Eine Kündigung ist die einseitige Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer. Sie muss schriftlich und in Papierform erfolgen. Eine mündliche oder elektronische Kündigung ist in der Regel unwirksam.

Es gibt drei Hauptarten der Kündigung:

  • Die ordentliche Kündigung ist an Kündigungsfristen gebunden, die gesetzlich, arbeitsvertraglich oder tariflich festgelegt sind. Der Arbeitnehmer kann jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen, während der Arbeitgeber einen sozial gerechtfertigten Grund haben muss, wenn dem Arbeitnehmer Kündigungsschutz zusteht. Dieser besteht, wenn der Arbeitnehmer seit mehr als sechs Monaten in einem Betrieb mit mindestens 10 Vollzeit-Mitarbeitern beschäftigt ist. Der Grund kann verhaltens-, personen- oder betriebsbedingt sein.
  • Die außerordentliche Kündigung ist eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund. Sie kann nur innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis des Grundes ausgesprochen werden. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für eine Partei unzumutbar ist. Dies kann zum Beispiel bei schweren Pflichtverletzungen, Straftaten oder Arbeitsverweigerung der Fall sein.
  • Die Änderungskündigung ist eine Kündigung verbunden mit dem Angebot, das Arbeitsverhältnis zu geänderten Bedingungen fortzusetzen. Sie kann vom Arbeitgeber ausgesprochen werden, wenn er einzelne Arbeitsbedingungen wie zum Beispiel die Arbeitszeit, den Arbeitsort oder die Vergütung ändern will. Der Arbeitnehmer kann das Angebot annehmen, ablehnen oder unter Vorbehalt annehmen und eine Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit der Änderung erheben.

 

Wie gehe ich mit einer ordentlichen Kündigung  durch den Arbeitgeber um?

Eine ordentliche Kündigung kann für beide Seiten eine schwierige Situation sein. Es ist wichtig, dass du deine Rechte und Pflichten kennst und die professionell verhälst. Hier sind einige Tipps, wie du mit einer ordentlichen Kündigung umgehen kannst:

 

Wie gehe ich mit einer außerordentlichen Kündigung um?

Eine außerordentliche Kündigung ist eine ernste Angelegenheit, die sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer weitreichende Folgen haben kann. Wenn du mit einer außerordentlichen Kündigung konfrontiert bist, solltest du folgende Schritte beachten:

  • Ganz wichtig: Melde dich unverzüglich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos, damit du dir deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu sicherst.
  • Bewahre einen kühlen Kopf und vermeide Eskalationen. Eine außerordentliche Kündigung kann zu emotionalen Reaktionen führen, die jedoch nicht hilfreich sind. Versuche, sachlich und professionell zu bleiben und keine voreiligen Entscheidungen zu treffen. Lass deinen Anwalt oder den Betriebsrat für dich sprechen. Sie sollen eine schriftliche Begründung für die Kündigung sowie die Freistellung von der Arbeit erreichen. Sobald du mehr weißt, kannst du versuchen eine einvernehmliche Lösung anzustreben.
  • Sieh trotz allem die Chance für einen Neuanfang. Eine außerordentliche Kündigung kann auch eine Gelegenheit sein, sich beruflich neu zu orientieren oder weiterzubilden.

Was tun bei einer Änderungskündigung?

Eine Änderungskündigung ist eine Kündigung des bestehenden Arbeitsverhältnisses mit dem Angebot, es zu geänderten Bedingungen fortzusetzen. Sie kann vom Arbeitgeber ausgesprochen werden, wenn er einzelne Arbeitsbedingungen wie zum Beispiel die Arbeitszeit, den Arbeitsort oder die Vergütung ändern will. Der Arbeitnehmer kann das Angebot annehmen, ablehnen oder unter Vorbehalt annehmen und eine Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit der Änderung erheben.

Worauf du bei einer Änderungskündigung besonders achten musst

  • Prüfe zuerst, ob die Kündigung rechtmäßig ist. Eine Änderungskündigung muss an Kündigungsfristen gebunden sein, die gesetzlich, arbeitsvertraglich oder tariflich festgelegt sind. Der Arbeitgeber muss einen sozial gerechtfertigten Grund für die Änderung haben, wenn der Arbeitnehmer Kündigungsschutz hat. Der Grund kann verhaltens-, personen- oder betriebsbedingt sein.
  • Informiere dich über deine Rechte und Pflichten. Eine Änderungskündigung beendet das Arbeitsverhältnis nicht sofort, sondern erst nach Ablauf der Kündigungsfrist. Du hast Anspruch auf ein Arbeitszeugnis und eventuell auf eine Abfindung, wenn diese vertraglich oder tariflich vereinbart ist. Und du musst dich unverzüglich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden, um deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu sichern.
  • Du hast folgende vier Möglichkeiten, auf eine Änderungskündigung zu reagieren:
    • das Angebot ohne Vorbehalt annehmen. Dann gilt das Arbeitsverhältnis zu den geänderten Bedingungen fort.
    • das Angebot ablehnen und die Kündigung in Kauf nehmen. Dann endet das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Kündigungsfrist.
    • das Angebot ablehnen und eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Dann wird überprüft, ob die Kündigung und die Änderung wirksam sind. Wenn die Klage erfolgreich ist, bleibt das Arbeitsverhältnis zu den alten Bedingungen bestehen. Wenn die Klage erfolglos ist, endet das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Kündigungsfrist.
    • das Angebot unter Vorbehalt gemäß § 2 KSchG annehmen und eine Änderungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Dann wird ebenfalls überprüft, ob die Kündigung und die Änderung wirksam sind. Wenn die Klage erfolgreich ist, bleibt das Arbeitsverhältnis zu den alten Bedingungen bestehen. Wenn die Klage erfolglos ist, gilt das Arbeitsverhältnis zu den geänderten Bedingungen fort.

 

Der beste Weg auf eine Kündigung zu reagieren, ist in jedem Fall, zügig nach einer passenden, neuen Stelle zu suchen. Hier geht´s zu unserem Stellenmarkt.

*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern auf dieser Website die männliche Form. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter.

Der Text wurde teilweise mit Hilfe von KI erstellt.




Die Frage nach den Gründen für einen Jobwechsel ist ein Klassiker im Vorstellungsgespräch. „Warum sind Sie auf der Suche nach einem neuen Job?“  ist eine Frage, die jeden Personaler interessiert. Dahinter steht der Wunsch, deine Motivation für den Jobwechsel herauszufinden oder aber im Falle einer Kündigung zu erfahren, woran es gemangelt hat.

Du kannst also sicher sein, dass dir diese Frage spätestens im Vorstellungsgespräch gestellt wird.

Gründe für deinen Jobwechsel begründen: Worin liegt deine Motivation?

Egal, welche Gründe du auch immer hast, den Job zu wechseln, es ist immer wichtig, dass du selbst weißt, weshalb Du gehst. Deshalb musst du aber nicht zwingend die wahren Gründe für einen Jobwechsel im Vorstellungsgespräch nennen. Tja, aber wie soll man es denn nun machen? Wir stellen die häufigsten Gründe für einen Wechselwunsch vor und geben dir praktische Tipps, wie du deinen Jobwechsel begründen kannst.

Persönliche Gründe: Umzug zur Familie/Partner oder Entfernung zur Arbeitsstelle

Fangen wir ganz unkompliziert an. Wechselst du die Stadt, weil du mit deinem Partner zusammenleben möchtest oder hat sich über die Zeit hinweg dein langer Weg zur Arbeitsstelle als zu anstrengend herausgestellt, wird jeder Personaler deinen Wechselwunsch verstehen können. In diesem Fall kannst du ohne Bedenken deine Gründe anführen.

Beruflicher Aufstieg

In diesem Fall strebst du durch deinen Jobwechsel eine Beförderung, mehr Verantwortung und / oder ein höheres Gehalt an. Das ist absolut legitim. In diesem Fall solltest du auf die Vorteile und Möglichkeiten im neuen Unternehmen abheben und dich nicht im Beklagen der mangelnden  Aufstiegsmöglichkeiten in der alten Firma verlieren. Sprich daher von den spannenden Perspektiven, die dir dein neuer Arbeitgeber bietet, den größeren Verantwortungsbereichen sowie Entwicklungschancen.

Jobwechsel begründen mit beruflicher Neuorientierung

Manchmal will man einfach ganz neue Wege einschlagen. Egal ob du nur die Branche wechseln oder dich als Quereinsteiger in einem ganz anderen Berufsfeld versuchen willst, hier kommt es bei der Begründung des Jobwechsels vor allem darauf an, Motivation zu zeigen. Punkte bei der Bewerbung mit Engagement, um fehlende Erfahrung auszugleichen. Hier kannst du ehrenamtliche Tätigkeiten nennen oder aber Eigenschaften wie eine schnelle Auffassungsgabe, Hartnäckigkeit oder aber dein Lernwille.

