Anspruch auf Urlaub während der Weihnachtszeit
Arbeiten an Weihnachten ist jedes Jahr aufs Neue ein Thema im Kollegenkreis. Denn Weihnachten ist eine beliebte Zeit für Urlaub. Doch ein automatisches Recht auf Urlaub zu Weihnachten gibt es nicht. Arbeitgeber müssen Urlaubswünsche zwar berücksichtigen, können sie jedoch ablehnen, wenn betriebliche Gründe dagegen sprechen. Arbeitnehmer sollten ihre Anträge frühzeitig stellen, um Konflikte zu vermeiden.
Wer hat Vorrang bei der Urlaubsplanung?
In vielen Unternehmen gilt: Eltern mit schulpflichtigen Kindern haben Vorrang, wenn es um Urlaub zu den Feiertagen geht. Ist dies nicht der Fall, entscheidet oft das Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“. Eine klare Urlaubsregelung im Betrieb kann Missverständnisse verhindern.
Arbeiten an Weihnachten: Was gilt rechtlich?
In Deutschland sind die Weihnachtsfeiertage (25. und 26. Dezember) gesetzliche Feiertage ebenso Neujahr. An diesen Tagen gilt grundsätzlich ein Arbeitsverbot. Ausnahmen gibt es jedoch für bestimmte Branchen wie Gastronomie, Gesundheitswesen oder Notdienste. Arbeiten an Weihnachten gehört in diesen Branchen leider zum Alltag. Aber: Arbeitnehmer, die an Feiertagen arbeiten, haben Anspruch auf Ersatzruhetage oder einen Feiertagszuschlag. Heiligabend und Silvester sind keine Feiertage, daher hängt es vom Wohlwollen des Arbeitgebers ab, ob die Tage frei sind oder ein halber oder ganzer Urlaubstag genommen werden muss.
Wie hoch ist der Feiertagszuschlag?
Der Gesetzgeber schreibt keine konkrete Höhe des Zuschlags vor. Üblich sind jedoch 50 % bis 150 % des normalen Stundenlohns, wenn Arbeiten an Weihnachten notwendig ist. Abhängig ist dies von den jeweiligen Tarif- oder Arbeitsverträgen. Arbeitnehmer sollten ihre Verträge prüfen, um Klarheit zu haben.
Weihnachtsgeld: Anspruch oder freiwillige Leistung?
Das Weihnachtsgeld ist häufig eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Ein rechtlicher Anspruch besteht nur, wenn dies im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer betrieblichen Übung geregelt ist. Arbeitnehmer sollten prüfen, ob und unter welchen Bedingungen sie Anspruch auf Weihnachtsgeld haben.
Wann kann Weihnachtsgeld gekürzt werden?
Das Weihnachtsgeld kann unter bestimmten Umständen gekürzt oder gestrichen werden, etwa bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Unternehmens oder bei einer vertraglichen Klausel, die dies erlaubt. Auch hier lohnt sich ein Blick in den Arbeitsvertrag.
Betriebsferien: Pflicht oder Wahl?
Manche Unternehmen schließen über die Feiertage. Auch wenn die Urlaubsverteilung im Allgemeinen nicht Aufgabe des Arbeitgebers ist, darf er Betriebsferien anordnen. Dies sollte er aber so früh wie möglich ankündigen und die Zeit möglichst in die Schulferien legen, damit Eltern nicht benachteiligt werden
Was passiert bei Resturlaub?
Resturlaub aus dem laufenden Jahr muss in der Regel bis zum 31. Dezember genommen werden. Ausnahmen gelten, wenn der Urlaub wegen Krankheit oder betrieblicher Gründe nicht möglich war. In solchen Fällen darf der Urlaub ins nächste Jahr übertragen werden.
Recht auf Feierabend: Überstunden vor Weihnachten
Die Wochen vor Weihnachten sind in vielen Branchen besonders stressig. Überstunden dürfen jedoch nicht unbegrenzt eingefordert werden. Arbeitnehmer sollten darauf achten, dass die gesetzlichen Arbeitszeitregelungen eingehalten werden. Überstunden müssen entweder durch Freizeit oder zusätzliches Gehalt ausgeglichen werden.
Fazit: Rechtssicherheit in der Weihnachtszeit
Auch für die Weihnachtszeit existieren rechtliche Vorgaben. Ob Urlaubsplanung, Feiertagsarbeit oder Weihnachtsgeld – ein Blick in den Arbeitsvertrag und die rechtlichen Vorgaben schafft Klarheit. So lassen sich Streitigkeiten vermeiden und die Feiertage entspannt genießen.
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Das Foto und der Text wurden teilweise mit Hilfe von KI erstellt.
