Nebenjob in der Zeitarbeit: Was erlaubt ist – und was nicht

Viele Menschen möchten sich mit einem Nebenjob etwas dazuverdienen – auch wenn sie schon in der Zeitarbeit beschäftigt sind. Doch darf man das überhaupt? Und welche Regeln gelten dabei? In diesem Artikel erfährst du, wann ein Nebenjob erlaubt ist, worauf du achten musst und wann du lieber vorher nachfragen solltest.

Grundsätzlich gilt: Nebenjobs sind erlaubt – aber mit Bedingungen

Als Arbeitnehmer darfst du grundsätzlich einen Nebenjob haben. Das gilt auch für Zeitarbeitnehmer:innen. Wichtig ist nur, dass dein Hauptjob darunter nicht leidet und du alle rechtlichen Vorgaben einhältst. Dein Arbeitgeber darf dir einen Nebenjob nur dann verbieten, wenn:

  • du dadurch gegen das Arbeitszeitgesetz verstößt,
  • du in Konkurrenz zu deinem Arbeitgeber trittst,
  • oder dein Nebenjob deine Leistungsfähigkeit im Hauptjob beeinträchtigt.

👉 Tipp: Melde deinen Nebenjob immer vorher bei deinem Personaldienstleister an. So bist du auf der sicheren Seite und vermeidest Missverständnisse.

Was du bei der Arbeitszeit beachten musst

Laut Arbeitszeitgesetz darfst du maximal 48 Stunden pro Woche arbeiten – egal, ob in einem oder mehreren Jobs. Auch Pausen- und Ruhezeiten müssen eingehalten werden. Das bedeutet:

  • Zwischen zwei Arbeitstagen müssen mindestens 11 Stunden Pause
  • Arbeit an Sonn- und Feiertagen ist nur in bestimmten Branchen erlaubt.
  • Wenn du regelmäßig mehr als 48 Stunden arbeitest, kann das zu Problemen führen – sowohl arbeitsrechtlich als auch gesundheitlich.

👉 Beispiel:
Du arbeitest 35 Stunden pro Woche in der Zeitarbeit und möchtest zusätzlich samstags fünf Stunden in einem Supermarkt helfen. Das ist in der Regel kein Problem – solange du dich fit fühlst und die Ruhezeiten einhältst.

Wann dein Arbeitgeber „Nein“ sagen darf

Dein Personaldienstleister darf einen Nebenjob ablehnen, wenn:

  • du bei einem direkten Wettbewerber arbeiten möchtest,
  • du durch den Nebenjob regelmäßig übermüdet oder unzuverlässig wirst,
  • du während der Arbeitszeit deines Hauptjobs Nebenaufgaben erledigst,
  • oder du deinen Nebenjob ohne Genehmigung aufnimmst (falls eine Zustimmungspflicht im Arbeitsvertrag steht).

In vielen Zeitarbeitsverträgen steht, dass Nebentätigkeiten genehmigungspflichtig sind. Das ist kein Misstrauen – sondern dient deiner eigenen Absicherung.

Nebenjob in der Zeitarbeit: Diese Tätigkeiten sind unproblematisch

Viele Zeitarbeitnehmer:innen haben einen Nebenjob – zum Beispiel als:

  • Auslieferungsfahrer am Wochenende
  • Aushilfe im Einzelhandel
  • Reinigungskraft
  • Nachhilfelehrer:in oder Babysitter:in
  • Minijobber:in im Gastronomiebereich

Solche Jobs sind meist kein Problem, solange sie sich nicht mit deiner Haupttätigkeit überschneiden.

Steuern und Sozialversicherung: Das musst du wissen

Auch beim Nebenjob gilt: Das zusätzliche Einkommen muss versteuert werden. Es gibt jedoch Ausnahmen:

  • Minijobs bis 538 € monatlich sind in der Regel steuer- und sozialversicherungsfrei.
  • Wenn du mehrere Minijobs hast, wird nur einer steuerfrei behandelt – alle weiteren sind steuerpflichtig.
  • Bei einem Midijob (538 €–2.000 €) zahlst du geringere Sozialabgaben, hast aber trotzdem vollen Versicherungsschutz.

👉 Tipp: Lass dich bei deiner Krankenkasse oder dem Finanzamt beraten, wenn du unsicher bist.

Wie du deinen Nebenjob richtig anmeldest

  1. Schriftlich informieren: Sag deinem Personaldienstleister frühzeitig Bescheid.
  2. Art und Umfang angeben: Wann, wo und wie viele Stunden du arbeitest.
  3. Bestätigung abwarten: In der Regel bekommst du innerhalb weniger Tage eine Rückmeldung.
  4. Nichts verheimlichen: Heimliche Nebenjobs können zu einer Abmahnung führen.

Nebenjob und Krankheit – Vorsicht Falle

Wenn du krankgeschrieben bist, darfst du keinen Nebenjob ausüben, auch wenn du dich besser fühlst. Sonst riskierst du Ärger mit dem Arbeitgeber und deiner Krankenkasse. Erst wenn dein Arzt dich wieder arbeitsfähig schreibt, darfst du auch im Nebenjob weitermachen.

Fazit: Nebenjob ja – aber mit Verantwortung

Ein Nebenjob in der Zeitarbeit ist erlaubt und oft eine gute Möglichkeit, zusätzlich Geld zu verdienen. Wichtig ist nur, dass du dich an die Regeln hältst: melde den Nebenjob an, achte auf Arbeitszeiten und Gesundheit – und bleib fair gegenüber deinem Arbeitgeber. Dann steht deinem zusätzlichen Einkommen nichts im Weg.

👉 Tipp: Wenn du dir unsicher bist, sprich einfach mit deinem Ansprechpartner bei deinem Personaldienstleister. So bleibst du auf der sicheren Seite.

Und hier geht´s zum adevis Stellenmarkt.

1. Darf ich während der Zeitarbeit einen Minijob haben?

Ja, du darfst in der Zeitarbeit einen Minijob ausüben. Wichtig ist, dass du deinen Arbeitgeber informierst und die gesetzliche Höchstarbeitszeit einhältst. Minijobs bis 538 € sind meist steuerfrei und daher besonders attraktiv.

2. Wie viele Stunden darf ich mit Nebenjob insgesamt arbeiten?

Insgesamt darfst du maximal 48 Stunden pro Woche arbeiten. Dabei zählen Hauptjob und Nebenjob zusammen. Zusätzlich musst du gesetzliche Ruhezeiten von mindestens 11 Stunden einhalten.

3. Muss ich meinen Nebenjob in der Zeitarbeit anmelden?

Ja, in den meisten Fällen musst du deinen Nebenjob beim Personaldienstleister anmelden. Oft ist das sogar im Arbeitsvertrag vorgeschrieben. So wird geprüft, ob dein Nebenjob erlaubt ist.

4. Wann kann ein Nebenjob in der Zeitarbeit verboten werden?

Ein Nebenjob kann verboten werden, wenn du gegen das Arbeitszeitgesetz verstößt, bei einem Konkurrenzunternehmen arbeitest oder deine Leistung im Hauptjob leidet.

*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern auf dieser Website die männliche Form. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter.
Das Foto und der Text wurden teilweise mit Hilfe von KI erstellt.