euro und liegt damit deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn.

Außerdem steht die nächste Erhöhung bereits fest: Ab April 2027 steigt EG 1 auf 15,87 Euro.

Du suchst einen neuen Job mit tariflich geregelter Bezahlung? Dann entdecke jetzt die aktuellen Stellenangebote bei adevis und finde den Job, der zu dir passt.

👉 Jetzt Jobs bei adevis entdecken

*Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz erstellt. Er wurde von der adevis-Redaktion fachlich geprüft, bearbeitet und inhaltlich verantwortet. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern auf dieser Website die männliche Form. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter.