Kurzarbeitergeld für Zeitarbeitnehmer: Wie du finanzielle Unterstützung erhalten kannst

Auch Zeitarbeitnehmer haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Kurzarbeitergeld ist eine Leistung der Bundesagentur für Arbeit, die dazu dient, Arbeitsplätze bei vorübergehendem Arbeitsmangel zu erhalten und Arbeitnehmern einen Teil des ausgefallenen Lohns zu ersetzen.

Voraussetzungen für den Anspruch

Damit du Anspruch auf Kurzarbeitergeld hast, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein: Dein Arbeitgeber muss einen erheblichen Arbeitsausfall mit Entgeltausfall anzeigen, der auf wirtschaftlichen Gründen oder einem unvermeidbaren Ereignis beruht. Außerdem muss der Betrieb bestimmte Mindestbeschäftigungsvoraussetzungen erfüllen, und du musst als Arbeitnehmer in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen.

In Deutschland gibt es für Zeitarbeitnehmer besondere Regelungen bezüglich des Kurzarbeitergeldes. Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass auch Zeitarbeitnehmer in wirtschaftlich schwierigen Zeiten Unterstützung erhalten können. Hier sind einige wichtige Punkte, die Zeitarbeitnehmer beachten sollten:

Erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld

Zeitarbeitnehmer haben in bestimmten Situationen einen erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld. Die Schwelle für den erforderlichen Arbeitsausfall kann niedriger sein als bei regulären Arbeitnehmern. So genügte während der COVID-19-Pandemie bereits ein Arbeitsausfall von 10% der Belegschaft, um Kurzarbeitergeld beantragen zu können.

Negative Arbeitszeitsalden

Seit Juli 2023 müssen Betriebe bei einem neuen Arbeitsausfall zunächst negative Arbeitszeitsalden aufbauen, bevor sie Kurzarbeitergeld zahlen können. Für Zeitarbeitnehmer bedeutet dies, dass eine Regelung im Betrieb vorhanden sein muss, die den Aufbau von Minusstunden im Rahmen eines Arbeitszeitkontos erlaubt. Erst wenn diese Minusstunden vollständig aufgebraucht sind, kann das Kurzarbeitergeld für weitere Arbeitsausfälle gezahlt werden.

Da die Entgelte in der Zeitarbeit monatlich schwanken können, gestaltet sich die Berechnung des Kurzarbeitergelds oft schwierig. Zur Berechnung wird das zuletzt beim Entleiher erzielte Entgelt herangezogen, oder das Entgelt, das beim (zeitweisen) Einsatz in einem neuen Entleihbetrieb erzielt wird. Falls Zeitarbeitnehmer vor Beginn der Kurzarbeit länger als drei Monate nicht verliehen waren, bemisst sich das Kurzarbeitergeld auf Grundlage des im Verleihbetrieb erzielten Entgelts.

Wirtschaftliche Ursachen und unabwendbare Ereignisse

Unternehmen, einschließlich Zeitarbeitsfirmen, können Kurzarbeitergeld erhalten, wenn der Arbeitsausfall auf wirtschaftliche Ursachen wie Auftragsmangel oder fehlendes Material zurückzuführen ist. Auch wenn ein unabwendbares Ereignis, wie behördlich veranlasste Maßnahmen oder außergewöhnliche Witterungsverhältnisse, dazu führt, dass Arbeit wegfällt oder ganz ausbleibt, wird Kurzarbeitergeld gezahlt.

Kein Kurzarbeitergeld bei branchenüblichem Arbeitsausfall

Kurzarbeitergeld wird nicht gezahlt, wenn der Arbeitsausfall branchen- oder betriebsüblich oder saisonbedingt ist. Daher ist es wichtig, diese Einschränkungen zu kennen.

Berechnung des Kurzarbeitergeldes

Die Höhe des Kurzarbeitergeldes richtet sich nach dem Nettoentgeltausfall. Arbeitnehmer ohne Kinder erhalten in der Regel 60% des ausgefallenen Nettolohns, während Arbeitnehmer mit Kindern 67% bekommen. Da Faktoren wie Steuerklasse und Freibeträge eine Rolle spielen, solltest du dich bei deinem Arbeitgeber oder der Bundesagentur für Arbeit über die genaue Berechnung informieren.

Dauer des Kurzarbeitergelds

Die Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld ist grundsätzlich auf zwölf Monate begrenzt, kann aber in Ausnahmefällen verlängert werden. Die Beantragung erfolgt durch den Arbeitgeber, der die notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Agentur für Arbeit einreicht.

Wie kannst du Kurzarbeitergeld beantragen?

Um Kurzarbeitergeld als Zeitarbeitnehmer zu beantragen, ist eine enge Zusammenarbeit mit deinem Arbeitgeber erforderlich. Hier eine Schritt-für-Schritt-Anleitung:

Voraussetzungen überprüfen

Bevor du Kurzarbeitergeld beantragst, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, die wir weiter oben beschrieben haben.

Arbeitsausfall anzeigen

Dein Arbeitgeber muss den Arbeitsausfall bei der Agentur für Arbeit anzeigen. Ohne diese Anzeige kann kein Kurzarbeitergeld beantragt werden. Diese Anzeige muss spätestens am letzten Tag des Monats bei der zuständigen Arbeitsagentur eingereicht werden.

Antrag einreichen

Nach der Anzeige des Arbeitsausfalls reicht dein Arbeitgeber den Antrag auf Kurzarbeitergeld schriftlich bei der Agentur für Arbeit ein. Der Antrag muss alle notwendigen Informationen und Nachweise enthalten, die die Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld belegen.

Abwicklung und Auszahlung

Die Agentur für Arbeit prüft den Antrag. Nach Bewilligung zahlt sie das Kurzarbeitergeld an deinen Arbeitgeber, der es dann an dich weiterleitet. Dabei geht dein Arbeitgeber in Vorleistung, indem er dir zunächst dein Gehalt auszahlt und später eine Erstattung von der Agentur für Arbeit erhält.

 

Fazit

Diese speziellen Regelungen zeigen, dass Zeitarbeitnehmer beim Bezug von Kurzarbeitergeld gut abgesichert sind. Das soziale Sicherungsnetz bietet in Zeiten wirtschaftlicher Schwierigkeiten wertvolle Unterstützung. Bei Fragen wende dich an deinen Arbeitgeber oder informiere dich auf der Website der Bundesagentur für Arbeit.

 

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Das Foto und der Text wurden teilweise mit Hilfe von KI erstellt.