Der Lebenslauf ist das Herzstück jeder Bewerbung. Er soll den potenziellen Arbeitgeber von den Qualifikationen, Erfahrungen und Fähigkeiten des Bewerbers überzeugen. Doch nicht alles, was man im Lebenslauf schreiben kann, sollte man auch schreiben. Es gibt einige Inhalte, die man besser weglässt, weil sie entweder irrelevant, veraltet oder sogar schädlich sind. Hier sind einige Tipps, was man im Lebenslauf besser nicht erwähnt.

Unwichtige oder zu alte Informationen

Versuche nicht, den Lebenslauf mit möglichst vielen Details aufzublähen. Das wirkt nicht professionell, sondern überladen und langweilig. Konzentriere dich auf die wesentlichen Informationen, die für die angestrebte Stelle relevant sind. Dazu gehören:

• persönlichen Daten (Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
• Ausbildung (Schulabschluss, Studium, Weiterbildungen)
• Berufserfahrung (aktuelle und frühere Arbeitgeber, Positionen, Aufgaben und Erfolge)
• Sprach- und EDV-Kenntnisse
• Besondere Qualifikationen oder Fähigkeiten (z.B. Zertifikate, Ehrenamt, Hobbys)

Verzichte auf unwichtige oder zu alte Informationen, die keinen Bezug zur Stelle haben. Dazu gehören:
• Angaben zu Eltern oder Familienstand
• Schulnoten oder Zeugnisse
• Praktika oder Nebenjobs, die länger als 10 Jahre zurückliegen oder nichts mit der Branche zu tun haben
• Hobbys oder Interessen, die keine Relevanz für die Stelle haben

Falsche oder geschönte Angaben

Lügen haben kurze Beine – das gilt auch für den Lebenslauf. Mache keine falschen oder geschönten Angaben zu deinem Werdegang, deinen Kenntnissen oder deinen Erfolgen. Das kann schnell auffliegen und zu einer Absage oder sogar einer Kündigung führen. Sei ehrlich und authentisch. Das bedeutet:

• Die Angabe von Daten und Zeiträumen muss korrekt sein
• Schätze deine Sprach- und EDV-Kenntnisse realistisch ein
• Erfolge, die du anführst, musst du mit Zahlen oder Beispielen belegen können
• Erkläre Lücken oder Wechsel im Lebenslauf
Auf gar keinen Fall darfst du im Lebenslauf falsche Titel oder Abschlüsse angeben oder Erfolge oder Referenzen erfinden.

Fazit

Der Lebenslauf ist deine Visitenkarte für den potenziellen neuen Arbeitgeber. Er soll deine Qualifikationen, Erfahrungen und Fähigkeiten präsentieren, aber auch deine Persönlichkeit widerspiegeln. Achte darauf, dass du nur relevante, aktuelle und ehrliche Informationen in deinem Lebenslauf angibst. Vermeide unwichtige, veraltete oder falsche Angaben, die deinen Lebenslauf unprofessionell oder unglaubwürdig machen. Mit dem richtigen Lebenslauf erhöhst du deine Chancen auf eine Einladung zum Vorstellungsgespräch.

Wenn auch du auf der Suche nach einer neuen Stelle bist, dann schau doch mal in unserem Stellenmarkt nach.

*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern auf dieser Website die männliche Form. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter.
Der Text wurde teilweise mit Hilfe von KI erstellt.




Die Probezeit im Job ist eine wichtige Phase, in der du dich als neuer Mitarbeiter beweisen und an das Unternehmen anpassen musst. Dabei solltest du einige Dinge beachten, um einen guten Eindruck zu machen und deine Probezeit erfolgreich zu bestehen. Hier sind einige Tipps für dich:

Was tun, wenn du merkst, dass es nicht passt?