Jobwechsel nach Kündigung

Wenn du selbst gekündigt hast, kannst du ganz einfach deine Motivation und deine Gründe nennen (siehe oben). Wenn du aber gekündigt wurdest, solltest du etwas taktischer vorgehen. Eine gesetzliche Auskunftspflicht über den Kündigungsgrund in der Bewerbung besteht nicht. Ganz egal, ob du betriebsbedingt oder aus anderen Gründen gekündigt wurdest, es gibt immer eine Möglichkeit, damit im Vorstellungsgespräch professionell umzugehen. Wir empfehlen dir, immer bei der Wahrheit zu bleiben und die Ausführungen für den Grund der Kündigung möglichst kurz zu halten. Fokussiere dich darauf zu erklären, was du an dem jeweiligen Jobangebot spannend findest.

Probleme mit dem alten Arbeitgeber oder Kollegen

Um die Gründe für deinen Jobwechsel seriös und professionell darzulegen, solltest du nie, aber wirklich niemals über deinen alten Arbeitgeber abfällig reden. Selbst wenn es zu Streitigkeiten am Arbeitsplatz gekommen sein sollte oder du vollkommen unfair behandelt wurdest: Vermeide diskreditierende Bemerkungen, denn diese sprechen nicht unbedingt für dich.

Unser Tipp: Begründe deinen Jobwechsel nicht damit, dass du unbedingt schnell von deinem alten Arbeitgeber weg möchtest. Formuliere lieber alles unter der Prämisse „Hin zum neuen Arbeitgeber und neuen Herausforderungen“. So bekommen Recruiter den Eindruck, dass du ein Ziel verfolgst oder eine Strategie für deine berufliche Zukunft vor Augen hast und eben nicht vor irgendwem fliehst.

Begründung des Jobwechsels nach kurzer Zeit

Wenn dein letzter Jobwechsel erst kurze Zeit zurückliegt und du gemerkt haben solltest, dass du unglücklich im neuen Job bist, werden viele Personaler hellhörig. Hast du dich womöglich übernommen? Gibt es Probleme im Team? Weißt du vielleicht doch nicht, was du möchtest? Sie machen sich dann Sorgen, ob diese Probleme dann im neuen Job bei ihnen auftauchen.

Die gute Nachricht: Diese Sorgen kannst du den Personalern nehmen. Ein absolut nachvollziehbarer Grund für einen kurzfristigen Jobwechsel ist, dass du in deinem Job etwas gesucht hast, was du dann dort nicht finden konntest. Auch hierbei gilt wieder: Mache den alten Arbeitgeber nicht schlecht! Erkläre auf Nachfragen im Vorstellungsgespräch, was du dir vom alten Job erhofft hattest, was dann doch nicht so eingetroffen ist und lege dein Augenmerk darauf, zu erklären, warum du von genau dieser Stelle glaubst, dass deine Erwartungen erfüllt werden und du der perfekte Kandidat dafür bist.

Grundsätzlich gilt: Beachte bei deinen Bewerbungen, deine Argumentation schlüssig aufzubauen und dein Gegenüber von deiner echten Motivation für das Jobangebot zu überzeugen.

Wenn du gerade über einen Jobwechsel nachdenkst, dann findest du hier unsere aktuellen Stellenangebote.

*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern auf dieser Website die männliche Form. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter.




Über Geld spricht man nicht gerne und schon gar nicht über mehr Geld im Job. Gehaltsverhandlungen gehören mit zu den unangenehmsten Dingen im Berufsleben. Fast jeder möchte sich darum drücken. Aber wenn du dein Gehalt im Vorstellungsgespräch für eine neue Stelle verhandeln musst oder eine Gehaltserhöhung in deinem aktuellen Job anfragen möchtest, musst du deinen inneren Schweinehund überwinden und aktiv werden. Mit unseren 9 Tipps sollte dein Gehaltsgespräch erfreulich verlaufen und überhaupt nicht unangenehm werden.

Was ist deine Arbeit wert?

Zunächst einmal gilt es herauszufinden, wie hoch dein Gehalt realistischerweise sein könnte. Vielleicht kennst du Freunde und Bekannte in ähnlichen Positionen oder du recherchierst im Internet. Große Jobbörsen, Banken oder Zeitungen führen regelmäßig Gehaltsreports durch und berichten darüber. Auch in Social Media Plattformen wie LinkedIn und Xing kannst du Anhaltspunkte finden.

