Kündigung in der Zeitarbeit: Diese Fristen gelten – und das kannst du tun

Was bedeutet Kündigung in der Zeitarbeit überhaupt?

Die Zeitarbeit folgt ihren eigenen Regeln. Eine Kündigung bedeutet hier nicht nur das Ende eines Einsatzes beim Kundenbetrieb – sie kann auch das Arbeitsverhältnis mit deinem Zeitarbeitsunternehmen betreffen. Daher ist es besonders wichtig, dass du genau weißt, welche Fristen gelten und welche Rechte du hast. Nur so kannst du deine Situation aktiv gestalten.

Gesetzliche Kündigungsfristen in der Zeitarbeit

Grundsätzlich gelten für Zeitarbeitsverhältnisse die gleichen gesetzlichen Kündigungsfristen wie für andere Arbeitsverhältnisse. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) gelten folgende Fristen:

  • Während der Probezeit: 2 Wochen Kündigungsfrist

  • Nach der Probezeit: 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende

Allerdings können tarifliche Regelungen abweichen. In der Zeitarbeit kommen häufig spezielle Tarifverträge des GVP zur Anwendung. Deshalb lohnt es sich, deinen Arbeitsvertrag sorgfältig zu prüfen. So bist du immer auf der sicheren Seite.

Was gilt während der Probezeit?

Die Probezeit dauert in der Regel sechs Monate. In diesem Zeitraum kann sowohl dein Arbeitgeber als auch du selbst mit einer Frist von zwei Wochen kündigen – und das ohne Angabe eines Grundes. Trotzdem solltest du bei einer Kündigung während der Probezeit aufmerksam sein: Nicht selten handelt es sich nur um das Ende eines Kundeneinsatzes, während intern bereits ein neuer Einsatz geplant ist. Eine Kündigung im rechtlichen Sinne liegt dann möglicherweise gar nicht vor.

Kündigung in der Zeitarbeit durch dich selbst – das solltest du beachten

Wenn du selbst kündigen möchtest, gilt die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist. Achte darauf, deine Kündigung immer schriftlich einzureichen. Im Idealfall sendest du das Schreiben per Einschreiben oder übergibst es persönlich gegen Empfangsbestätigung. So bist du rechtlich auf der sicheren Seite.

Übrigens: Auch bei einer Eigenkündigung hast du Anspruch auf Resturlaub und ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Vergiss nicht, diese Ansprüche aktiv einzufordern – das lohnt sich!

Kündigung in der Zeitarbeit durch den Arbeitgeber – deine Rechte

Wirst du vom Zeitarbeitsunternehmen gekündigt, darf das nicht grundlos geschehen. Nach der Probezeit braucht dein Arbeitgeber einen sozial gerechtfertigten Kündigungsgrund. Das kann etwa ein Fehlverhalten oder betriebsbedingte Gründe betreffen.

Falls du Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Kündigung hast, solltest du schnell handeln: Innerhalb von drei Wochen kannst du Kündigungsschutzklage einreichen. Diese Frist ist gesetzlich vorgeschrieben – verpasse sie nicht!

Einsatzende ist nicht gleich Kündigung

Viele Zeitarbeitnehmer denken, dass das Ende eines Kundeneinsatzes automatisch das Ende des Arbeitsverhältnisses bedeutet. Doch das stimmt so nicht. Dein Arbeitsvertrag besteht mit dem Zeitarbeitsunternehmen, nicht mit dem Kundenbetrieb. Deshalb endet dein Job nicht zwangsläufig mit dem Einsatz – oft folgt direkt der nächste Auftrag.

Falls gerade kein neuer Einsatz verfügbar ist, kannst du trotzdem auf eine neue Position hoffen – oder dich selbst aktiv nach Alternativen umsehen. Die Zeitarbeit bietet viele Chancen, flexibel und vielseitig tätig zu sein.

Was tun bei Jobverlust? Deine nächsten Schritte

1. Schnell arbeitsuchend melden

Sobald du die Kündigung erhältst, musst du dich spätestens drei Tage später bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden. Je früher du das tust, desto besser. Denn nur so sicherst du dir deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

2. Qualifiziertes Arbeitszeugnis einfordern

Du hast Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis – unabhängig davon, ob du selbst kündigst oder gekündigt wurdest. Fordere dieses aktiv ein. Ein gut formuliertes Zeugnis kann dir den Weg zum nächsten Job deutlich erleichtern.

3. Bewerbungen starten – am besten sofort

Nutze die Zeit nach einer Kündigung sofort für Bewerbungen. Je schneller du aktiv wirst, desto besser. Zahlreiche Online-Jobbörsen, Karrierenetzwerke und natürlich auch andere Zeitarbeitsunternehmen bieten dir attraktive Möglichkeiten.

4. Rechtliche Unterstützung einholen

Du bist unsicher, ob die Kündigung rechtens war? Dann lohnt sich eine rechtliche Beratung – zum Beispiel durch einen Anwalt für Arbeitsrecht, den DGB-Rechtsschutz oder deine Rechtsschutzversicherung. So gehst du auf Nummer sicher.

Abfindung in der Zeitarbeit – gibt es das?

Ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung besteht in der Regel nicht. Dennoch wird in manchen Fällen eine Abfindung angeboten – etwa, um eine Kündigungsschutzklage zu vermeiden. Lass dich davon nicht abschrecken. Verhandle ruhig, aber selbstbewusst. Es kann sich lohnen, deine Möglichkeiten genau zu prüfen. Oft ist mehr drin, als du denkst.

Fazit: Klarheit schaffen und neue Chancen nutzen

Eine Kündigung in der Zeitarbeit bedeutet nicht automatisch das Aus für deine Karriere. Im Gegenteil: Wer gut informiert ist und aktiv handelt, kann gestärkt aus dieser Situation hervorgehen. Prüfe deinen Vertrag, kenne deine Rechte und bleibe selbstbestimmt. Nutze die Gelegenheit, um dich beruflich neu zu orientieren – vielleicht wartet dein nächster Traumjob schon auf dich.

 

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Das Foto und der Text wurden teilweise mit Hilfe von KI erstellt.