Es kann passieren, dass du während der Probezeit merkst, dass der Job nicht passt. Das ist kein Grund zur Panik, denn die Probezeit ist dazu da zu testen, ob du dich in deinem neuen Arbeitsumfeld wohlfühlst und ob du die Erwartungen deines Arbeitgebers erfüllst. Wenn du feststellst, dass der Job nicht deinen Vorstellungen entspricht, solltest du aktiv werden:

  • Suche das Gespräch mit deinem Vorgesetzten. Erkläre ihm, was dich stört und was du dir anders vorgestellt hast. Vielleicht gibt es eine Möglichkeit, deine Situation zu verbessern oder deine Aufgaben anzupassen. Sei dabei ehrlich, aber höflich und konstruktiv. Vermeide Vorwürfe oder Kritik, die nicht sachlich begründet ist.
  • Bewerte deine Alternativen. Wenn du dich entscheidest, den Job zu wechseln, solltest du dir überlegen, was du stattdessen machen willst. Hast du schon eine neue Stelle in Aussicht? Wie sind deine Chancen auf dem Arbeitsmarkt? Wie lange kannst du dir eine Jobsuche leisten? Wie wichtig ist dir die Sicherheit und Kontinuität in deinem Lebenslauf? Diese Fragen solltest du dir beantworten, bevor du kündigst.
  • Bewirb dich diskret für einen neuen Job. Wenn du dich für einen Jobwechsel entschieden hast, solltest du dich möglichst unauffällig nach einer neuen Stelle umsehen. Nutze deine Freizeit oder Urlaubstage, um Bewerbungen zu schreiben und Vorstellungsgespräche zu führen. Informiere deinen aktuellen Arbeitgeber erst dann über deine Kündigung, wenn du eine verbindliche Zusage für einen neuen Job hast.
  • Kündige professionell und fair. Wenn du deinen Job in der Probezeit kündigen willst, musst du dich an die gesetzlichen Fristen halten. In der Regel beträgt die Kündigungsfrist in der Probezeit zwei Wochen zum Monatsende. Du solltest deinem Arbeitgeber deine Kündigung schriftlich mitteilen und dich für die Zusammenarbeit bedanken. Bleibe höflich und respektvoll und vermeide negative Äußerungen über deinen alten Job oder deine Kollegen.
  • Lerne aus deiner Erfahrung. Ein Jobwechsel in der Probezeit ist kein Tabu, aber auch kein Spaziergang. Du solltest dir bewusst machen, was dich an deinem alten Job gestört hat und was du dir von einem neuen Job erhoffst. So kannst du in Zukunft gezielter nach einer Stelle suchen, die zu dir passt und dich erfüllt.

Vielleicht haben dir diese Tipps bei deiner Entscheidung und deinen Überlegungen zu einem Jobwechsel geholfen. Ganz sicher können wir dir bei der Suche nach einem neuen Job helfen. Hier geht’s zu unseren offenen Stellen.

 

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Der Text wurde teilweise mit Hilfe von KI erstellt.




Eine Kündigung ist die einseitige Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer. Sie muss schriftlich und in Papierform erfolgen. Eine mündliche oder elektronische Kündigung ist in der Regel unwirksam.

Es gibt drei Hauptarten der Kündigung:

  • Die ordentliche Kündigung ist an Kündigungsfristen gebunden, die gesetzlich, arbeitsvertraglich oder tariflich festgelegt sind. Der Arbeitnehmer kann jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen, während der Arbeitgeber einen sozial gerechtfertigten Grund haben muss, wenn dem Arbeitnehmer Kündigungsschutz zusteht. Dieser besteht, wenn der Arbeitnehmer seit mehr als sechs Monaten in einem Betrieb mit mindestens 10 Vollzeit-Mitarbeitern beschäftigt ist. Der Grund kann verhaltens-, personen- oder betriebsbedingt sein.
  • Die außerordentliche Kündigung ist eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund. Sie kann nur innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis des Grundes ausgesprochen werden. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für eine Partei unzumutbar ist. Dies kann zum Beispiel bei schweren Pflichtverletzungen, Straftaten oder Arbeitsverweigerung der Fall sein.
  • Die Änderungskündigung ist eine Kündigung verbunden mit dem Angebot, das Arbeitsverhältnis zu geänderten Bedingungen fortzusetzen. Sie kann vom Arbeitgeber ausgesprochen werden, wenn er einzelne Arbeitsbedingungen wie zum Beispiel die Arbeitszeit, den Arbeitsort oder die Vergütung ändern will. Der Arbeitnehmer kann das Angebot annehmen, ablehnen oder unter Vorbehalt annehmen und eine Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit der Änderung erheben.

 

Wie gehe ich mit einer ordentlichen Kündigung  durch den Arbeitgeber um?

Eine ordentliche Kündigung kann für beide Seiten eine schwierige Situation sein. Es ist wichtig, dass du deine Rechte und Pflichten kennst und die professionell verhälst. Hier sind einige Tipps, wie du mit einer ordentlichen Kündigung umgehen kannst:

 

Wie gehe ich mit einer außerordentlichen Kündigung um?