Stehe zu deinem Wunschgehalt

Sobald du ein realistisches Soll-Gehalt ermittelt hast, überlege dir, mit welcher Forderung du deinen deinem potenziellen oder aktuellen Arbeitgeber ansprichst. Dabei empfiehlt es sich, das Gespräch mit einem leicht höheren Gehaltswunsch zu beginnen. Falls nötig, kannst du dich später auf einen niedrigeren Betrag einlassen, der immer noch deinen Vorstellungen entspricht.

Sei gut vorbereitet für die Gehaltsverhandlung

Bevor du dein Gehalt verhandeln oder eine Gehaltserhöhung fordern kannst, solltest du konkrete Argumente dafür sammeln, warum du mehr Geld oder eine Gehaltserhöhung verdienst. Nur so kannst du dich gegen spontane Abwehrversuche deiner Vorgesetzten zur Wehr setzen. Überlege, welche beruflichen Leistungen und neuerworbenen Qualifikationen belegen, dass du für eine neue, höhere Position in Frage kommst oder die deine aktuelle Position aufwerten. Vielleicht hat sich deine Rolle in den letzten 12 Monaten ja verändert und du hast neue Aufgaben übernommen, denn z.B. eine erfolgreiche Schwangerschafts- oder Krankheitsvertretung können dein Standing verbessern. Versuche, konkrete Beispiele zu finden, was du an Kennzahlenverbesserungen oder Innovationen beigetragen hast.

Bleibe am Ball

Trete selbstbewusst bei einer Gehaltsverhandlung im Vorstellungsgespräch auf. Du musst an das glauben, was du möchtest. Aber Achtung: Wirke nicht arrogant, sondern argumentiere professionell und agiere respektvoll. Versuche positiv zu bleiben und denke auch immer an die Teamziele.

Ganz wichtig: Wie gehe ich das Gespräch an?

Vorstellungsgespräche und Gehaltsverhandlungen können am Telefon, via Teams, persönlich oder sogar per E-Mail stattfinden. Versuche unbedingt dein Gehalt in einem von Angesicht zu Angesicht oder am Telefon zu besprechen, da du hier einen persönlichen Eindruck vermitteln kannst. Ist dies nicht möglich und dir bleibt nur der schriftliche Weg, sind Stil und Ton deiner E-Mail enorm wichtig. Empathie, Begeisterung für den Job und das Angebot zum Gespräch sind das Gebot der Stunde.
Möchtest du in deiner derzeitigen Position eine Gehaltserhöhung ansprechen, ist es auf jeden Fall ratsam, das persönliche Gespräch mit deinen Vorgesetzten zu suchen.
Konkurrenz belebt das Geschäft
Falls du dich um mehrere Stellen beworben und ein anderes interessantes Angebot erhalten hast, solltest du das bei den Personalern offen ansprechen. Wenn andere Unternehmen an dir interessiert sind, hast du eine stärkere Verhandlungsposition und könntest ein besseres Angebot erhalten. Lass deine Ansprechpartner wissen, dass ihr Unternehmen deine erste Wahl ist, und erkläre, bei welchem Gehalt du dich für sie entscheiden würdest. Bitte signalisiere andere Offerten aber nur, wenn du wirklich Alternativen hast. Pokern bringt nichts. Falls dein Wunscharbeitgeber nicht auf deine Forderungen eingeht, stehst du leer da.

Gehalt ist nicht alles

Auch wenn das Gehalt für manche der wichtigste Faktor ist – es ist nur einer von vielen Aspekten. Weitere Vorteile sind Homeoffice, Gleitzeit, Boni, betriebliche Altersvorsorge, mehr Urlaubstage, Abos für den öffentlichen Nahverkehr oder Rabatte im Fitnessstudio. Abhängig von deinen Lebensumständen könnten diese Vorteile ein geringeres Gehalt aufwiegen – es lohnt sich also, genau nachzufragen, was du bekommst.

Was könnte gegen dich sprechen?

Gehaltsverhandlungen können unangenehm sein. Bereite dich deshalb auf schwierige Fragen vor, zum Beispiel, ob du dich derzeit um andere Stellen bewirbst und welches Unternehmen du bevorzugst. Beschreibe deine derzeitige Situation, aber achte darauf, nicht zu viele private Dinge zu erzählen.