Eine außerordentliche Kündigung ist eine ernste Angelegenheit, die sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer weitreichende Folgen haben kann. Wenn du mit einer außerordentlichen Kündigung konfrontiert bist, solltest du folgende Schritte beachten:

  • Ganz wichtig: Melde dich unverzüglich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos, damit du dir deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu sicherst.
  • Bewahre einen kühlen Kopf und vermeide Eskalationen. Eine außerordentliche Kündigung kann zu emotionalen Reaktionen führen, die jedoch nicht hilfreich sind. Versuche, sachlich und professionell zu bleiben und keine voreiligen Entscheidungen zu treffen. Lass deinen Anwalt oder den Betriebsrat für dich sprechen. Sie sollen eine schriftliche Begründung für die Kündigung sowie die Freistellung von der Arbeit erreichen. Sobald du mehr weißt, kannst du versuchen eine einvernehmliche Lösung anzustreben.
  • Sieh trotz allem die Chance für einen Neuanfang. Eine außerordentliche Kündigung kann auch eine Gelegenheit sein, sich beruflich neu zu orientieren oder weiterzubilden.

Was tun bei einer Änderungskündigung?

Eine Änderungskündigung ist eine Kündigung des bestehenden Arbeitsverhältnisses mit dem Angebot, es zu geänderten Bedingungen fortzusetzen. Sie kann vom Arbeitgeber ausgesprochen werden, wenn er einzelne Arbeitsbedingungen wie zum Beispiel die Arbeitszeit, den Arbeitsort oder die Vergütung ändern will. Der Arbeitnehmer kann das Angebot annehmen, ablehnen oder unter Vorbehalt annehmen und eine Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit der Änderung erheben.

Worauf du bei einer Änderungskündigung besonders achten musst

  • Prüfe zuerst, ob die Kündigung rechtmäßig ist. Eine Änderungskündigung muss an Kündigungsfristen gebunden sein, die gesetzlich, arbeitsvertraglich oder tariflich festgelegt sind. Der Arbeitgeber muss einen sozial gerechtfertigten Grund für die Änderung haben, wenn der Arbeitnehmer Kündigungsschutz hat. Der Grund kann verhaltens-, personen- oder betriebsbedingt sein.
  • Informiere dich über deine Rechte und Pflichten. Eine Änderungskündigung beendet das Arbeitsverhältnis nicht sofort, sondern erst nach Ablauf der Kündigungsfrist. Du hast Anspruch auf ein Arbeitszeugnis und eventuell auf eine Abfindung, wenn diese vertraglich oder tariflich vereinbart ist. Und du musst dich unverzüglich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden, um deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu sichern.
  • Du hast folgende vier Möglichkeiten, auf eine Änderungskündigung zu reagieren:
    • das Angebot ohne Vorbehalt annehmen. Dann gilt das Arbeitsverhältnis zu den geänderten Bedingungen fort.
    • das Angebot ablehnen und die Kündigung in Kauf nehmen. Dann endet das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Kündigungsfrist.
    • das Angebot ablehnen und eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Dann wird überprüft, ob die Kündigung und die Änderung wirksam sind. Wenn die Klage erfolgreich ist, bleibt das Arbeitsverhältnis zu den alten Bedingungen bestehen. Wenn die Klage erfolglos ist, endet das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Kündigungsfrist.
    • das Angebot unter Vorbehalt gemäß § 2 KSchG annehmen und eine Änderungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Dann wird ebenfalls überprüft, ob die Kündigung und die Änderung wirksam sind. Wenn die Klage erfolgreich ist, bleibt das Arbeitsverhältnis zu den alten Bedingungen bestehen. Wenn die Klage erfolglos ist, gilt das Arbeitsverhältnis zu den geänderten Bedingungen fort.

 

Der beste Weg auf eine Kündigung zu reagieren, ist in jedem Fall, zügig nach einer passenden, neuen Stelle zu suchen. Hier geht´s zu unserem Stellenmarkt.

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Der Text wurde teilweise mit Hilfe von KI erstellt.




Die Frage nach den Gründen für einen Jobwechsel ist ein Klassiker im Vorstellungsgespräch. „Warum sind Sie auf der Suche nach einem neuen Job?“  ist eine Frage, die jeden Personaler interessiert. Dahinter steht der Wunsch, deine Motivation für den Jobwechsel herauszufinden oder aber im Falle einer Kündigung zu erfahren, woran es gemangelt hat.

Du kannst also sicher sein, dass dir diese Frage spätestens im Vorstellungsgespräch gestellt wird.

Gründe für deinen Jobwechsel begründen: Worin liegt deine Motivation?

Egal, welche Gründe du auch immer hast, den Job zu wechseln, es ist immer wichtig, dass du selbst weißt, weshalb Du gehst. Deshalb musst du aber nicht zwingend die wahren Gründe für einen Jobwechsel im Vorstellungsgespräch nennen. Tja, aber wie soll man es denn nun machen? Wir stellen die häufigsten Gründe für einen Wechselwunsch vor und geben dir praktische Tipps, wie du deinen Jobwechsel begründen kannst.

Persönliche Gründe: Umzug zur Familie/Partner oder Entfernung zur Arbeitsstelle

Fangen wir ganz unkompliziert an. Wechselst du die Stadt, weil du mit deinem Partner zusammenleben möchtest oder hat sich über die Zeit hinweg dein langer Weg zur Arbeitsstelle als zu anstrengend herausgestellt, wird jeder Personaler deinen Wechselwunsch verstehen können. In diesem Fall kannst du ohne Bedenken deine Gründe anführen.

Beruflicher Aufstieg

In diesem Fall strebst du durch deinen Jobwechsel eine Beförderung, mehr Verantwortung und / oder ein höheres Gehalt an. Das ist absolut legitim. In diesem Fall solltest du auf die Vorteile und Möglichkeiten im neuen Unternehmen abheben und dich nicht im Beklagen der mangelnden  Aufstiegsmöglichkeiten in der alten Firma verlieren. Sprich daher von den spannenden Perspektiven, die dir dein neuer Arbeitgeber bietet, den größeren Verantwortungsbereichen sowie Entwicklungschancen.

Jobwechsel begründen mit beruflicher Neuorientierung

Manchmal will man einfach ganz neue Wege einschlagen. Egal ob du nur die Branche wechseln oder dich als Quereinsteiger in einem ganz anderen Berufsfeld versuchen willst, hier kommt es bei der Begründung des Jobwechsels vor allem darauf an, Motivation zu zeigen. Punkte bei der Bewerbung mit Engagement, um fehlende Erfahrung auszugleichen. Hier kannst du ehrenamtliche Tätigkeiten nennen oder aber Eigenschaften wie eine schnelle Auffassungsgabe, Hartnäckigkeit oder aber dein Lernwille.

Jobwechsel nach Kündigung

Wenn du selbst gekündigt hast, kannst du ganz einfach deine Motivation und deine Gründe nennen (siehe oben). Wenn du aber gekündigt wurdest, solltest du etwas taktischer vorgehen. Eine gesetzliche Auskunftspflicht über den Kündigungsgrund in der Bewerbung besteht nicht. Ganz egal, ob du betriebsbedingt oder aus anderen Gründen gekündigt wurdest, es gibt immer eine Möglichkeit, damit im Vorstellungsgespräch professionell umzugehen. Wir empfehlen dir, immer bei der Wahrheit zu bleiben und die Ausführungen für den Grund der Kündigung möglichst kurz zu halten. Fokussiere dich darauf zu erklären, was du an dem jeweiligen Jobangebot spannend findest.

Probleme mit dem alten Arbeitgeber oder Kollegen

Um die Gründe für deinen Jobwechsel seriös und professionell darzulegen, solltest du nie, aber wirklich niemals über deinen alten Arbeitgeber abfällig reden. Selbst wenn es zu Streitigkeiten am Arbeitsplatz gekommen sein sollte oder du vollkommen unfair behandelt wurdest: Vermeide diskreditierende Bemerkungen, denn diese sprechen nicht unbedingt für dich.

Unser Tipp: Begründe deinen Jobwechsel nicht damit, dass du unbedingt schnell von deinem alten Arbeitgeber weg möchtest. Formuliere lieber alles unter der Prämisse „Hin zum neuen Arbeitgeber und neuen Herausforderungen“. So bekommen Recruiter den Eindruck, dass du ein Ziel verfolgst oder eine Strategie für deine berufliche Zukunft vor Augen hast und eben nicht vor irgendwem fliehst.