Manchmal ist es Zeit zu gehen

Wenn du all unsere Tipps für Gehaltsverhandlungen befolgt hast und dein Arbeitgeber nicht einlenkt, kann ein Jobwechsel manchmal die beste Entscheidung sein. Auch im Bewerbungsverfahren solltest du dich eher nicht mit einem zu geringen Gehalt zufriedengeben, wenn es dir deine aktuelle Situation erlaubt. Teile in diesem Fall dem Unternehmen höflich mit, dass du dich aus dem Bewerbungsverfahren zurückziehst. Die Situation ist zwar enttäuschend, dafür bist du in puncto Gehaltsverhandlung aber geübter und kannst dein Wissen für die nächste Bewerbung nutzen.

Etwas anders sieht es bei einer gewünschten Gehaltserhöhung in deinem jetzigen Unternehmen aus. Falls du nicht bereits nach anderen Jobs gesucht hast, solltest du vielleicht lieber noch im Unternehmen bleiben und dich gleichzeitig auf besser bezahlte Stellen bewerben. Das gibt dir mehr Sicherheit bei der Jobsuche. Die gute Nachricht: Wenn du dich auf deine Gehaltsverhandlung gut vorbereitest und das Gespräch positiv verläuft, kann das dein Selbstvertrauen stärken und dein Budget aufbessern. Behalte außerdem immer das gesamte Paket im Blick und wäge ab, ob es zu deinem Lebensstil passt.
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Was macht eine Assistenz in Köln?

Eine Assistenz in Köln unterstützt ein Team oder eine Führungskraft bei kaufmännischen, verwaltenden und disponierenden Arbeiten in allen Wirtschaftsbranchen und der Verwaltung. Das Aufgabenspektrum einer Assistenz in Köln hängt maßgeblich von Art, Größe und Struktur des Unternehmens ab.

Welche Aufgaben hat eine Assistenz?

Assistenzen können zum Beispiel verschiedenen Fachbereichen, Teams oder der Geschäftsführung zugeordnet werden. Davon hängen dann die Aufgaben im Speziellen ab. Hierauf solltest du in deiner Bewerbung ganz besonders eingehen.

Allgemeine Assistenztätigkeiten sind:

  •     Erledigung der allgemeinen telefonischen und schriftlichen Korrespondenz
  •     Organisation sowie Vor- und Nachbereitung von Meetings
  •     Ablage und Digitalisierung von Dokumenten
  •     Stammdatenpflege
  •     Erstellung von Statistiken anhand elektronischer Daten und Unterlagen
  •     Sonstige administrative Tätigkeiten zur Unterstützung im operativen Tagesgeschäft

Zu einer Teamassistenz gehören zudem folgende Aufgaben:

  •     die Bearbeitung von ein- und ausgehender Post
  •     Vereinbarung von Telefonaten und Terminen für das Team
  •     Reiseplanung, Buchung und Reisekostenabrechnung für das Team
  •     Überarbeitung von Präsentationen
  •     Vor- und Nachbereitung von Kundenveranstaltungen

Eine Assistenz der Geschäftsführung ist die rechte Hand des Vorstandes bzw. des Geschäftsführers und bereitet Entscheidungen vor und entlastet somit die Geschäftsführung. Daher gehören auch diese Aufgaben zu einer Assistenz in Köln:

  •     Terminplanung und Ablaufkoordination für den Vorstand oder die Geschäftsführung
  •     Vorbereitung von Meetings, Sitzungen und Tagungen
  •     Empfang und Bewirtung von Kunden
  •     Entwurf von Verträgen und Angeboten
  •     Bereitstellung von vertriebsunterstützenden Unterlagen und Präsentationen
  •     Reisemanagement inklusive Reisekostenabrechnung
  •     Ansprechpartner für Mitarbeiter, der zwischen ihnen und der Geschäftsführung vermittelt
  •     Interne und externe Recherche zu Geschäftsvorhaben

 

Welche Eigenschaften muss man mitbringen?

  •     Team- und Kommunikationsfähigkeit
  •     gute Fremdsprachenkenntnisse
  •     Selbstständigkeit
  •     sehr gutes Zeit- und Selbstmanagement
  •     verantwortungsvolle und strukturierte Arbeitsweise sowie Durchsetzungsfähigkeit
  •     Zuverlässigkeit, Vertraulichkeit, Professionalität und Diskretion
  •     Sicheres Auftreten
  •     Kenntnisse MS-Office

Eine Assistenz in Köln muss nicht nur über viele berufliche Kompetenzen verfügen, sondern auch eine Reihe an Soft Skills beherrschen. Dazu gehören Einfühlungsvermögen und die Freude, mit vielen Menschen zusammenzuarbeiten. Darüber hinaus benötigen sie nicht nur den Überblick über das große Ganze, sondern auch ein starkes organisatorisches Geschick sowie eine ausgeprägte Eigenorganisation und gute Nerven.

Voraussetzung für die Position als Assistenz in Köln ist meist eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung. Qualifikationen in den Bereichen Betriebswirtschaftslehre, Rechnungswesen, Einkauf sowie Fremdsprachenkenntnisse sind wünschenswert.

Wie viel verdient man als Assistenz in Köln?

Wir immer hängt das Gehalt auch von der Qualifikation und der Berufserfahrung ab. Das Einstiegsgehalt einer Teamassistenz liegt meist bei 40.000 Euro Brutto-Jahresgehalt. Als Assistenz der Geschäftsführung sind problemlos auch bis zu 70.000 Euro Brutto-Jahresgehalt möglich.

Bist du an einem Job als Assistenz in Köln interessiert? Dann unterstützen wir dich gerne. Schau doch mal in unserem Stellenmarkt nach!

*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern auf dieser Website die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter.




Jobwechsel-ja oder nein? Jeder erlebt in seinem Berufsleben mal gute und weniger Phasen. Das ist normal. Wenn dein Job dir keinen Spaß mehr macht oder dich sogar unglücklich macht, stellst du dir logischerweise früher oder später die Frage: Macht ein Jobwechsel Sinn? Wir haben dir eine Checkliste zusammengestellt, die dir helfen soll, die für dich richtige Entscheidung zu treffen:

  1. Finde heraus, was genau dich am Job stört
    Weißt du eigentlich genau, was dich an deinem Job stört? Was ist das Problem, das dich unglücklich im Job macht? Fehlt es an Teamgeist oder Anerkennung deiner Leistung? Gefallen dir deine Aufgaben nicht? Hast du zu viel Druck von oben oder langweilst du dich auf der Arbeit? Oder bist du unglücklich im Job wegen eines Kolleg:innen? Damit bist du nicht allein. Schreibe alles auf, was dir einfällt und gewichte danach die Störfaktoren. Was kannst du keinesfalls akzeptieren und mit welchen Macken könntest du leben. Stelle dir dabei auch die Frage, ob du selbst vielleicht auch Teil des Problems sein könntest und welche Veränderungen helfen könnten.
  2. Sprich deine Probleme an
    Kommunikation ist immer der erste Schritt zur Problemlösung. Daher ist das Ansprechen der eigenen Situation bei den Vorgesetzten sehr wichtig. Beachte dabei, dass es zuerst deine Chef:in sein sollte und nicht die gesamte Belegschaft. Erfahren sie zuletzt von deinen Bedenken, kann das schon mal für Unmut sorgen. Bereite dich gut und strukturiert auf das Gespräch vor. Habe auch Vorschläge für Veränderungen mit dabei
  3. Wann eine Kündigung unvermeidlich ist
    Sobald die Arbeit deiner Gesundheit schadet, der Job mit deinen beruflichen Vorstellungen und Zielen nicht vereinbar ist oder du schon innerlich gekündigt hast, ist es definitiv Zeit, zu gehen. Ein Unternehmen zu verlassen, ist eine ernste Sache, die du dir vorab genau überlegen solltest. Aus vielen Gründen ist es ratsam, erst dann zu kündigen, wenn du einen neuen Job gefunden hast. Bedenke, dass du ansonsten erst einmal vom Jobcenter für drei Monate gesperrt wirst und du Gefahr läufst, eine Lücke im Lebenslauf zu haben, wenn sich die Suche länger hinzieht.
    Wie auch immer: wenn du kündigst muss dies in schriftlicher Form erfolgen und sollte mit Stil passieren. Vorwürfe und Emotionalität sind fehl am Platz.

Solltest du nach reichlicher Überlegung zum Entschluss kommen, dass du den Job lieber wechseln und kündigen möchtest, empfehlen wir dir einen Blick in unseren Stellenmarkt: Denn hier findest du zahlreiche spannende Stellenangebote verschiedenster Unternehmen und Branchen.

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