Begründung des Jobwechsels nach kurzer Zeit

Wenn dein letzter Jobwechsel erst kurze Zeit zurückliegt und du gemerkt haben solltest, dass du unglücklich im neuen Job bist, werden viele Personaler hellhörig. Hast du dich womöglich übernommen? Gibt es Probleme im Team? Weißt du vielleicht doch nicht, was du möchtest? Sie machen sich dann Sorgen, ob diese Probleme dann im neuen Job bei ihnen auftauchen.

Die gute Nachricht: Diese Sorgen kannst du den Personalern nehmen. Ein absolut nachvollziehbarer Grund für einen kurzfristigen Jobwechsel ist, dass du in deinem Job etwas gesucht hast, was du dann dort nicht finden konntest. Auch hierbei gilt wieder: Mache den alten Arbeitgeber nicht schlecht! Erkläre auf Nachfragen im Vorstellungsgespräch, was du dir vom alten Job erhofft hattest, was dann doch nicht so eingetroffen ist und lege dein Augenmerk darauf, zu erklären, warum du von genau dieser Stelle glaubst, dass deine Erwartungen erfüllt werden und du der perfekte Kandidat dafür bist.

Grundsätzlich gilt: Beachte bei deinen Bewerbungen, deine Argumentation schlüssig aufzubauen und dein Gegenüber von deiner echten Motivation für das Jobangebot zu überzeugen.

Wenn du gerade über einen Jobwechsel nachdenkst, dann findest du hier unsere aktuellen Stellenangebote.

*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern auf dieser Website die männliche Form. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter.




Wer seinen Job verliert, meldet sich arbeitsuchend. Oder arbeitslos? Hört sich ähnlich an, beschreibt aber unterschiedliche Situationen. Der grundlegende Unterschied: Solange man noch einen Job hat, meldet man sich „arbeitsuchend“. „Arbeitslos“ wird man erst, wenn man keine Arbeit mehr hat.

Sobald du weißt, dass dir gekündigt wurde, dein befristeter Arbeitsvertrag nicht verlängert wird oder du deinen Job selbst gekündigt hast, kannst du dich beim Arbeitsamt als arbeitssuchend melden. Idealerweise drei Monate bevor dein Arbeitsvertrag endet. Wenn die Kündigung kurzfristiger erfolgt, musst du dich innerhalb von drei Tagen nach der Kündigung bei der Arbeitsagentur melden.

Wie meldest du dich arbeitsuchend?

Der einfachste Weg, sich arbeitsuchend zu melden, ist online über die Webseite des Arbeitsamts. Die Agentur für Arbeit wird automatisch informiert.

Alternativ kannst du dich vor Ort in deiner Agentur für Arbeit, telefonisch unter der Service-Nummer 0800 4 555500 (gebührenfrei) oder schriftlich melden. Wichtig: Bitte melde dich nur auf einem Weg arbeitsuchend und beachte:

  • Die Arbeitssuchendmeldung ersetzt nicht die Arbeitslosenmeldung.
  • Wenn du dich zu spät arbeitsuchend meldest, kann das finanzielle Nachteile für dich bedeuten.

Welche Unterlagen musst du vorlegen?

Nachdem du dich arbeitsuchend gemeldet hast, wirst du zu einem persönlichen Beratungstermin eingeladen. Zu diesem Gespräch solltest du folgende Unterlagen mitbringen:

  • Personalausweis oder Reisepass, ggfs. eine Meldebestätigung sowie eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis.
  • Sozialversicherungsausweis
  • Arbeitsvertrag und Kündigungsschreiben
  • Aktuellen Lebenslauf

Die Arbeitssuche wird mit anhaltender Arbeitslosigkeit nicht leichter. Deshalb solltest du gleich nach der Meldung beim Arbeitsamt mit der Jobsuche beginnen – zum Beispiel bei der Jobbörse der Arbeitsagentur. Schau dich zusätzlich in anderen Jobbörsen um oder frage bei deinen Bekannten nach freien Stellen. Oder mache es dir ganz einfach und schau´ einfach in unserem Stellenmarkt nach. Wir haben bestimmt den passenden Job für dich! Und wenn du auf Anhieb nichts findest, wende dich gerne an unsere Personalberater:innen. Sie werden dir auf jeden Fall weiterhelfen.

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